Sie möchten eine Beschwerde über die Arbeitsweise der FASNK einreichen?
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Bei Fragen zur Gründung eines neuen Unternehmens, für das Sie eine Genehmigung oder Zulassung benötigen, und bei sonstigen Fragen im Zusammenhang mit Ihren Tätigkeiten als Anbieter in der Nahrungsmittelkette können Sie sich zunächst an die Lokale Kontrolleinheit Ihrer Provinz wenden.
Sie möchten eine Beschwerde einreichen...
Als Beschwerde über die FASNK gilt jegliche eindeutige Äußerung von Unzufriedenheit über die von der FASNK erbrachten Dienstleistungen oder ihre Arbeitsweise. Eine solche Beschwerde kann die Dienstleistung selbst, die Ergebnisse der Dienstleistung, die Art und Weise, wie die Dienstleistung erbracht wurde, oder die Anwendung einer bestehenden Rechtsvorschrift betreffen.
Falls Sie eine Beschwerde bezüglich der Sicherheit der Nahrungsmittelkette einlegen möchten, können Sie sich an die Kontaktstelle für den Verbraucher wenden.
Wie und wo kann ich eine Beschwerde einreichen?
1. Über das Online-Beschwerdeformular
2. Bei dem betreffenden Dienst
Mit dem „betreffenden Dienst“ ist der Dienst gemeint, der die Dienstleistungen, die Anlass zu der Beschwerde gaben, erbracht hat. Bei Problemen ist es oft besser, sich direkt an diesen Dienst zu wenden, bevor der Ombudsdienst hinzugezogen wird. So können bestimmte Unklarheiten aus der Welt geschafft werden. Außerdem kann das Problem schneller mit den Personen, die die konkrete Sachlage kennen, gelöst werden. Die Kontaktdaten dieses Dienstes finden Sie auf den Dokumenten, die Sie erhalten haben, oder auf der Website der FASNK, falls sie nicht auf den betreffenden Dokumenten stehen sollten.
Sie können sich jedoch auch direkt an den Ombudsdienst wenden, wenn Sie das möchten.
3. Beim Ombudsdienst
Da die Beschwerden die Arbeitsweise der Agentur infrage stellen können, ist es von entscheidender Bedeutung, dass ihr Inhalt stichhaltig ist. Aus diesem Grund bearbeitet der Ombudsdienst grundsätzlich nur schriftliche Beschwerden. Mündliche Beschwerden können bearbeitet werden, sofern sie durch ein schriftliches Dokument belegt werden.
Eine Beschwerde kann wie folgt eingereicht werden:
- über das Online-Formular des Ombudsdienstes: Dieser Weg zur Einreichung einer Beschwerde bietet den großen Vorteil, dass Sie selbst den Bearbeitungsstand Ihres Dossiers einsehen und auf alle Unterlagen Ihres Dossiers an einem einzigen Ort zugreifen können.
- per Post:
FASNK - Ombudsdienst
Centre administratif Botanique
Food Safety Center, Raum K08/120216
Boulevard du Jardin Botanique 55
1000 BRUXELLES - per E-Mail: servicemediation@afsca.be
- vor Ort an vorerwähnter Adresse nach Terminvereinbarung unter der kostenlosen Rufnummer +32 800 13 455 (von montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr)).
Anfahrtsbeschreibung
Nach dem Gespräch wird ein schriftlicher Bericht erstellt, der als Beschwerde angesehen wird.
Bedingungen für die Zulässigkeit
Überprüfen Sie, ob Ihre Beschwerde die Bedingungen für die Zulässigkeit erfüllt, bevor Sie diese einreichen.
Folgende Beschwerden werden nicht vom Ombudsdienst bearbeitet:
- mündliche Beschwerden (es sei denn, sie sind durch ein schriftliches Dokument belegt),
- Beschwerden, die sich nicht auf einen konkreten Sachverhalt beziehen, sondern eher vage und/oder allgemeine Kritik enthalten,
- Beschwerden, die Geschehnisse betreffen, deren jüngster Vorfall sich mehr als ein Jahr vor dem Einreichungsdatum der Beschwerde ereignet hat,
- Beschwerden, die sich auf den Inhalt der Gesetzgebung oder eine politische Entscheidung beziehen,
- Beschwerden, die bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens oder eines Widerspruchs sind,
- Beschwerden, die sich auf eine bereits bearbeitete Beschwerde beziehen und im Rahmen derer kein neues Element vorgebracht wird.
Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden
Sobald Ihre Beschwerde eingegangen ist, registriert der Ombudsdienst diese und prüft sie auf ihre Zulässigkeit. Es wird ein Dossier angelegt, und innerhalb von 5 Werktagen wird Ihnen eine Empfangsbestätigung zugesandt. Wird die Beschwerde über das Online-Beschwerdeformular eingereicht, können Sie die Empfangsbestätigung herunterladen, die bei Übermittlung des Formulars generiert wird. Anschließend werden alle Informationen, die für die Prüfung der Beschwerde erforderlich sind, zusammengetragen.
Der Ombudsdienst geht danach zur Prüfung Ihrer Beschwerde über, um zu beurteilen, ob diese begründet, teilweise begründet oder unbegründet ist oder ob hierzu auf der Grundlage der Elemente keine Schlussfolgerung gezogen werden kann. Eine Beschwerde ist begründet, wenn die FASNK ein oder mehrere Prinzipien der guten Verwaltungspraxis nicht eingehalten hat. Bei diesen Prinzipien handelt es sich um die folgenden: geeigneter Zugang, Höflichkeit, passive Information, aktive Information, geeignete Begründung, effiziente Koordinierung, gewissenhafte Verwaltung, angemessene Frist, Recht auf Anhörung, rechtmäßiges Vertrauen, Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, Unparteilichkeit, Gleichheit, richtige Anwendung der Chartas, Anweisungen, Verfahren und/oder Rechtsvorschriften.
Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie vonseiten des Ombudsdienstes eine schriftliche Antwort (per E-Mail oder per gewöhnlicher Post, falls Sie keine E-Mail-Adresse haben) mit seinen Schlussfolgerungen.
Der Ombudsdienst tut sein Möglichstes, um die Beschwerden zeitnah zu bearbeiten, d. h. innerhalb eines Monats nach Einreichung Ihrer Beschwerde. Diese Frist kann jedoch je nach Komplexität Ihres Dossiers und der Anzahl Beschwerden, die parallel dazu bearbeitet werden müssen, länger oder kürzer ausfallen.
Beschwerde oder Widerspruch?
Man unterscheidet zwischen einer Beschwerde und einem Widerspruch. Der Widerspruch ist ein Antrag auf Revision einer Entscheidung, wofür die Modalitäten (insbesondere die Fristen) in einem Gesetzes- oder Verordnungstext festgelegt sind.
Verschiedene von der FASNK erbrachte Dienstleistungen können Gegenstand eines spezifischen Widerspruchs sein. Ein gutes Beispiel ist die Mitteilung von Einwänden gegen den Vorschlag einer administrativen Geldbuße.
Achtung: Wird eine Beschwerde bei dem betreffenden Dienst oder dem Ombudsdienst der FASNK eingelegt, werden die Widerspruchsfristen nicht ausgesetzt. In Anbetracht der Zeit, die für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde benötigt wird, kann es demnach sein, dass die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, wenn Sie eine Antwort auf Ihre Beschwerde erhalten. In diesem Fall haben Sie nicht mehr die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dies sollten Sie daher berücksichtigen, bevor Sie eine Beschwerde einreichen.
Sind Sie mit der Antwort nicht zufrieden?
Dann können Sie sich an den föderalen Ombudsmann wenden.
Dieser unabhängige Dienst ist kein Teil der Verwaltung und prüft Ihre Beschwerde kostenlos und in völliger Unparteilichkeit.
https://www.mediateurfederal.be
Warum ein Ombudsdienst?
In dem Bestreben, sich kontinuierlich zu verbessern, bearbeitet der Ombudsdienst die externen Beschwerden über die FASNK. Die FASNK legt sehr viel Wert auf die Qualität ihrer Dienstleistungen. Die Beschwerden sind eine bedeutende Quelle für Informationen über die von der FASNK erbrachten Dienstleistungen, ihre Arbeitsweise und die Art, wie diese von außen wahrgenommen werden.
Ursprünglich richtete sich der Dienst insbesondere an Personen und Unternehmen, die von der FASNK kontrolliert wurden oder kontrolliert werden konnten. Es erwies sich als notwendig, ihnen eine Anlaufstelle zur Verfügung zu stellen, die die Beschwerden in völliger Unabhängigkeit bearbeiten kann.
Es handelt sich um einen internen Dienst der FASNK, der zu den Diensten des Geschäftsführenden Verwalters – genauer gesagt dem Dienst Internes Audit, Qualität und Vorbeugung – gehört. Durch diese Entscheidung wird der Wille bekräftigt, die Unparteilichkeit und Objektivität des Ombudsdienstes im Rahmen der Bearbeitung von Beschwerden zu gewährleisten.
Charta des Ombudsdienstes
Siehe die Regelungen und Charten
Veröffentlichungen
Jahresberichte (im Aufbau)
Veröffentlichung: Des plaintes sur nos prestations? Dites-le-nous! (Beschwerden über unsere Dienstleistungen? Melden Sie sich bei uns!)
Kontakt
FASNK - Ombudsdienst
Centre administratif Botanique
Food Safety Center, Raum K08/120216
Boulevard du Jardin Botanique 55
1000 BRÜSSEL
E-Mail: servicemediation@afsca.be
Kostenlose Rufnummer: +32 800 13 455 (von montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr)