Die FASNK spielt eine zentrale Rolle im Hinblick auf die Sicherheit der Nahrungsmittelkette in Belgien. In diesem Rahmen können sich auch Berufsangehörige des Sektors an die Agentur wenden, wenn es zu Problemen mit anderen Berufsangehörigen kommt, die sich auf die Nahrungsmittelsicherheit oder die Einhaltung der Vorschriften auswirken könnten.
Wann muss eine Beschwerde eingereicht werden?
Als Anbieter können Sie in den folgenden Fällen eine Beschwerde gegen einen anderen in der Nahrungsmittelkette tätigen Anbieter einreichen:
- Sie hegen den Verdacht, dass sich ein anderer Anbieter nicht an die Vorschriften in Bezug auf die Nahrungsmittelsicherheit hält.
- Sie vermuten, dass ein anderer Anbieter nicht bei der Agentur registriert ist.
- Ihre Tätigkeit wird durch die Handlungen eines anderen Anbieters, der gegen das Gesetz verstößt, behindert.
- Sie verfügen über Informationen bezüglich eines etwaigen Betrugs oder einer eventuellen Täuschung innerhalb der Nahrungsmittelkette.
Achtung: Die FASNK bearbeitet nur Beschwerden, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Die Agentur befasst sich nicht mit Beschwerden über Vertragsprobleme oder Handelsstreitigkeiten zwischen Unternehmen.
Wie kann eine Beschwerde eingereicht werden?
Zum Einreichen einer Beschwerde können Sie das Online-Formular ausfüllen. Sie können sich als Anbieter anmelden und die Option „berufliche Beschwerde“ auswählen, um Ihre Beschwerde einzureichen. Anschließend werden unsere Dienste Ihre Meldung anonym prüfen. Sie können die Bearbeitung Ihres Dossiers verfolgen und zusätzliche Dokumente hinzufügen
Welche Informationen muss die Beschwerde enthalten?
Um die Bearbeitung Ihrer Beschwerde zu erleichtern, bitten wir Sie, uns die folgenden Informationen mitzuteilen:
- Ihre Kontaktdaten und die Nummer Ihres Unternehmens,
- die Identität des anderen Anbieters oder der Standort der Niederlassung,
- eine klare Beschreibung des Problems,
- gegebenenfalls alle Nachweise (Fotos, Dokumente, Analysen usw.).