- Eigenkontrolle: allgemeine Infos zur Eigenkontrolle
- Pflichterklärung: Jeder Betreiber muss sofort die FASNK informieren, wenn er glaubt oder Gründe hat zu denken, dass ein von ihm eingeführtes, hergestelltes, angebautes, gezüchtetes, verarbeitetes, erzeugtes oder verteiltes Erzeugnis der Gesundheit des Menschen, der Tiere oder Pflanzen schaden könnte.
- Smiley: Der „Smiley“ ist ein Aufkleber, der bescheinigt, dass das in der Nahrungsmittelkette tätige Unternehmen, welches über diesen verfügt, ein glaubwürdiges Eigenkontrollsystem eingerichtet hat, welches validiert und zertifiziert wurde.