Welcher rechtliche Rahmen gilt für Hinweisgeber in Belgien?
Personen, die Verstöße in Organisationen des privaten Sektors melden möchten, werden durch das Gesetz vom 28. November 2022 geschützt.
Im Rahmen des Königlichen Erlasses vom 22. Januar 2023 wird die FASNK zur zuständigen Behörde für Meldungen in den Bereichen der Nahrungsmittelsicherheit und der Tiergesundheit bestimmt.
In welchen Fällen können Sie als Hinweisgeber eine Meldung einreichen?
Sie sind im privaten Sektor tätig und verfügen über Informationen bezüglich eines Verstoßes (oder eines Verdachts auf einen Verstoß) gegen die Gesetzesbestimmungen auf dem Gebiet der Nahrungsmittelsicherheit oder der Tiergesundheit, von denen Sie im beruflichen Kontext Kenntnis erlangt haben.
Sie können beispielsweise ein (gegenwärtig beschäftigter, ehemaliger oder zukünftiger) Arbeitnehmer, Anteilseigner, Freiwilliger, Praktikant, Lieferant, Unterauftragnehmer usw. sein.
Nachdem Sie Ihre Meldung bei der FASNK gemacht haben, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung und werden über den weiteren Verlauf der Untersuchung sowie ihren Ausgang informiert.
Verbraucher fallen nicht unter dieses System und können ihre Beschwerde bei der Kontaktstelle der FASNK einreichen.
Anbieter, die eine Beschwerde über die Arbeitsweise der FASNK einreichen möchten, können sich an den Ombudsdienst der FASNK wenden.
Wie können Sie (einen Verdacht auf) einen Verstoß melden?
Sie können einen Verstoß auf folgenden Wegen melden:
- über den internen Kanal Ihrer Organisation (falls vorhanden),
- bei der FASNK für Verstöße in den Bereichen der Nahrungsmittelsicherheit und Tiergesundheit per E-Mail:
lanceurdalerte@favv-afsca.be - oder per Post an:
Ombudsdienst – 8. Etage
Boulevard du Jardin botanique 55
1000 Brüssel
(mit dem Betreff "Hinweisgeber"), - beim Zentrum für Integrität des föderalen Ombudsmanns für Verstöße in anderen Bereichen (z. B.: Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung usw.): https://www.federaalombudsman.be/de/whistleblowers/was-macht-das-zentrum-fur-integritat.
Sie können auch anonym Meldung erstatten.
Die FASNK wahrt die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und unterliegt der für die Bearbeitung von Meldungen geltenden Vertraulichkeitspflicht.
Alle Anträge auf Einsichtnahme, Erläuterung oder Übermittlung einer Verwaltungsunterlage, der die Identität des Hinweisgebers entnommen werden kann, werden demnach abgelehnt.
Welche Informationen muss meine Meldung enthalten, um ordnungsgemäß bearbeitet werden zu können?
Für die Durchführung einer möglichst eingehenden Untersuchung muss die Meldung mindestens Folgendes umfassen:
- eine möglichst ausführliche Beschreibung des (vermuteten) Verstoßes,
- das Datum, die Uhrzeit und der Ort, an dem es zu dem Verstoß kam.
Auf freiwilliger Basis können Sie die betroffenen Personen anführen und Belege für Ihre Meldung beifügen.
Welchen Schutz genießen Sie als Hinweisgeber?
Sie sind gegen jegliche Form von Repressalien geschützt, wie:
- Kündigung, Suspendierung oder Disziplinarstrafen,
- Einschüchterung, Diskriminierung oder Mobbing,
- negative Auswirkungen auf Gehalt, Beförderung oder Arbeitsbedingungen.
Dieser Schutz gilt auf unbestimmte Zeit.
Sind Sie der Auffassung, dass Sie Opfer von Repressalien sind, müssen Sie sich an das Zentrum für Integrität des föderalen Ombudsmanns wenden.
An wen können Sie sich als Hinweisgeber wenden, um Unterstützung zu erhalten?
Das Föderale Institut für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte (FIM) bietet kostenfreie und unabhängige Unterstützung.
Die Mitarbeiter des Instituts können den Hinweisgebern beistehen, indem sie:
- Auskünfte und Ratschläge bezüglich der Verfahren und Schutzmaßnahmen geben,
- für psychologische, soziale und technische Unterstützung Sorge tragen,
- den Hinweisgebern im Rahmen des Kontakts mit den Medien zur Seite stehen,
- rechtlichen Beistand in Zivil- und Strafverfahren bieten,
- finanzielle Unterstützung für Gerichtsverfahren gewähren.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://federaalinstituutmensenrechten.be/de/hinweisgeber
Kontakt: kl-la@firm-ifdh.be
+32 479 88 57 40
Chaussée de Louvain 48, 1000 Brüssel