Haben Sie eine Beschwerde über die Funktionsweise des FASNK?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Haben Sie Fragen an uns?
Um ein neues Unternehmen zu gründen, für das Sie eine Zulassung oder Genehmigung benötigen, und alle anderen Fragen, die sich auf Ihre Tätigkeit als Berufsangehöriger in der Lebensmittelkette beziehen, können Sie sich in erster Linie an die Lokale Kontrolleinheit Ihrer Provinz wenden.
Sie möchten eine Beschwerde einreichen ...
Jede offensichtliche Äußerung von Unzufriedenheit mit den Dienstleistungen oder der Funktionsweise des FASNK gilt als Beschwerde über den FASNK.
Diese Beschwerde kann sich auf die Dienstleistung selbst, auf die Ergebnisse der Dienstleistung, auf die Art und Weise, wie die Dienstleistung erbracht wurde, oder auf die Anwendung einer bestehenden Regelung beziehen.
Wenn Sie eine Beschwerde über die Sicherheit der Lebensmittelkette einreichen möchten, wenden Sie sich bitte an die Kontaktstelle für den Verbraucher.
Wie und wo kann ich meine Beschwerde einreichen?
1. Über das Online-Beschwerdeformular
2. Bei der zuständigen Abteilung
Die „betroffene Dienststelle“ bezeichnet die Dienststelle, die die Leistungen erbracht hat, die zur Beschwerde geführt haben. Bei Problemen wird häufig empfohlen, sich direkt an diese Stelle zu wenden, bevor der Ombudsdienst in Anspruch genommen wird. Dadurch kann Missverständnis beseitigt und das Problem so schnell wie möglich mit den Personen gelöst werden, die die konkrete Situation kennen. Die Angaben zu diesem Dienst finden Sie in den Dokumenten, die Sie erhalten haben, oder, falls dies nicht der Fall ist, auf der Website des FASNK.
Sie können sich jedoch auf Wunsch direkt an den Ombudsdienst wenden.
3. Beim Ombudsdienst
Da die Beschwerden die Funktionsweise der Organisation in Frage stellen können, ist es wichtig, dass ihr Inhalt nicht angefochten werden kann. Daher behandelt der Ombudsdienst grundsätzlich nur schriftliche Beschwerden. Mündliche Beschwerden können behandelt werden, wenn sie durch ein schriftliches Dokument bestätigt werden.
Eine Beschwerde kann eingereicht werden:
- Über das Online-Formular des Ombudsdienstes: Der große Vorteil dieser Art der Beschwerdeeinreichung besteht darin, dass Sie selbst den Fortschritt Ihres Falls einsehen und alle Elemente Ihres Falls an einem Ort einsehen können.
- Postalisch:
FASNK - Ombudsdienst
Centre administratif Botanique
Food Safety Center, Raum K08/120216
Boulevard du Jardin Botanique 55
B-1000 BRUXELLES - Per E-Mail: ombudsdienst@afsca.be
- Vor Ort unter der oben genannten Adresse, nach Vereinbarung unter der gebührenfreien Nummer +32 800 13 455 (montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr).
ugangsplan – Wie Sie dorthin gelangen.
Nach Beendigung des Gesprächs wird ein Protokoll erstellt, das als Beschwerde gilt.
Zulassungsvoraussetzungen
Bevor Sie eine Beschwerde einreichen, prüfen Sie, ob sie die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt.
Der Ombudsdienst behandelt nicht:
- mündliche Beschwerden (es sei denn, sie werden durch ein schriftliches Dokument bestätigt);
- Beschwerden, die sich nicht auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen und eher vage und/oder allgemeine Kritik darstellen;
- Beschwerden, die sich auf Tatsachen beziehen, deren jüngste Tatsache mehr als ein Jahr vor dem Datum der Einreichung der Beschwerde aufgetreten ist;
- Beschwerden in Bezug auf den Inhalt der Gesetzgebung oder einer politischen Entscheidung;
- Beschwerden, die bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens oder einer behördlichen Beschwerde sind;
- Beschwerden im Zusammenhang mit einer bereits behandelten Beschwerde, für die kein neues Element in Anspruch genommen wurde.
Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden
Sobald der Ombudsdienst Ihre Beschwerde erhält, wird sie registriert und deren Zulässigkeit geprüft. Eine Akte wird eröffnet und Sie erhalten innerhalb von 5 Werktagen eine Empfangsbestätigung. Wenn die Reklamation über das Online-Reklamationsformular eingereicht wird, können Sie den Empfangsbeleg herunterladen. Danach werden alle notwendigen Informationen zur Analyse der Beanstandung gesammelt.
Der Ombudsdienst analysiert Ihre Beschwerde und prüft, ob sie begründet, teilweise begründet oder unbegründet ist oder ob aus den Elementen keine Entscheidung gezogen werden kann. Eine Beschwerde ist begründet, wenn der FASNK einen oder mehrere Grundsätze der guten Verwaltungspraxis nicht eingehalten hat. Die Grundsätze sind: angemessener Zugang, Höflichkeit, passive und aktive Information, angemessene Motivation, wirksame Koordinierung, sorgfältige Verwaltung, angemessene Frist, Recht auf Anhörung, berechtigtes Vertrauen, Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, Unparteilichkeit, Gleichheit, Anwendung der Chartas, Anweisungen, Verfahren und/oder Rechtsvorschriften.
Nach Abschluss der Analyse sendet Ihnen der Ombudsdienst eine schriftliche Antwort (per E-Mail oder per Post, falls Sie keine E-Mail-Adresse haben) mit seiner Entscheidung.
Der Ombudsdienst bemüht sich, die Beschwerden so schnell wie möglich zu bearbeiten, insbesondere innerhalb eines Monats nach Einreichung der Beschwerde. Diese Frist kann jedoch je nach Komplexität Ihres Falls und der Anzahl der gleichzeitig zu bearbeitenden Beschwerden länger oder kürzer dauern.
Beschwerde oder Einwand?
Es ist zu unterscheiden zwischen einer Beschwerde und einer Einspruchsschrift. Ein Einspruch ist ein Antrag auf Überarbeitung einer Entscheidung, deren Modalitäten (insbesondere die Fristen) in einem Gesetzestext oder in einem Regelungstext festgelegt sind.
Verschiedene vom FASNK erbrachte Dienstleistungen können die Grundlage für einen spezifischen Einspruch sein. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Einwendung gegen eine vorgeschlagene administrative Geldbuße.
Bitte beachten Sie, dass die Beschwerdefrist nicht ausgesetzt wird, wenn sie bei der zuständigen Dienststelle oder beim Ombudsdienst des FASNK eingereicht wird. Unter Berücksichtigung der für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde erforderlichen Frist ist es daher auch möglich, dass die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, wenn Sie eine Antwort auf Ihre Beschwerde erhalten. In diesem Fall haben Sie keine Möglichkeit mehr, Widerspruch einzulegen. Sie sollten sich daher vor der Einreichung einer Reklamation bewusst sein.
Sind Sie mit der Antwort nicht zufrieden?
Sie können sich an den Bundesombudsdienst wenden.
Diese unabhängige Stelle ist nicht Teil der Verwaltung und wird Ihre Beschwerde kostenlos und unparteiisch prüfen.
Website des föderalen Ombudsmanns
Warum ein Ombudsdienst?
Der Ombudsdienst behandelt die externen Beschwerden über den FASNK im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung. Der FASNK legt großen Wert auf die Qualität seiner Dienstleistungen. Beschwerden sind eine unschätzbare Informationsquelle über die vom FASNK erbrachten Dienstleistungen, ihre Funktionsweise und die Wahrnehmung durch die Außenwelt.
Ursprünglich richtete sich der Dienst an Personen und Unternehmen, die vom FASNK kontrolliert wurden oder kontrolliert werden konnten. Es hat sich nämlich als notwendig erwiesen, eine Anlaufstelle zu haben, an der Beschwerden unabhängig behandelt werden können.
Es handelt sich um eine interne Abteilung des FASNK, die von den Diensten des Geschäftsführenden Verwalters und insbesondere von der Abteilung Interne Revision, Qualität und Prävention abhängt. Bei dieser Wahl wird der Wunsch angesprochen, die Unparteilichkeit und Objektivität des Ombudsdienstes bei der Bearbeitung von Beschwerden zu gewährleisten.
Charta des Ombudsdienstes
Contact
FASNK - Ombudsdienst
Centre administratif Botanique
Food Safety Center, Raum K08/120216
Boulevard du Jardin Botanique 55
B-1000 BRUXELLES
Zugangsplan – Wie Sie dorthin gelangen.
Per E-Mail: ombudsdienst@afsca.be
Kostenlose Telefonnummer: +32 800 13 455 (montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr).