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Öffentlichkeit der Verwaltung

Die Öffentlichkeit der Verwaltung ist das Recht, Dokumente der FASNK einzusehen. Das Verfahren ermöglicht es Ihnen, konkrete, bestehende Dokumente anzufordern. Vor der Einreichung eines Antrags ist es sinnvoll, sich die im Nachstehenden aufgelisteten zu beachtenden Punkte durchzulesen.

Punkte, die bei der Anforderung von Unterlagen zu beachten sind

  1. Es kann sein, dass die beantragten Unterlagen bereits öffentlich zugänglich sind. Überprüfen Sie daher zunächst, ob diese Informationen nicht in Form von offenen Daten (open Data), die von uns bereitgestellt werden, in unseren Jahresberichten oder auf unserer Website verfügbar sind.
  2. Bei dem Verfahren zur Öffentlichkeit der Verwaltung handelt es sich weder um einen Informationskanal noch um eine Anlaufstelle für individuelle Dossiers oder Beschwerden.

Nicht alle Fragen oder Anträge, die an die FASNK gerichtet werden, fallen unter das Verfahren zur Öffentlichkeit der Verwaltung.

  • Anbieter, die eine Kopie ihrer eigenen Unterlagen (z. B.: Bescheinigungen, Auftragsberichte usw.) erhalten oder einen Antrag bezüglich ihres Dossiers stellen möchten (z. B.: Auskünfte/Anpassung/Hinzufügung von Tätigkeiten), können ihre Lokale Kontrolleinheit (LKE) kontaktieren.
  • Verbraucher, die eine allgemeine Auskunft erhalten, können sich an die Kontaktstelle wenden.

3. Wir legen großen Wert auf Transparenz. In manchen Situationen ist es jedoch nicht möglich, einem Antrag stattzugeben. Hier einige Beispiele:

  • Die FASNK verfügt nicht über die angeforderten Unterlagen.
  • Der Antrag verstößt gegen den Schutz von personenbezogenen Daten oder den Schutz der Identität von Personen.
  • Der Antrag verletzt die Geheimhaltungspflicht der gerichtlichen Untersuchung.
  • Der Antrag ist zu vage formuliert.
  • Der Antrag ist unberechtigt.

Sie finden alle Ausnahmegründe in dem Gesetz vom 11. April 1994 über die Öffentlichkeit der Verwaltung.

Bei Fragen oder Anmerkungen bezüglich dieses Verfahrens oder seiner Funktionsweise können Sie sich an dirco@favv-afsca.be wenden. Diese Adresse ist ausschließlich Fragen im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Öffentlichkeit der Verwaltung vorbehalten.

Falls Sie Ihren Antrag lieber auf dem Postweg einreichen möchten, können Sie die folgenden Adressangaben verwenden:

Food Safety Center
GD Kontrolle
An die Zentraldirektion der GD Kontrolle
Avenue du Jardin Botanique 55
1000 Brüssel

Formular für einen Antrag auf Einsichtnahme in die Kontrollergebnisse eines einzelnen Anbieters.

Kontaktdaten
Adresse (Straße + Hausnummer)
Antrag