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Smiley

Was ist ein „Smiley“ ?

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Smiley DE

Der „Smiley“ ist ein Aufkleber, der bescheinigt, dass das in der Nahrungsmittelkette tätige Unternehmen, welches über diesen verfügt, ein glaubwürdiges Eigenkontrollsystem eingerichtet hat, welches validiert und zertifiziert wurde.

  • Jeder „Smiley“ ist mit einer eindeutigen Identifikationsnummer versehen.
  • Der „Smiley“ soll an einer gut sichtbaren Stelle angebracht werden.
  • Seine Gültigkeitsdauer beläuft sich auf 3 Jahre, was mit der Dauer des Zertifikats übereinstimmt. Wird dem Unternehmen das Zertifikat in den drei Jahren von der Zertifizierungs- und Inspektionsstelle entzogen, wird gleichzeitig auch der Smiley zurückgezogen.

Der Erhalt eines Smileys ist natürlich an bestimmte Bedingungen geknüpft.


Eigenkontrolle

Die Eigenkontrolle ist die Gesamtheit der Maßnahmen, die ein Anbieter ergreift, um sicherzustellen, dass die Produkte in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsphasen im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die folgenden Punkte stehen:

  • Nahrungsmittelsicherheit
  • Produktqualität
  • Rückverfolgbarkeit
  • Meldepflicht

Das Kernziel eines Eigenkontrollsystems ist es, alle Gefahren, die möglicherweise im Laufe des Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsprozesses auftreten können, auf sinnvolle sowie praktikable Art und Weise zu kontrollieren.
Dieses Konzept wird in den verschiedenen Handbüchern auf anschauliche Weise erläutert, um die Umsetzung der Theorie in die Praxis zu erleichtern.

Die Umsetzung und Anwendung eines Eigenkontrollsystems ist eine gesetzliche Verpflichtung (Königlicher Erlass vom 14.11.2003 über die Eigenkontrolle, die Meldepflicht und die Rückverfolgbarkeit in der Nahrungsmittelkette).

Im Rahmen ihrer routinemäßigen Aufgaben überprüft die FASNK das Eigenkontrollsystem. Bei Niederlassungen ohne Eigenkontrollsystem wird eine Strafe verhängt.

Die Validierung und Zertifizierung dieses Eigenkontrollsystems ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber Vorteile mit sich bringen: Smiley, Senkung der jährlichen an die FASNK zu entrichtenden Abgabe und die Reduzierung der Inspektionshäufigkeit.

 

Vorteile für Unternehmen und Verbraucher

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Das Lebensmittelunternehmen, dessen Eigenkontrollsystem für die Gesamtheit seiner Tätigkeiten validiert ist, kann von den folgenden verschiedenen Vorteilen profitieren:

  • Seine jährliche an die FASNK zu zahlende Abgabe wird deutlich gesenkt.
  • Die Anzahl der von FASNK durchgeführten Kontrollen wird auch verringert, da davon ausgegangen wird, dass die Risiken in Bezug auf die Nahrungsmittelsicherheit innerhalb dieses Unternehmens unter Kontrolle sind und daher als geringer angesehen werden.
  • Schlussendlich kann es einen „Smiley“ für seine B2C-Tätigkeiten erhalten. Der „Smiley“ ist ein Vertrauensbeweis für die Verbraucher. Es besteht keinerlei Verpflichtung, den Smiley aufzuhängen. Durch dieses visuelle Zeichen wird den Kunden dieses Unternehmens jedoch zugesichert, dass die Nahrungsmittelsicherheit bei diesen Produkten einwandfrei ist. Darüber hinaus wird ihnen gezeigt, dass das Unternehmen sich darum bemüht, ihre Erwartungen im Zusammenhang mit der Nahrungsmittelsicherheit zu erfüllen.

Das Audit für die Validierung des eigenen Eigenkontrollsystems und den Smiley ist kostenpflichtig, aber es muss kein Aufpreis gezahlt werden, um den Smiley zu erhalten.

 

Was muss ein in der Nahrungsmittelkette tätiges Unternehmen tun, um einen „Smiley“ zu erhalten?

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Wer kann den Smiley erhalten?

Der „Smiley“ kann nur Unternehmen, die Lebensmittel direkt an den Verbraucher liefern (B2C), zugestanden werden:

  • der Horeca-Sektor, d.h. Restaurants, Frittüren, Imbissstuben...
  • der Sektor der Großküchen, d.h. Betriebskantinen, Kantinen der öffentlichen Einrichtungen, Küchen in Schulen und Kliniken...
  • der Sektor der Fleischverkaufsstellen (Metzgereien)
  • der Sektor der Bäckereien-Konditoreien
  • der Einzelhandelssektor, wie Kaufhäuser, Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte...
  • der Sektor der Zentren für Kleinkindbetreuung
  • der Sektor der Milcherzeugnisse vom Hof


Wie erhält man ihn?

Um den Smiley zu erhalten, muss das Eigenkontrollsystem:

  • mithilfe des generischen Eigenkontrollleitfadens für den B2C-Sektor, welcher alle Vertriebstätigkeiten abdeckt, umgesetzt worden sein. Auf Basis dieses Handbuchs können die Unternehmen ihr eigenes Eigenkontrollsystem einrichten. Es gibt auch spezifische Handbücher, auf die zurückgegriffen werden kann.
  • von einer für das betreffende Handbuch zugelassenen Zertifizierungs- und Inspektionsstelle im Rahmen eines Audits mit positivem Ergebnis geprüft worden sein.
  • für die Gesamtheit der B2C-Tätigkeiten des Unternehmens zertifiziert worden sein.

Die von den Zertifizierungs- und Inspektionsstellen durchgeführten Audits werden immer anhand eines Handbuchs durchgeführt. Die von der Agentur vorgenommenen Audits erfolgen nicht zwangsläufig auf Grundlage eines Handbuchs. Darüber hinaus werden im Anschluss kein Zertifikat und Smiley ausgestellt. Nichtsdestotrotz profitiert das Unternehmen von den Vorteilen in Bezug auf die Senkung der Inspektionshäufigkeit und der Abgabe.

Wurde die Zertifizierung von einer Zertifizierungs- und Inspektionsstelle vorgenommen, kann der Anbieter demnach seinen Smiley aufhängen. Für den Fall, dass das von der Zertifizierungs- und Inspektionsstelle oder der Agentur durchgeführte Audit nicht mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wird, kann das Unternehmen ein neues Audit anfragen oder ein vereinfachtes Audit kann je nach Art der Regelwidrigkeiten stattfinden.

Geht aus einer Kontrolle der FASNK und/oder der Zertifizierungs- und Inspektionsstelle hervor, dass das Unternehmen den Anforderungen des Handbuchs nicht gerecht wird und dass das Eigenkontrollsystem nicht ordnungsgemäß angewandt wird, kann die FASNK und/oder die Zertifizierungs- und Inspektionsstelle den Smiley abnehmen lassen. Auch in diesem Fall kann ein neues und gegebenenfalls vereinfachtes Audit stattfinden, sodass der Anbieter wieder über ein validiertes Eigenkontrollsystem und einen Smiley verfügt.


Wo finde ich die Handbücher?

 

Regeln für die Verwendung des Smileys

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Einen Smiley erhalten

Anbieter können einen Smiley bekommen, wenn alle B2C-Tätigkeiten von einer zu diesem Zweck zugelassenen Zertifizierungs- und Inspektionsstelle zertifiziert wurden.
Es ist nicht möglich, einen Smiley zu erhalten, wenn das Audit von der FASNK vorgenommen wurde.


Nutzungsrecht

Der Anbieter hat das Recht, den Smiley zu verwenden, aber jener bleibt dennoch Eigentum der FASNK. Der Anbieter darf diesen Smiley nur für die Niederlassungseinheit, der er erteilt wurde, gebrauchen. Die Bediensteten der FASNK (z.B. im Anschluss an eine Inspektion) oder die Zertifizierungs- und Inspektionsstelle, die das Zertifikat ausgestellt hat, können den Smiley jederzeit zeitweilig oder dauerhaft aberkennen und ihn, wenn nötig, vernichten. Die Entfernung oder Vernichtung können vorgenommen werden, wenn das Zertifikat vorläufig aufgehoben oder zurückgezogen wurde oder wenn das Eigenkontrollsystem (EKS) nicht mehr mit der positiven in dem Zertifikat aufgeführten Entscheidung übereinstimmt.

Der Anbieter nimmt den Smiley unaufgefordert ab, sobald die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, und sorgt dafür, dass nicht zugleich zwei visuelle Zeichen mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer angebracht sind.

Wurde das Zertifikat vorläufig aufgehoben oder zurückgezogen, muss der Anbieter den Smiley herunternehmen und an die Zertifizierungs- und Inspektionsstelle, die diesen ausgestellt hat, zurückgeben.


Kopien

Der Anbieter darf unter Berücksichtigung der folgenden Bedingungen Kopien von den Smileys anfertigen:

  1. Kopien werden einzig und allein von dem Smiley, der mit der gültigen Validierung des EKS der betreffenden Niederlassungseinheit im Zusammenhang steht, angefertigt und dienen den Kommunikationszwecken der Niederlassungseinheit, für die das visuelle Zeichen ausgestellt wurde.
  2. Auf den Kopien dürfen die Form, die Proportionen der Zeichnung, die Farbe, das Datum und die Nummer nicht geändert werden. Darüber hinaus muss auf jeder Kopie der Vermerk „Vervielfältigung untersagt“ angebracht werden.
  3. Die Kopien werden unverzüglich vernichtet, sobald die Gültigkeit der Validierung des EKS, welche zu der Ausstellung des Originalsmileys führte, abläuft oder die Validierung vorläufig aufgehoben wird.
  4. Der Gebrauch von Kopien dieses Smileys muss mit den Zielen zur Sicherung der Nahrungsmittelkette in Verbindung stehen. Damit darf einzig und allein angestrebt werden, die Verbraucher über den Besitz des Smileys und seine Bedeutung zu informieren.
  5. Die Verwendung von Kopien dieses Smileys darf nicht zur Verbreitung von falschen, ungenauen oder zweideutigen Informationen führen.

Der Anbieter, der das von der Zertifizierungs- und Inspektionsstelle, welche das Eigenkontrollsystem (EKS) seiner Niederlassung validiert hat, ausgehändigte visuelle Zeichen vervielfältigt, erkennt an, dass er zivilrechtlich für alle Schäden, die aus der unrechtmäßigen Nutzung dieser Simleykopien - sowohl durch den Anbieter als auch Dritte - entstehen könnten, haftbar ist. Der Anbieter verpflichtet sich dazu, Vorkehrungen zu treffen, um eine unsachgemäße Nutzung der von ihm angefertigten Kopien, einschließlich virtueller Kopien (Websites, Filme, elektronische Dokumente...), zu verhindern.


Sprache

Die Wahl der Sprache des visuellen Zeichens überlassen die Zertifizierungs- und Inspektionsstellen den betreffenden Anbietern, vorausgesetzt, dass die Sprachgesetzgebung eingehalten wird.

 

Welche Zertifizierungsstellen können das Audit durchführen?

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vrouw en man in supermarkt

Nur die von der FASNK zugelassenen Zertifizierungs- und Inspektionsstellen sind dazu befugt, ein Eigenkontrollsystem zu zertifizieren und einen Smiley auszustellen. Die Liste der zugelassenen Zertifizierungs- und Inspektionsstellen für die einzelnen Handbücher und deren Kontaktdaten sind finden Sie hier.

Um mehr über Audits zu erfahren, wenden Sie sich an eine oder mehrere Inspektions- und Zertifizierungsstelle Ihrer Wahl, die für Ihren Sektor zugelassen sind.

Unternehmen, die bereits einen Smiley haben

Vous souhaitez connaître les entreprises qui possèdent un smiley ?

Um die vollständige Liste von Unternehmen, die einen Smiley haben, anzuzeigen :
Alle Smileys

Um herauszufinden (ohne die vollständige Liste aufzurufen), ob ein Unternehmen, das Sie kennen, im Besitz eines Smileys ist:

  1. Klicken Sie auf „Recherche d'opérateurs“ („Suche nach Anbietern“).
  2. Setzen Sie bei „Smiley“ UND „statut autocontrôle actif“ („aktiver Eigenkontrollstatus“) ein Häkchen.
  3. Geben Sie die Gemeinde oder die Postleitzahl oder den Namen (Bezeichnung) des Unternehmens ein.
  4. Klicken Sie anschließend auf „Rechercher“ („Suchen“).

Es gibt auch andere Suchoptionen. Sie können zum Beispiel nach den Unternehmen in Ihrer Provinz suchen, die Spalten nach Gemeinde, Postleitzahl, usw. filtern...
 

Liste der Smileys im Format „Open Data“ (CSV)

Die FASNK stellt diese Daten kostenfrei zur Weiterverwendung zur Verfügung. Die Weiterverwendung dieser Daten erfolgt auf eigene Gefahr hin und die FASNK kann keinesfalls für eventuelle Weglassungen oder fehlende Informationen zur Verantwortung gezogen werden. Die FASNK kann auch nicht für Schäden oder von Dritten erlittene Verluste, die infolge der Weiterverwendung der Daten entstanden wären, verantwortlich gemacht werden.

Spezifische Modalitäten zu diesem Thema sind in dem Gesetz vom 4. Mai 2016 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors aufgeführt, welches eine Umsetzung der Richtlinie 2013/37/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors ist.