(Vorverpacktes) Wasser für den Verzehr
- Welche Wasserarten werden im Lebensmittelsektor verwendet?
- Welche Wasserquellen können im Lebensmittelsektor verwendet werden?
- Welchen Anforderungen muss Wasser mit Trinkwasserqualität gerecht werden?
- Welche allgemeinen Abweichungen von den Mindestanforderungen in Bezug auf die Parameterwerte sind möglich? *** 1,2,4-Triazol ***
- Kann von der Pflicht zur Verwendung von Wasser mit Trinkwasserqualität abgewichen werden?
- In welchen Fällen kann sauberes Wasser für die Reinigung und die Desinfektion von Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, verwendet werden?
- Welchen Anforderungen muss das im Lebensmittelsektor verwendete saubere Wasser gerecht werden?
- Für welche Anwendungszwecke kann Brauchwasser verwendet werden?
- Kann (nicht) aufbereitetes Regenwasser für die Reinigung und die Desinfektion genutzt werden?
Einleitung
Für die Wasserversorgung eines in der Lebensmittelindustrie tätigen Anbieters können verschiedene Wasserarten und -quellen zum Einsatz kommen:
- Wasser aus dem öffentlichen Verteilungsnetz (Leitungswasser),
- aus einem Brunnen gepumptes Wasser,
- aus Tankfahrzeugen oder -schiffen stammendes Wasser,
- Wasser aus anderen Quellen, wie Regenwasser, Produktwasser, aufbereitetes Wasser (Prozesswasser) und Oberflächenwasser.
Dabei sind Mischungen möglich. Damit das Wasser eine bestimmte Qualität erreicht, müssen je nach Fall eine Reihe von umfangreichen oder weniger umfangreichen Behandlungen durchgeführt werden.
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Aufteilung der Zuständigkeiten in Bezug auf die Kontrolle der Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch komplex ist (zum Beispiel: Wasser, das in Lebensmittelunternehmen im Rahmen der Herstellung, der Verarbeitung, der Aufbewahrung und/oder des Inverkehrbringens von Lebensmitteln für Anwendungszwecke verwendet wird, für die Trinkwasserqualität erforderlich ist). Was Leitungswasser anbelangt, so fallen die Qualität des Wassers und seine Kontrolle – bevor es in dem Lebensmittelunternehmen angelangt – in den Zuständigkeitsbereich der regionalen Behörden. Sobald es im Unternehmen angekommen ist, findet der K.E. vom 4. Februar 2024 Anwendung. Die Agentur ist für die Kontrolle der in diesem Königlichen Erlass vorgeschriebenen Anforderungen zuständig. Weitere Informationen zu den zuständigen regionalen Behörden finden Sie unter dem nachstehenden Link:
• Qualitätsnormen für die Lebensmittelproduktion
(Vorverpacktes) Wasser für den Verzehr
Das als Trinkwasser angebotene oder in Flaschen oder andere Behältnisse abgefüllte Wasser muss selbstverständlich trinkbar sein. Beim vorverpackten Trinkwasser kann man zwischen drei Wasserarten unterscheiden:
- natürliches Mineralwasser
- Quellwasser
- andere Art vorverpackten Wassers, auch „Wasser“, „Tafelwasser“ oder „Trinkwasser“ genannt
Weitere Informationen zu den für die einzelnen Wasserarten geltenden gesetzlichen Anforderungen finden Sie unter den obigen Links, die auf die betreffenden Internetseiten zu diesem Thema des Föderalen Öffentlichen Dienstes Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt, Generaldirektion „direction générale des affaires animales, végétales et alimentaires“ (Generaldirektion Tiere, Pflanzen und Futter) (E-Mail FÖD GD APF: apf.food@health.fgov.be) verweisen.
Auch nicht vorverpacktes Trinkwasser wird innerhalb des Lebensmittelsektors angeboten: Manche Gastronomiebetriebe stellen beispielsweise selbst in Flaschen abgefülltes und/oder (un-)behandeltes Wasser als Trinkwasser bereit, und Kunden können in bestimmten Einzelhandelsgeschäften selbst Trinkwasser abfüllen. Diese Wässer fallen in den Geltungsbereich des Königlichen Erlasses vom 4. Februar 2024 mit dem Titel „Arrêté royal relatif à la qualité des eaux destinées à la consommation humaine qui sont conditionnées ou qui sont utilisées dans les établissements alimentaires pour la fabrication et/ou la mise dans le commerce de denrées alimentaires“. Die Kontrolle der in diesem Königlichen Erlass vorgeschriebenen Anforderungen, welche auf die europäische Richtlinie 2020/2184 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) zurückgehen, fällt in die Zuständigkeit der Agentur. Zur Verdeutlichung der Anforderungen dieses Königlichen Erlasses, welche unter anderem dieses nicht vorverpackte Wasser betreffen, wurde das folgende Rundschreiben ausgearbeitet:
Rundschreiben über die Überwachung der Wasserqualität im Lebensmittelsektor (PCCB/S3/1140519)
Wasser, das von im Bereich der Zubereitung, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln tätigen Anbietern verwendet wird
In seinem Unternehmen kann ein Anbieter Wasser für verschiedene Zwecke nutzen, zum Beispiel:
- die Reinigung der Anlagen und Räume,
- als Zutat,
- für spezifische Produktionsschritte, wie Verfahren zur Extraktion, das Garen oder das Waschen von Lebensmitteln.
Im Bereich der Verarbeitung und des Vertriebs tätige Anbieter können anhand der folgenden Fragen und der dazugehörigen Antworten mehr über die Wasserarten erfahren, die benutzt werden können. Das Augenmerk liegt ausschließlich auf Wasser, das für Anwendungszwecke verwendet wird, welche potenzielle Auswirkungen auf die Nahrungsmittelsicherheit haben. Auf Wasser, das für Anwendungszwecke wie Brandbekämpfung oder Luftreinigungstechniken gebraucht wird, welche die Nahrungsmittelsicherheit nicht beeinträchtigen, wird hier nicht eingegangen.
Weitere Informationen zu den Qualitätsnormen des in der Lebensmittelindustrie genutzten Wassers finden Sie auch auf der folgenden Internetseite des FÖD Volksgesundheit:
Qualitätsnormen für die Lebensmittelproduktion
1) Welche Wasserarten werden im Lebensmittelsektor verwendet?
Je nach Anwendungszweck kann der Anbieter in seinem Unternehmen folgende Wasserarten nutzen:
Wasser mit Trinkwasserqualität (= Trinkwasser): Dabei handelt es sich um Wasser, das den Mindestanforderungen für Wasser für den menschlichen Gebrauch gerecht wird, welche in der Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch festgelegt sind.
- Sauberes Wasser: Dabei handelt es sich um natürliches oder gereinigtes Wasser, das keine Mikroorganismen oder schädlichen Stoffe in Mengen enthält, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf die gesundheitliche Qualität von Lebensmitteln haben könnten.
- Brauchwasser: Dabei handelt es sich um das Wasser, das nicht unter die Definition „Trinkwasser“ fällt.
2) Welche Wasserquellen können im Lebensmittelsektor verwendet werden?
Für die Trinkwassergewinnung kann ein in der Lebensmittelindustrie tätiger Anbieter aus verschiedenen Wasserquellen versorgt werden, zum Beispiel:
- Wasser aus dem öffentlichen Verteilungsnetz (Leitungswasser),
- Grundwasser, das mithilfe eines Brunnens hochgepumpt wird,
- Wasser, das von Tankfahrzeugen oder -schiffen herbeigeschafft wird,
- Wasser aus anderen Quellen, wie Regenwasser, Produktwasser, aufbereitetes Wasser und Oberflächenwasser.
Mischungen dieser vorgenannten Quellen sind möglich. Die Durchführung einer Reihe von Behandlungen - umfangreich oder auch nicht - ist notwendig, um ein Wasser mit Trinkwasserqualität zu erhalten.
Für die Herstellung von sauberem Wasser können Beschränkungen in Bezug auf die Quellenarten, die genutzt werden können, bestehen.
Beruht die Verwendung von sauberem Wasser auf einer Ausnahmegenehmigung gemäß dem Verfahren PCCB/S3/1252620, sind folglich die im Rahmen dieser erteilten Ausnahmegenehmigung festgelegten Bedingungen zu beachten. In diesem Zusammenhang werden oft Beschränkungen in Verbindung mit dem Ursprung des Wassers bestimmt.
3) Welchen Anforderungen muss Wasser mit Trinkwasserqualität gerecht werden?
Wasser mit Trinkwasserqualität muss gemäß seiner Definition die Mindestanforderungen erfüllen, die in dem Königlichen Erlass vom 4. Februar 2024 mit dem Titel „Arrêté royal relatif à la qualité des eaux destinées à la consommation humaine qui sont conditionnées ou qui sont utilisées dans les établissements alimentaires pour la fabrication et/ou la mise dans le commerce de denrées alimentaires“ festgelegt sind (NUMAC-Nummer - 2024001125 - für die koordinierte Gesetzgebung).
Trinkwasser muss genusstauglich und rein sein. Das bedeutet, dass das Wasser alle folgenden Anforderungen erfüllen muss:
- Das Wasser enthält keine Mikroorganismen, Parasiten oder Stoffe in Mengen oder Konzentrationen, die eine potenzielle Gefährdung der Gesundheit der Verbraucher darstellen.
- Das Wasser entspricht den in den Teilen A und B der Anlage des K.E. vom 4. Februar 2024 festgelegten Mindestanforderungen.
- Der Lebensmittelunternehmer hat alle nötigen Maßnahmen ergriffen, um mit den Artikeln 7 bis 12 im Einklang zu stehen.
Der K.E. vom 4. Februar 2024 gilt für Wasser, das für einen Anwendungszweck während der Herstellung, Behandlung, Aufbewahrung oder Vermarktung von Lebensmitteln benutzt wird, wofür Wasser mit Trinkwasserqualität benötigt wird. Die allgemeinen Abweichungen in Bezug auf bestimmte Parameterwerte sind in dem Rundschreiben (PCCB/S3/1836731) beschrieben.
Trinkwasser, das in den Geltungsbereich des K.E. vom 4. Februar 2024 fällt, unterliegt Anforderungen im Zusammenhang mit der Reinheit (wie die Anforderungen in Bezug auf die Parameter), aber auch zusätzlichen Anforderungen hinsichtlich des Managements des Wasserversorgungssystems (was das Einzugsgebiet, die Entnahme, die Aufbereitung und die Verteilung bis zu den Entnahmestellen in der Produktion umfasst) und dem dazugehörigen Kontrollprogramm (= operative Überwachung + Kontrolle der Übereinstimmung mit den Vorschriften). Für weitere Informationen verweisen wir auf das Rundschreiben über die Überwachung der Wasserqualität im Lebensmittelsektor (PCCB/S3/1140519).
4) Welche allgemeinen Abweichungen von den Mindestanforderungen in Bezug auf die Parameterwerte sind möglich?
Der K.E. vom 4. Februar 2024 bildet eine Rechtsgrundlage, die es der Agentur ermöglicht, Abweichungen von den Mindestanforderungen der Parameterwerte in Anlage I zu gewähren. Die Agentur kann die Verfahren und Bedingungen zur Gewährung dieser Abweichungen auf der Ebene des Sektors oder des Anbieters (diesbezüglich finden Sie mehr Informationen unter der Frage 5) festlegen. Sie kann aber auch allgemeine Abweichungen bewilligen. Die Gewährung solcher Abweichungen ist nur für Wasser möglich, das in Lebensmittelunternehmen im Rahmen der Herstellung, der Verarbeitung, der Aufbewahrung und/oder des Inverkehrbringens von Lebensmitteln genutzt wird, jedoch nicht für in Flaschen vorverpacktes Wasser.
Bei den allgemeinen Abweichungen handelt es sich um Abweichungen, die auf Initiative der FASNK festgelegt werden und die für alle Lebensmittelunternehmen oder eine Vielzahl von ihnen gelten. Diese Abweichungen sind in der Regel von vorübergehender Natur und müssen es den betreffenden Anbietern ermöglichen, die erforderlichen Anpassungen an ihren Systemen zur Wasseraufbereitung und -versorgung vorzunehmen, damit die Qualität des verwendeten Trinkwassers am Ende des festgelegten Zeitraums wieder den Parameteranforderungen aus dem K.E. entspricht. Die derzeit geltenden allgemeinen Abweichungen sind in dem Rundschreiben (PCCB/S3/1836731) über die allgemeinen Abweichungen von den Kriterien für Wasser mit Trinkwasserqualität in Lebensmittelunternehmen festgehalten.
Die erste allgemeine Abweichung, die bewilligt wurde, betrifft den relevanten Metaboliten 1,2,4-Triazol, für den gemäß dem Königlichen Erlass vom 4. Februar 2024 ein Parameterwert von 0,10 µg/l gilt. Diese Abweichung war notwendig, da auf flämischer Ebene durch den Ministeriellen Erlass vom 20. Dezember 2024 eine vorübergehende Genehmigung zur Abweichung von der Qualitätsanforderung für den Parameter 1,2,4-Triazol (neuer Grenzwert: 1,00 µg/l) für Leitungswasser aus spezifischen Wassergewinnungszentren in Westflandern erteilt wurde. Damit dieses Leitungswasser von den in diesem Versorgungsgebiet ansässigen Lebensmittelunternehmen gemäß dem K.E. vom 4. Februar 2024 als Trinkwasser verwendet werden kann, war er es auch erforderlich, eine vorübergehende Abweichung auf der Grundlage dieses Königlichen Erlasses zu gewähren. Nutzen Sie als Unternehmer Wasser für Anwendungszwecke, für die „Wasser mit Trinkwasserqualität“ erforderlich ist, und enthält dieses Wasser eine höhere Konzentration an 1,2,4-Triazol, sind Sie verpflichtet, dies der FASNK zu melden. Gemäß dem Verfahren in dem Rundschreiben PCCB/S3/1252620 kann eine spezifische vorübergehende Abweichung beantragt werden. Die Anträge müssen so viel wie möglich zu kollektiven Anträgen zusammengefasst werden (je Sektorart). Das technische Dossier dieser Anträge muss mindestens die folgenden Informationen enthalten: „Informations nécessaires dans le dossier de demande de dérogation“ (Informationen, die für das Dossier zur Beantragung einer Abweichung benötigt werden). Diese Liste ersetzt den Punkt 5.3 des Rundschreibens PCCB/S3/1252620 für dieses spezifische Dossier.
5) Kann von der Pflicht zur Verwendung von Wasser mit Trinkwasserqualität abgewichen werden?
In den meisten Fällen muss für einen Anwendungszweck in Verbindung mit der Zubereitung, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln Wasser mit Trinkwasserqualität verwendet werden.
Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung muss gestellt werden, wenn man Brauchwasser (d.h. Wasser, das nicht alle Parameteranforderungen erfüllt) verwenden möchte. Dieser kann gemäß dem in dem Rundschreiben über den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Brauchwasser für die Herstellung von Lebensmitteln oder deren Inverkehrbringen (PCCB/S3/1252620) beschriebenen Verfahren eingereicht werden. Beachten Sie jedoch, dass an solche Anträge Bedingungen gebunden sind.
Konkret können auf der Grundlage des vorerwähnten Verfahrens Ausnahmegenehmigungen gewährt werden, die sich wie folgt mehr oder weniger in zwei Arten unterteilen lassen:
- eine gewährte Ausnahmegenehmigung, mit der sauberes Wasser anstelle von Wasser mit Trinkwasserqualität verwendet werden kann, wodurch dies nicht mehr in den Geltungsbereich des K.E. vom 4. Februar 2024 für diesen spezifischen Anwendungszweck fällt, oder
- eine Ausnahmegenehmigung, mit der Trinkwasser mit Abweichungen in Bezug auf ganz bestimmte Parameter verwendet werden kann. Abgesehen von diesen Parametern gelten die anderen Anforderungen des K.E. vom 4. Februar 2024 weiterhin für dieses Wasser.
Diese Ausnahmegenehmigungen werden stets speziell für einen genau festgelegten Anwendungszweck beziehungsweise eine genau festgelegte Situation und ein ganz bestimmtes Wasser erteilt (Wasser mit einem ganz bestimmten Ursprung, einem ganz bestimmten Aufbereitungsverfahren usw.). In der Regel werden auch spezifische Bedingungen auferlegt, um von dieser Ausnahme Gebrauch machen zu können.
Das oben genannte Verfahren muss nicht durchlaufen werden, wenn die Verwendung des betreffenden Wassers für diesen spezifischen Anwendungszweck bereits in einer spezifischen Rechtsvorschrift oder in dem sektoriellen Eigenkontrollhandbuch beschrieben ist oder wenn dieses Wasser Gegenstand einer allgemeinen Abweichung gemäß dem Rundschreiben PCCB/S3/1836731 ist.
6) In welchen Fällen kann sauberes Wasser für die Reinigung und die Desinfektion von Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, verwendet werden?
Ist nach der Reinigung (und/oder der Desinfektion) gemäß der Gebrauchsanweisung des Reinigungs- oder Desinfektionsmittels ein Abspülen mit Wasser erforderlich, muss mit Wasser mit Trinkwasserqualität abgespült werden, wenn diese Verwendung von Wasser eine negative Auswirkung auf die Zutaten oder die Lebensmittel haben kann (z.B. Übertragung von Kontaminanten durch Aerosole auf mit Lebensmitteln in Berührung kommende Flächen oder Rohstoffe, die sich in der Nähe befinden).
Unter bestimmten Bedingungen kann der Anbieter sauberes Wasser für die Reinigung und die Desinfektion aller Flächen und für das abschließende Abspülen von Flächen verwenden, die nicht unmittelbar mit Zutaten/Lebensmitteln in Berührung kommen, ohne dafür eine spezifische Ausnahmegenehmigung gemäß dem Rundschreiben PCCB/S3/1252620 beantragen zu müssen. Die Bedingungen für die Verwendung von sauberem Wasser für die vorgenannten Anwendungszwecke sind die folgenden:
- Das saubere Wasser entspricht der Definition und darf somit keine direkte oder indirekte negative Auswirkung auf die gesundheitliche Qualität der hergestellten Lebensmittel haben, und
- die mikrobiologische Qualität stimmt mit derer von Trinkwasser überein, und
- die Herstellung und die Verwendung von sauberem Wasser werden in den unternehmensspezifischen HACCP-Plan aufgenommen, und
- die Qualität des verwendeten sauberen Wassers ist mit den Gebrauchshinweisen der benutzten Reinigungs- und Desinfektionsmittel vereinbar.
Von der Anforderung bezüglich der mikrobiologischen Qualität kann abgewichen werden, wenn die Verwendung von sauberem Wasser spezifisch in den Rechtsvorschriften beschrieben ist - wie im Fall von sauberem (Meer-)Wasser, welches für Fischereierzeugnisse benutzt wird - oder wenn diese Verwendung durch Ausnahmegenehmigungen ermöglicht wird (gemäß dem Rundschreiben PCCB/S3/1252620).
Konkret bedeutet die Aufnahme von sauberem Wasser in den HACCP-Plan unter anderem, dass:
- die im Rahmen des HACCP-Plans vorgenommene Gefahrenanalyse klare Kriterien für das bei einer spezifischen Anwendung zu verwendende saubere Wasser ergibt, und
- das Verfahren zur Herstellung von sauberem Wasser gemäß dem HACCP-Ansatz ausgearbeitet wird, sodass gewährleistet werden kann, dass immer sauberes Wasser mit der erforderlichen Qualität an der Entnahmestelle verfügbar ist, und
- das erforderliche operative Monitoring und das eventuelle Monitoring zur Überprüfung der wesentlichen Parameter in das Kontrollprogramm aufgenommen werden.
7) Welchen Anforderungen muss das im Lebensmittelsektor verwendete saubere Wasser gerecht werden?
Die genaue Bedeutung des Begriffs „sauberes Wasser“ im Sektor der Lebensmittelverarbeitung ist relativ und hängt insbesondere von dem spezifischen Anwendungszweck, dem Lebensmittel/der Zutat und dem späteren Produktionsverfahren ab. Es ist somit notwendig, dass genaue Kriterien/Anforderungen hinsichtlich der Parameter, die das für einen ganz bestimmten Anwendungszweck verwendete saubere Wasser erfüllen muss, in dem HACCP-Plan festgelegt sind. Dazu muss insbesondere auf Informationen aus den situationsspezifischen Gefahrenanalysen zurückgegriffen werden (z.B. welche Kontaminanten kommen potenziell in diesem Wasser vor?).
Eine qualitative Gefahrenanalyse und eine HACCP-Studie sind hier unerlässlich; die direkten sowie indirekten Einflüsse müssen dabei berücksichtigt werden. Zum Beispiel: Die Verwendung von Wasser unzureichender Qualität kann so direkt zu einer mikrobiologischen Kontamination der Produktionsbereiche und somit auch der dort befindlichen Lebensmittel beitragen. Allerdings kann es auch indirekt zur Kontamination von Lebensmitteln beitragen, indem zum Beispiel aufgrund eines zu sehr mit organischen Stoffen belasteten Wassers, das die Bildung von Biofilmen begünstigt, ein für Mikroorganismen geeigneter Nährboden geschaffen wird. Eine zu hohe organische Belastung des Wassers kann zum Beispiel auch dazu führen, dass das Desinfektionsverfahren sabotiert wird, da beispielsweise das benutzte chlorhaltige Desinfektionsmittel bereits mit den organischen Stoffen in dem verwendeten Verdünnungswasser reagiert. Folglich sind die Flächen nicht ausreichend desinfiziert.
Je nach Situation muss in dem HACCP-Plan auch ein angemessenes Kontrollprogramm vorgesehen werden, welches eine operative Überwachung und ein eventuelles Monitoring zur Überprüfung einschließt. So kann jederzeit sichergestellt werden, dass sauberes Wasser angemessener Qualität an der Entnahmestelle in der Produktion verfügbar ist.
8) Für welche Anwendungszwecke kann Brauchwasser verwendet werden?
In den meisten Fällen muss das Wasser Trinkwasserqualität aufweisen.
Brauchwasser kann für Anwendungszwecke eingesetzt werden, bei denen die Qualität des verwendeten Wassers keine direkten oder indirekten kontaminierenden Auswirkungen auf die hergestellten, verwendeten oder vorhandenen Lebensmittel (Zutaten) und die Rohstoffe zur Herstellung von Lebensmitteln haben kann. Es handelt sich somit um Wasser, das weder direkt noch indirekt mit Lebensmitteln in Berührung kommen darf.
Brauchwasser kann beispielsweise für die Brandbekämpfung, die Dampferzeugung oder die Kühlung benutzt werden. Aus der Sicht der Nahrungsmittelsicherheit gibt es demnach keine Qualitätsanforderungen für diese Wasserart. Die Kontrolle dieses Wassers fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der FASNK.
9) Kann (nicht) aufbereitetes Regenwasser für die Reinigung und die Desinfektion genutzt werden?
Der Anbieter kann aufbereitetes Regenwasser für die Reinigung und die Desinfektion verwenden, sofern die Qualität dieses Wassers für den spezifischen Anwendungszweck ausreichend ist.
Neben der Wasserqualität ist auch die Kontrolle des (Trink-)Wassergewinnungsverfahrens von essenzieller Bedeutung: Im Rahmen des Wassergewinnungsverfahrens muss jederzeit sichergestellt werden können, dass zwischen den ermittelten Kriterien für das zu verwendende saubere Wasser/Trinkwasser und dem an der Entnahmestelle in der Produktion verfügbaren Wasser eine Übereinstimmung besteht.
Vor allem diese letzte Anforderung bezüglich der Kontrolle hat zur Folge, dass zum Beispiel die Verwendung von nicht aufbereitetem Regenwasser als sauberes Wasser ausgeschlossen ist. Regenwasser ist eine potenziell verunreinigte Wasserquelle, bei der die Kontamination zudem mit der Zeit variieren kann. Quellen, bei denen die Qualität des ursprünglichen Wassers nicht stabil ist, wie Regenwasser, dürfen nicht direkt für die Reinigung und die Desinfektion verwendet werden, ohne dass die nötigen Aufbereitungsschritte vorgenommen wurden, welche die unerlässliche Garantie erbringen können, dass das Wasser an der Entnahmestelle jederzeit den Anforderungen entspricht.
Nicht aufbereitetes Regenwasser kann so unter anderem durch Folgendes verunreinigt worden sein:
- sämtliche Arten von chemischen Kontaminanten aus der Luft und von den Dächern,
- Kontaminanten, die auf die Migration aus Kontaktmaterialien zurückzuführen sind,
- organisches Material (aus Vogelkot, von Blättern usw.),
- mikrobiologische Kontaminanten (aus Vogelkot usw.).
Nützliche Links
- Rundschreiben über die Überwachung der Wasserqualität im Lebensmittelsektor (PCCB/S3/1140519)
- Rundschreiben über den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Brauchwasser für die Herstellung von Lebensmitteln oder deren Inverkehrbringen (PCCB/S3/1252620)
- Rundschreiben über die allgemeinen Abweichungen von den Kriterien für Wasser mit Trinkwasserqualität in Lebensmittelunternehmen (PCCB/S3/1836731)
- FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt:
- Europäische Kommission:
- Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK):
- Contrôle des substances radioactives dans les eaux destinées à la consommation humaine (Kontrolle radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch)
- Königlicher Erlass vom 31. Mai 2016 über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch