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Kontaktmaterialien

Lebensmittel kommen ständig mit zahlreichen Gegenständen und Materialien in Berührung. Denken Sie nur an Ihre eigene Küche, in der eine Vielzahl an unterschiedlichen Materialien zu finden sind: Teller, Besteck, Teigschaber, Pfannen, Backformen, Klingen für den Mixer usw. Diese Kontaktmaterialien werden auch "Food Contact Materials" genannt (FCM, Lebensmittelkontaktmaterialien).

1. Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM)

Lebensmittel kommen auf jeder Stufe, die sie durchlaufen, mit Lebensmittelkontaktmaterialien in Berührung:

  • während der Herstellung (Leitungsrohre, Fließbänder, Maschinen usw.),
  • während der Lagerung (Behälter, Silos, Tanks usw.)
  • und über ihre Endverpackung (Becher, Dosen, Tüten usw.).

Daher ist es von essenzieller Bedeutung, sicherzustellen, dass sie kein Gesundheitsrisiko bergen und die Qualität der Lebensmittel nicht beeinträchtigen, indem Bestandteile von den Materialien auf die Nahrungsmittel übergehen.

Lebensmittelkontaktmaterialien sind deshalb Gegenstand einer Reihe von europäischen und nationalen Rechtsvorschriften.

Diese Rechtsvorschriften können:

  • allgemeiner Natur, für sämtliche Materialien geltend,
  • oder spezifischer Natur sein, wobei der Fokus auf bestimmten Materialien (z. B. Kunststoff) oder bestimmten Stoffen, die im Rahmen ihres Herstellungsprozesses verwendet werden (z. B. Bisphenol A), liegt.

Die Kontrolle der Übereinstimmung der Lebensmittelkontaktmaterialien mit den für sie geltenden Vorschriften fällt in den Zuständigkeitsbereich der FASNK.

 

2. Konformitätserklärung (KE)

Für die in Verkehr gebrachten Lebensmittelkontaktmaterialien bedarf es einer Konformitätserklärung, um zu belegen, dass die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. In Belgien ist sie für alle Lebensmittelkontaktmaterialien Pflicht.

  • Ist in einer spezifischen Rechtsvorschrift eine Erklärung vorgeschrieben, muss diese mindestens alle in der betreffenden Vorschrift festgelegten Informationen enthalten.
  • In den anderen Fällen muss die Konformitätserklärung den Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 1992 gerecht werden.

Einzelheiten sowie Beispiele von Konformitätserklärungen finden Sie auf der betreffenden Seite des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt.

 

3. Registrierungspflicht

In der Verordnung (EU) 2022/1616 über recycelten Kunststoff ist bestimmt, dass Anbieter die Europäische Kommission in Kenntnis setzen müssen, um in das Unionsregister, ein öffentliches Verzeichnis mit Informationen zu Recyclern, Recyclinganlagen und -verfahren, aufgenommen zu werden.

Das Verfahren zur Registrierung der Anbieter ist auf der Seite des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt erläutert.

Recycler müssen sich auch mit der Tätigkeit "Recycler" (Tätigkeitsblatt ACT 481) bei der FASNK registrieren.

Zwei andere Tätigkeitsarten, die im Zusammenhang mit Lebensmittelkontaktmaterialien stehen, müssen auch bei der FASNK registriert werden:

  • Großhändler für Verpackungsmaterial (Tätigkeitsblatt ACT 101)
  • Hersteller von Verpackungsmaterial (Tätigkeitsblatt ACT 102)

Die Verfahren zur Registrierung dieser Tätigkeiten bei der FASNK finden Sie auf dieser Internetseite.

 

4. Allgemeine Rechtsvorschriften

Europäische Rechtsvorschriften

  • Rahmenvorschriften: Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG.
  • Gute Herstellungspraxis: Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 der Kommission vom 22. Dezember 2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.


Belgische Rechtsvorschriften

 

5. Spezifische Rechtsvorschriften

Europäische Rechtsvorschriften

  • Bisphenol A: Verordnung (EU) 2024/3190 der Kommission vom 19. Dezember 2024 über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die aufgrund spezifischer gefährlicher Eigenschaften eine harmonisierte Einstufung erhalten haben, in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/213.
  • Keramik: Richtlinie 84/500/EWG des Rates vom 15. Oktober 1984 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Keramikgegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
  • Epoxyderivate: Verordnung (EG) Nr. 1895/2005 der Kommission vom 18. November 2005 über die Beschränkung der Verwendung bestimmter Epoxyderivate in Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
  • Aktive und intelligente Materialien und Gegenstände: Verordnung (EG) Nr. 450/2009 der Kommission vom 29. Mai 2009 über aktive und intelligente Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
  • Kunststoff: Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
  • Recycelter Kunststoff: Verordnung (EU) 2022/1616 der Kommission vom 15. September 2022 über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 282/2008.
  • Zellglasfolien: Richtlinie 2007/42/EG der Kommission vom 29. Juni 2007 über Materialien und Gegenstände aus Zellglasfolien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
  • Flaschen- und Beruhigungssauger aus Elastomeren oder Gummi: Richtlinie 93/11/EWG der Kommission vom 15. März 1993 über die Freisetzung von N-Nitrosaminen und N- nitrosierbaren Stoffen aus Flaschen- und Beruhigungssaugern aus Elastomeren oder Gummi.


Belgische Rechtsvorschriften

  • Keramik: Arrêté royal du 01 mai 2006 relatif à la déclaration de conformité et aux critères de performance de la méthode d'analyse des objets céramiques destinés à entrer en contact avec les denrées alimentaires.
  • Metall und Legierung: Königlicher Erlass vom 17. Februar 2021 über Materialien und Gegenstände aus Metall und Legierung, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen .
  • Flaschen- und Beruhigungssauger aus Elastomeren oder Gummi: Arrêté royal du 27 décembre 1993 concernant la libération de N-nitrosamines et de substances N-nitrosables par les tétines et les sucettes en élastomère ou en caoutchouc.
  • Zellglasfolien: Arrêté royal du 23 novembre 2004 relatif aux matériaux et aux objets en pellicule de cellulose régénérée, destinés à entrer en contact avec les denrées alimentaires.
  • Lacke und Beschichtungen: Arrêté royal du 25 septembre 2016 concernant les vernis et revêtements destinés à entrer en contact avec les denrées alimentaires.

 

6. Andere Rechtsvorschriften

Europäische Rechtsvorschriften

  • Einfuhr von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft die Volksrepublik China oder die Sonderverwaltungsregion Hongkong, China, ist: Verordnung (EU) Nr. 284/2011 der Kommission vom 22. März 2011 mit besonderen Bedingungen und detaillierten Verfahren für die Einfuhr von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft die Volksrepublik China bzw. die Sonderverwaltungsregion Hongkong, China, ist.

 

7. Andere Quellen

Rundschreiben und FAQ-Dokument

  • Rundschreiben über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (PCCB/S3/520033)
  • Rundschreiben über die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (PIM: Plastic Implementation Measure) (PCCB/S3/662562)
  • Rundschreiben über die Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/1616 über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (PCCB/S3/1805773)
  • FAQ (PDF-Dokument) bezüglich der Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
  • Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte (PDF-Dokument)


FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt