Jeder Betreiber muss sofort die FASNK informieren, wenn er glaubt oder Gründe hat zu denken, dass ein von ihm eingeführtes, hergestelltes, angebautes, gezüchtetes, verarbeitetes, erzeugtes oder verteiltes Erzeugnis der Gesundheit des Menschen, der Tiere oder Pflanzen schaden könnte.
Im Zweifelsfall sehen Sie das Dokument Meldepflicht und Meldegrenzen ein. Dieses Dokument hilft den Anbietern dabei, vor allem den KMUs, die Fälle zu ermitteln, in denen eine Notifizierung in Belgien getätigt werden muss.
- Gesetzgebung (und Formulieren für die Meldepflicht)
- Informationen für die Verfassung einer Pressemitteilung im Rahmen der Meldepflicht
- Rückruf von Erzeugnissen
- Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF)
- Website der europäischen Union - Zusätzliche Informationen
Übersicht der Aktionen und Aktionsgrenzen sowie der Harmonisierungsvorschläge im Rahmen der offiziellen Kontrollen
- Teil 1 - Aktionsgrenzen im Falle von chemischen Kontaminanten
- Teil 2 - Aktionsgrenzen im Falle von mikrobiologischen Kontaminanten
Diese Dokumente ermöglichen es den Diensten der GD Kontrolle der FASNK, einheitliche Aktionen einzuleiten, wenn eine Überschreitung der zulässigen Maximalwerte festgestellt wird (Normen, Rückstandshöchstgehalte...).
Rundschreiben bezüglich der Bekämpfung von Salmonella in Tierfuttermitteln. (PCCB/S1/483559)
Enthalten die Futtermittel für Geflügel bestimmte Serotypen, müssen die betroffenen Produkte zurückgerufen werden.