1999: Dioxinkrise
Mit Dioxin kontaminierte Futtermittel wurden in betrügerischer Weise vermarktet. Die Auswirkungen für die Viehhalter waren immens (Sperrung von Hunderten von Haltungsbetrieben, Vernichtung großer Mengen an Erzeugnissen, worunter beinahe 100 000 Tonnen Fleisch...).
Verbraucher und Handelspartner auf der ganzen Welt verloren das Vertrauen in belgische Produkte, und Belgien erlitt einen schweren Imageschaden. Dieser Vorfall führte auch zum Rücktritt zweier Minister.
Um die Gesundheit aller zu gewährleisten, war es unerlässlich, Lehren aus diesem Zwischenfall zu ziehen und das System zu überarbeiten.
2000: Errichtung der FASNK
Als Antwort auf die Dioxinkrise wurde die Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) geschaffen. Ziel war es, den Schwerpunkt auf die Sicherheit der gesamten Nahrungsmittelkette zu legen und den Verbraucher in den Mittelpunkt zu stellen.
Mehrere öffentliche Dienste wurden zusammengelegt, um die Zuständigkeiten im Bereich der Inspektion von Futter- und Lebensmitteln sowie der Tier- und Pflanzengesundheit zu zentralisieren.
Europa reagierte ebenfalls und erarbeitete eine neue Politik der Lebensmittelsicherheit, die für alle Mitgliedstaaten Anwendung fand.
2000: Schaffung eines Wissenschaftlichen Ausschusses und eines Beratungsausschusses
Von Anfang an entscheidet sich die FASNK bewusst dagegen, im Alleingang zu operieren: Im Jahr 2000 richtet sie einen Wissenschaftlichen Ausschuss bestehend aus unabhängigen Sachverständigen und einen Beratungsausschuss ein, in dem Vertreter der beruflichen Sektoren, der Verbraucherverbände und der Behörden, die von der Arbeitsweise der Agentur betroffen sind, zusammenkommen.
Der Wissenschaftliche Ausschuss gibt Gutachten ab, die sich auf die aktuellsten Daten stützen. Dank dieser Gutachten kann die Agentur fundierte Entscheidungen treffen, aufkommende Risiken rechtzeitig erkennen und ihre Kontrollen anpassen. Er verkörpert die Gewissenhaftigkeit und Transparenz, die für das Handeln der FASNK kennzeichnend sind.
Der Beratungsausschuss gibt seinerseits Stellungnahmen über Angelegenheiten ab, die die von der FASNK zu verfolgende Politik betreffen. Er schafft auch die Grundlage für einen transparenten Dialog zwischen den beteiligten Parteien. Er spielt eine wesentliche Rolle bei der Akzeptanz und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort.
Diese Form der partizipativen Führung steigert die Legitimität der FASNK und die Qualität ihrer Maßnahmen.
2001: Kontaktstelle
Seit Anfang 2002 geht die Kontaktstelle für den Verbraucher, die durch den Königlichen Erlass vom 16. Mai 2001 geschaffen wurde, ihrer Tätigkeit nach. Ihre Aufgabe besteht darin, auf die Fragen von Verbrauchern zu antworten sowie ihre Beschwerden entgegenzunehmen und deren Bearbeitung sicherzustellen.
Zu Beginn bestand das Team aus zwei Mitarbeitern. Im Jahr 2002 beantworteten sie 1447 Fragen und registrierten 338 Beschwerden, die per Telefon, E-Mail, Post und Fax eingingen. Seit 2010 wird von einem Online-Kontaktformular Gebrauch gemacht.
Heute zählt die Kontaktstelle nach wie vor zwei Mitarbeiter, an die sich die Verbraucher mit ihren Anliegen wenden können. 2024 haben sie 4322 Fragen beantwortet und für die Bearbeitung von 5222 Beschwerden Sorge getragen.
2002: Errichtung der EFSA
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde als unparteiisches Organ geschaffen, das wissenschaftliche Gutachten abgibt und über die Risiken im Zusammenhang mit der Nahrungsmittelkette informiert.
Ihre Aufgabe besteht darin, in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Mitgliedstaaten wissenschaftliche Daten bezüglich der Risiken zu sammeln, zu bewerten und einzuspeichern, um eine einheitliche wissenschaftliche Beratung in der gesamten EU zu gewährleisten.
Die EFSA liefert die wissenschaftliche Grundlage für die Verfassung von Gesetzen und Verordnungen, die die europäischen Verbraucher vor lebensmittelbedingten Risiken bewahren sollen, und zwar von der Heugabel bis zum Teller.
2002: General Food Law
Mit der Annahme des „General Food Law“ im Jahr 2002 macht die Europäische Union einen bedeutenden Schritt in Richtung eines harmonisierten Lebensmittelrechts. Mit diesem Rechtsrahmen soll ein hohes Maß an Verbraucherschutz in allen Mitgliedstaaten garantiert werden.
In dieser Verordnung sind die allgemeinen Grundsätze des EU-Lebensmittelrechts und die Verfahren zur Lebensmittelsicherheit festgelegt. Darüber hinaus wird im Rahmen dieser Verordnung offiziell die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) als unabhängiges Organ für die Risikobewertung in Verbindung mit der Nahrungsmittelkette geschaffen. Sie markiert auch den Beginn eines integrierten Ansatzes der Nahrungsmittelsicherheit, der auf Wissenschaft und Transparenz fußt.
Dank dieser Entwicklung sind die Vorschriften bezüglich der Nahrungsmittelsicherheit auf europäischer Ebene nunmehr kohärent, was eine bessere Rückverfolgbarkeit, ein effizienteres Risikomanagement und eine koordinierte Antwort bei einem Zwischenfall ermöglicht.
Die FASNK setzt sich in jeder Hinsicht für diese Dynamik ein, indem sie diese Normen tagtäglich anwendet und deren Einhaltung überprüft und zugleich aktiv mit ihren europäischen Kollegen zusammenarbeitet.
2003: Einrichtung einer soliden Grundlage für die Rückverfolgbarkeit
Eines der vorrangigen Ziele der FASNK bestand in der Verabschiedung einer Rechtsgrundlage zur Einführung der Eigenkontrolle, der Rückverfolgbarkeit und der Meldepflicht in der gesamten Nahrungsmittelkette.
Nach Absprache mit den Berufssektoren wird am 14. November 2003 ein Königlicher Erlass angenommen: ein wahrer Quantensprung für die Sicherheit der Verbraucher.
Belgien wird daraufhin das erste EU-Land, das die Anforderungen des Lebensmittelrechts genau festlegt.
Durch das Rückverfolgbarkeitssystem kann jedes Erzeugnis auf allen Stufen der Kette zurückverfolgt werden. Sollte es zu einem Zwischenfall kommen, können die betreffenden Chargen auf diese Weise schnell ermittelt werden.
Heute stellt die Rückverfolgbarkeit einen Grundpfeiler der Arbeit der FASNK dar, der auf der tagtäglichen Einbindung der Mitarbeiter in die Überwachung und Kontrolle der Prozesse beruht.
2003: Das Eigenkontrollsystem wird Pflicht
Seit dem Inkrafttreten des Königlichen Erlasses vom 14. November 2003 müssen alle in der Nahrungsmittelkette tätigen Unternehmen über ein Eigenkontrollsystem (EKS) verfügen, mit dem die Sicherheit der Nahrungsmittelkette gewährleistet wird.
Um den Lebensmittelunternehmen beim Management der Gefahren im Zusammenhang mit ihren Erzeugnissen unter die Arme zu greifen, haben die sektoriellen Berufsvereinigungen gemeinsam mit der FASNK praxisorientierte und zugängliche Eigenkontrollhandbücher verfasst.
Unsere Agentur hat auch "Quick Start-Blätter" für den B2C-Sektor (Business to Consumer) ausgearbeitet. Auf einfache und anschauliche Weise werden in diesen Blättern die grundlegenden Prinzipien im Bereich der Nahrungsmittelsicherheit erläutert. Entdecken Sie all diese Hilfsmittel auf unserer Website.
2003: Kontrollen der FASNK
Von der Schaffung der Agentur bis zum Jahr 2003 wurden die Kontrollen noch stets von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der früheren Ministerien durchgeführt.
Ab 2003 ändert sich das: Der zentrale Auftrag der FASNK wird von da an von ihren eigenen Kontrolleuren und Inspektoren ausgeführt.
Heute zählt unsere Agentur fast 700 Kontrolleure und Inspektoren, die Tag für Tag im Einsatz sind, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen.
Sie sind auf 9 Lokale Kontrolleinheiten (LKEs) in ganz Belgien sowie 4 eigenständige Grenzkontrollstellen verteilt.
2004: Heads of Food Safety Agencies (HoA)
Die Gruppe der HoA, im Rahmen derer die europäischen Behörden zusammenkommen, die mit dem Management der Risiken in Verbindung mit der Nahrungsmittelsicherheit betraut sind, umfasst die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Die FASNK vertritt Belgien in dieser Gruppe.
Dieses Expertengremium tagt zweimal im Jahr, um sich über ihre Erfahrungen auszutauschen, neue Risiken zu besprechen und sich in Bezug auf Innovationen auf dem Laufenden zu halten. So tragen sie dafür Sorge, dass die Politik auf die sich schnell ändernden Gegebenheiten abgestimmt bleibt, um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.
Diese Sitzungen werden in der Regel in dem Land abgehalten, das den Vorsitz im Rat der Europäischen Union innehat. Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2024 wurde der Vorsitz von Belgien wahrgenommen.
Klicken Sie hier für weitere Informationen über den Besuch der HoA in Belgien.
2005: Schaffung einer Kriseneinheit
In Anbetracht der Unerlässlichkeit einer schnellen und effizienten Reaktion auf gesundheitliche Zwischenfälle - wie die Maul- und Klauenseuche im Jahr 2001 - richtete die Agentur 2005 eine Kriseneinheit ein.
Zur Erinnerung: Die FASNK selbst entstand auch infolge einer Krise, und zwar der Dioxin-Krise im Jahr 1999. Seitdem ist der Umgang mit Notsituationen fester Bestandteil ihrer Aufgabe.
Die Kriseneinheit schafft die Grundlage für eine stärkere Koordination zwischen den verschiedenen Diensten, eine klare Kommunikation mit den beteiligten Parteien und eine zügige Entscheidungsfindung. Sie ist von essenzieller Bedeutung für die Gewährleistung der Nahrungsmittelsicherheit, und dies unter allen erdenklichen Umständen.
Seit ihrer Schaffung wurde sie schon mehrmals hinzugezogen. An ihr lässt sich erkennen, wie wichtig eine reaktionsschnelle und proaktive Organisation ist. Sie spiegelt außerdem den Einsatz der Mitarbeiter zum Schutz der Verbraucher wider, und das auch unter hochkomplexen Rahmenbedingungen.
Einrichtung und Entwicklung des Beratungs- und Begleitdienstes
Die FASNK richtete 2007 einen Beratungsdienst ein, um die Anbieter zu informieren und zu begleiten und auf diese Weise einen hohen Standard in Bezug auf die Nahrungsmittelsicherheit aufrechtzuerhalten. Die Informierung, die Vorbeugung und die Sensibilisierung gehören zu den zentralen Aufgaben der FASNK.
Für kleine Unternehmen mit einem begrenzten Produktionsvolumen ist es nicht immer leicht, sich in den Rechtsvorschriften zurechtzufinden. Deshalb wurde unser Beratungsdienst im Jahr 2016 um einen Begleitdienst ergänzt.
Heute bilden diese beiden Einheiten einen einzigen Dienst, der sich der Bildung und Betreuung verschrieben hat.
Er spielt eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung der Vorschriften, indem er den Anbietern dabei hilft, diese besser zu verstehen und sie in ihre Verfahren zu integrieren. Zu diesem Zweck organisiert er Präsenzschulungen, Onlineschulungen oder Webinare, beantwortet von Anbietern.
2007-2008: Tollwut
Wussten Sie, dass die FASNK auch für die Tiergesundheit zuständig ist?
Infolge der illegalen Einfuhr von Hunden aus Marokko und Gambia wurden im Oktober 2007 und im April 2008 zwei Tollwutfälle in Belgien festgestellt, wo unser Land doch seit 2001 tollwutfrei war.
Dank der schnellen und effizienten Zusammenarbeit zwischen der FASNK und den betreffenden Partnern wurden diese Fälle eingedämmt und unter Kontrolle gebracht. Die Ausbreitung des Virus konnte verhindert werden. Im Oktober 2008 erlangte Belgien seinen Status "tollwutfrei" wieder.
Tagtäglich setzen wir alles daran, die Gesundheit unserer Tiere zu wahren. Auf unserer Website finden Sie mehr Informationen über die Tollwut auf der betreffenden Seite.
2011: E. coli-Krise
Nachdem es in Deutschland im Jahr 2011 zu einer Krise aufgrund des E. coli-Stamms O104 gekommen war, organisierte die FASNK eine groß angelegte Kampagne zur Beprobung verschiedener Gemüsesorten, Sprossen und des für diese Kulturen verwendeten Wassers.
386 Proben wurden entnommen. Die Probenahme erfolgte auf allen Ebenen innerhalb der Branche, von den Erzeugern über die Großhändler bis hin zu den Einzelhändlern. Auch in den betroffenen beruflichen Sektoren wurden 317 Proben genommen.
Alle Ergebnisse fielen konform aus. Diese Ergebnisse belegten, dass Belgien von den in Norddeutschland festgestellten Kontaminationsproblemen verschont geblieben war und dass das den belgischen Verbrauchern angebotene Gemüse strengen Kontrollen unterliegt.
2016: Inkrafttreten der europäischen Verordnung über die Tiergesundheit
Die FASNK spielt eine zentrale Rolle bei der Wahrung der Tiergesundheit.
Ein entscheidendes Ereignis war die Veröffentlichung der europäischen Verordnung mit dem Namen Animal Health Law im Jahr 2016. Dieser Text vereint zahlreiche bestehende Rechtsvorschriften in diesem Bereich.
Mit dieser Verordnung wurde ein bedeutender Schritt in Richtung eines harmonisierten Ansatzes in den EU-Mitgliedstaaten getan und im Zuge dessen wurden zugleich die Vorschriften vereinfacht. Sie umfasst essenzielle Bereiche, wie die Früherkennung, die Meldung von Tierseuchen, deren Kategorisierung sowie Sofortmaßnahmen, die im Fall einer Epidemie zu ergreifen sind.
Die FASNK stellt sich weiterhin voll und ganz in den Dienst ihres Auftrags zur Überwachung der Gesundheit. Ihr Ziel lautet wie folgt: Aufrechterhaltung des Status „seuchenfrei“ Belgiens für unterschiedliche wesentliche Tierseuchen und das aktive Bestreben, diesen Status auf andere Erkrankungen auszuweiten.
2016: Plant Health Law
Unsere Agentur hat noch eine andere wichtige Aufgabe: Wachen über die Pflanzengesundheit.
Die Verordnung von 2016 betreffend die Pflanzengesundheit bildet die Grundlage der Pflanzenschutzpolitik innerhalb der Europäischen Union.
Jedes Jahr führt die FASNK Analysen bei einer Vielzahl von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen, Bodenproben und Proben sonstigen Materials (Verpackungsmaterial aus Holz, Paletten usw.) durch, die Träger von Krankheitserregern oder Schädlingen für Pflanzen sein können.
Dank dieser gezielten Kontrollen können Ausbrüche von Quarantäneschädlingen schnell festgestellt und bekämpft werden. So schützen wir nicht nur unsere Kulturen, sondern wahren wir auch das Vertrauen in unsere Pflanzenerzeugnisse auf internationaler Ebene.
2017: Fipronil-Krise
Unmittelbar vor dem Sommer 2017 stellte ein Eierverarbeitungsbetrieb Fipronil - ein Insektizid, das in Betrieben, in denen Tiere gehalten werden, die in die Nahrungsmittelkette gelangen sollen, nicht verwendet werden darf - in Eiern aus einem belgischen Betrieb fest. Es wurde umgehend eine Untersuchung eingeleitet.
Für den Sektor waren die Folgen verheerend: Geflügelbetriebe, die gesperrt wurden, 1,6 Millionen Legehennen und 300 000 Zuchttiere, die frühzeitig geschlachtet wurden, 77 Millionen Eier, die in Belgien vernichtet wurden.
Für das Management dieser Krise mussten die FASNK und ihr Personal alle Kräfte mobilisieren, was nochmals die Bedeutung der Kontrolle und der Rückverfolgbarkeit in der Nahrungsmittelkette unterstreicht.
Die Informierung der Verbraucher ist und bleibt eine absolute Priorität: Die FASNK setzt sich tagtäglich dafür ein, in Belgien die Transparenz und die Sicherheit in Bezug auf Lebensmittel zu garantieren.
2018: Veviba-Skandal
Auf Ersuchen des Untersuchungsrichters wurde eine Durchsuchung des Betriebs Veviba, ein auf die Fleischverarbeitung spezialisiertes Unternehmen in Bastogne, vorgenommen. 20 Mitarbeiter der FASNK begaben sich zusammen mit 41 Polizeibediensteten vor Ort und stellten illegale Praktiken fest.
Zwei Erzeugnisse stellten ein potenzielles Risiko für die Gesundheit der Verbraucher dar: Hackfleisch und Ochsenschwanz. Die FASNK ergriff alle nötigen Maßnahmen, um die risikobehafteten Erzeugnisse vom Markt zu nehmen.
Nach diesem Vorfall wurden der FASNK zusätzliche Mittel zugestanden, um die Nationale Untersuchungseinheit (NUE), die mit der Aufdeckung von Betrugsfällen betraut ist, weiter auszubauen.
2018: Schaffung eines Büros für den E-Commerce
Der E-Commerce hat weltweit an Beliebtheit gewonnen und ist aus unserem Alltag kaum noch wegzudenken, was die FASNK vor neue Herausforderungen stellt.
Aufgrund des Aufschwungs des Onlinehandels über Websites und soziale Medien richtet die FASNK im Jahr 2018 ein Büro für den E-Commerce ein, dessen Aufgabe in der Überwachung von Lebensmitteln, Pflanzenschutzmitteln, lebenden Tieren usw., die über das Internet verkauft werden, besteht.
Diese Initiative ist die Antwort auf eine neue Herausforderung: Zum Schutz der Verbraucher muss gewährleistet werden, dass die online angebotenen Erzeugnisse denselben Anforderungen in Bezug auf die Nahrungsmittelsicherheit entsprechen wie diejenigen, die im Laden verkauft werden.
Die Inspektoren der FASNK, die auf den E-Commerce spezialisiert sind, kontrollieren Onlineshops und bearbeiten Beschwerden von Verbrauchern.
Anhand dieses Büros lässt sich die Anpassungsfähigkeit der Agentur an die Entwicklungen des Marktes und ihr Einsatz für den Verbraucherschutz erkennen, und zwar unabhängig davon, wo oder wie die Einkäufe getätigt werden.
Grundsatz der „Food Safety Culture“
Seit 2020 gilt das Konzept der „Food Safety Culture“ (FSC, Lebensmittelsicherheitskultur) als ein Grundpfeiler der Nahrungsmittelsicherheit. Sie bezieht sich auf die innerhalb eines Unternehmens geteilten Werte, Überzeugungen, Verhaltensweisen und Normen, die zur Sicherheit der Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln sowie des Umgangs mit diesen Lebensmitteln beitragen.
Es geht nicht allein um die Einhaltung von Vorschriften und Verfahren, sondern darum, auf allen Ebenen der Organisation ein verantwortungsbewusstes Verhalten an den Tag zu legen. Eine solide Lebensmittelsicherheitskultur ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit der Lebensmittel auf lange Sicht zu gewährleisten, Zwischenfällen im Zusammenhang mit Lebensmitteln vorzubeugen, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und das Vertrauen in die Marke zu stärken.
Um dieses Ziel zu erreichen, gelten unter anderem die folgenden Aspekte als Schlüsselelemente: das Engagement der Direktion, die Führungsstärke, die Sensibilisierung und auch die Kommunikation. Die FASNK fördert diesen Ansatz, indem sie den Schwerpunkt auf die Schulung, den Dialog und die Begleitung von Anbietern legt.
2020-2021: Ethylenoxid (ETO)
Im September 2020 weist ein Unternehmen die FASNK darauf hin, dass eine Charge Sesamsamen ETO, einen in Europa nicht zugelassenen Stoff, enthält.
Belgien schlägt Alarm und informiert die Unternehmen und anderen Mitgliedstaaten über diese Problematik.
Im weiteren Verlauf hat sich herausgestellt, dass auch zahlreiche andere Rohstoffe wie Kräuter, Würzmittel und Johannisbrotkernmehl (eine Art Verdickungsmittel) Ethylenoxid aufwiesen.
So standen 55 % der im Jahr 2021 in Belgien durchgeführten Produktrückrufe im Zusammenhang mit ETO.
Dabei haben sowohl die Behörden als auch die Unternehmen alle dienlichen und zweckmäßigen Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass nur vorschriftsmäßige und sichere Produkte im Einkaufswagen des Verbrauchers landen.
2023: Europäische PFAS-Normen
Die FASNK hat seit 2008 Hunderte Lebensmittelproben auf PFAS untersucht.
Seit Juni 2021 liegt die Anzahl der jährlich auf PFAS vorgenommenen Untersuchungen noch höher. Darüber hinaus hat die FASNK auch mehrere spezifische Probenahmekampagnen durchgeführt.
So wurden unter anderem Probenahmen in Unternehmen vorgenommen, die in Risikogebieten ansässig sind. Es wurde auch eine Studie zur Hintergrundbelastung in Flandern und der Wallonie durchgeführt.
2023 waren lediglich 4 von insgesamt 370 Proben nicht konform. Für jedes nicht konforme Ergebnis leitet die FASNK die erforderlichen Maßnahmen ein, um den Verbraucher zu schützen.
Am 1. Januar 2023 sind harmonisierte europäische Normen in Kraft getreten.
2024: Rebranding der FASNK
Im Jahr 2024 führte die FASNK ein Rebranding durch, um die Agentur moderner zu gestalten, sowohl in Bezug auf das grafische Erscheinungsbild als auch die digitale Identität.
Seit Januar 2024 verfügt die FASNK über eine neue visuelle Identität mit einem überarbeiteten Logo. Das Logo besteht aus zwei Schlüsselelementen: die Verschmelzung einer Gabel und einer Heugabel, die sowohl auf Lebensmittel als auch auf alle Stufen der Kette vom Landwirt bis hin zum Verbraucher verweist, und zwei Kreise, die für die gesamte Nahrungsmittelkette und den damit verbundenen geschlossenen Kreislauf stehen.
Im Februar 2024 stellte die FASNK auch ihre neue Website online: moderner, übersichtlicher und mit jedem beliebigen Gerät kompatibel. Sie bietet eine vereinfachte Navigation, eine Struktur basierend auf verschiedenen Themen und eine effizientere Suchfunktion.
Es weht ein frischer Wind, aber die Kernbotschaft bleibt dieselbe: Die Agentur trägt dafür Sorge, dass alle Akteure der Nahrungsmittelkette den Verbrauchern sichere Lebensmittel anbieten.
2025: Die FASNK begrüßt eine neue Geschäftsführende Verwalterin!
Seit ihrer Schaffung im Jahr 2000 wurde die FASNK von unterschiedlichen Geschäftsführenden Verwaltern geleitet, die der Agentur alle ihren Stempel aufgedrückt haben: Luc Beernaert, Xavier De Cuyper, Piet Vanthemsche, Gil Houins und Herman Diricks.
Dank ihres Einsatzes hat sich die Agentur fortwährend weiterentwickelt, um den Schutz der Gesundheit der Verbraucher noch besser zu gewährleisten.
In den 11 Jahren, die Herman Diricks an der Spitze der FASNK stand, ist die Agentur zu einer stabilen, zuverlässigen und auf internationaler Ebene geachteten Organisation herangewachsen.
Am 1. Juli 2025 übergab er die Leitung Christine Romeyns, die für einen modernen Ansatz der Nahrungsmittelsicherheit eintritt: „Die Nahrungsmittelsicherheit fußt nicht auf einer einzelnen Handlung, sondern auf einer gemeinsamen Vision – basierend auf der Wissenschaft, der Vorbeugung, der Innovation und vor allem der Zusammenarbeit.“ – Christine Romeyns.