Die FASNK organisiert eine Smiley-Kampagne
„Ein Smiley sagt mehr als tausend Worte“
Sie möchten Ihren Kunden zeigen, dass ihre Gesundheit für Sie das A und O ist und dass Sie die aktuellsten Vorschriften in Bezug auf die Nahrungsmittelsicherheit befolgen? Und nebenbei möchten Sie eine geringere jährliche Abgabe zahlen und zudem weniger häufig von der FASNK kontrolliert werden?
Das ist möglich! Wenn Sie Ihr Eigenkontrollsystem von einer zugelassenen Zertifizierungs- und Inspektionsstelle validieren lassen, erhalten Sie von uns einen Smiley, den Sie an Ihrem Schaufenster oder an Ihrer Tür anbringen können, sodass Ihre Kunden direkt wissen: „Hier bin ich in guten Händen.“
Erfahren Sie hierzu mehr auf dieser Internetseite.
Neuer Smiley!
Seit dem 1. Januar 2024 hat die FASNK ein neues Logo und einen neuen Smiley.
Die Bedeutung des Smileys und die Bedingungen für seinen Erhalt sind nach wie vor die gleichen. Der Smiley lässt demnach erkennen, dass ein Unternehmen über ein zuverlässiges Eigenkontrollsystem verfügt und dass es zertifiziert ist.
Die alten Smileys, die vor dem oben genannten Datum ausgestellt wurden, bleiben während des Gültigkeitszeitraums der Validierung des Eigenkontrollsystems gültig.
Der alte Smiley kann auf Antrag bei der Zertifizierungs- und Inspektionsstelle, die das Eigenkontrollsystem validiert hat, für den restlichen Gültigkeitszeitraum durch einen neuen Smiley ersetzt werden. Bei einer ersten oder erneuten Validierung wird automatisch der neue Smiley ausgestellt.
Was ist ein „Smiley“ ?
Der „Smiley“ ist ein Aufkleber, der belegt, dass das jeweilige in der Nahrungsmittelkette tätige Unternehmen ein verlässliches Eigenkontrollsystem eingerichtet hat, das von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde.
- Jeder „Smiley“ ist mit einer eindeutigen Identifikationsnummer versehen.
- Der „Smiley“ sollte an einer gut sichtbaren Stelle angebracht werden.
- Seine Gültigkeitsdauer beläuft sich auf 3 Jahre, was mit der Gültigkeitsdauer des Zertifikats übereinstimmt. Wird dem Unternehmen das Zertifikat in den drei Jahren von der Inspektions- und Zertifizierungsstelle entzogen, wird zugleich auch der Smiley entzogen.
An den Erhalt eines Smileys sind selbstverständlich bestimmte Bedingungen geknüpft.
Eigenkontrolle
Die Eigenkontrolle bezeichnet alle Maßnahmen, die ein Anbieter ergreift, um zu gewährleisten, dass die Erzeugnisse auf sämtlichen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen den Rechtsvorschriften in Bezug auf folgende Aspekte genügen:
- die Nahrungsmittelsicherheit,
- die Qualität der Erzeugnisse,
- die Rückverfolgbarkeit,
- die Meldepflicht.
Das primäre Ziel eines Eigenkontrollsystems besteht darin, auf durchführbare und umsichtige Weise alle möglichen Gefahren, die im Laufe des Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsprozesses auftreten können, unter Kontrolle zu halten.
Dieses Konzept wird in den verschiedenen Handbüchern auf anschauliche Weise erläutert, um die Umsetzung der Theorie in die Praxis zu erleichtern.
Die Einrichtung und Anwendung eines Eigenkontrollsystems stellt eine gesetzliche Verpflichtung dar (Königlicher Erlass vom 14.11.2003 über die Eigenkontrolle, die Meldepflicht und die Rückverfolgbarkeit in der Nahrungsmittelkette).
Im Rahmen ihrer routinemäßigen Kontrollaufträge überprüft die FASNK das Eigenkontrollsystem. Niederlassungen ohne Eigenkontrollsystem werden mit einer Strafe belegt.
Die Validierung und Zertifizierung dieses Eigenkontrollsystems sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, können jedoch vorteilhaft sein: der Smiley, die Senkung der jährlich an die FASNK zu entrichtende Abgabe und die Reduzierung der Inspektionshäufigkeit.
Vorteile für Unternehmen und Verbraucher
Lebensmittelunternehmen, deren Eigenkontrollsystem für die Gesamtheit ihrer Tätigkeiten validiert ist, können von mehreren Vorteilen profitieren:
- Ihre jährlich an die FASNK zu zahlende Abgabe wird um 75 % verringert.
- Die Anzahl der von der FASNK durchgeführten Kontrollen wird auch reduziert, da angenommen wird, dass die Risiken in Bezug auf die Nahrungsmittelsicherheit in diesem Unternehmen unter Kontrolle sind, und sie daher als geringer eingeschätzt werden.
- Schließlich können sie einen „Smiley“ für ihre B2C-Tätigkeiten erhalten. Der „Smiley“ ist ein Zeichen des Vertrauens für die Verbraucher.
Das Audit, im Zuge dessen die Validierung des Eigenkontrollsystems und der Smiley gewährt werden, ist kostenpflichtig.
Die Zertifizierungs- und Inspektionsstelle legt die Kosten für das Audit fest. Im Rahmen jedes Handbuchs ist eine Mindestdauer für das Audit festgelegt.
Wie kann ein in der Nahrungsmittelkette tätiges Unternehmen einen „Smiley“ erhalten?
Wer kann den Smiley bekommen?
Der „Smiley“ kann nur an Unternehmen, die Lebensmittel direkt an den Verbraucher liefern (B2C), vergeben werden:
- der Horeca-Sektor, d.h. Restaurants, Frittenbuden, Imbissstuben usw.,
- der Sektor der Großküchen, d.h. Betriebskantinen, Kantinen von öffentlichen Behörden, Küchen in Schulen und Kliniken usw.,
- der Sektor der Fleischverkaufsstellen (Metzgereien),
- der Sektor der Bäckereien und Konditoreien,
- der Einzelhandelssektor, wie Kaufhäuser, Supermärkte, Gemischtwarenläden usw.,
- der Sektor der Zentren für Kleinkindbetreuung,
- der Sektor der Milcherzeugnisse vom Hof.
Wie erhält man ihn?
Um den Smiley zu erhalten, muss das Eigenkontrollsystem:
- mithilfe des generischen Eigenkontroll-Leitfadens für den B2C-Sektor, welcher alle Vertriebstätigkeiten abdeckt, eingerichtet worden sein. Auf der Grundlage dieses Leitfadens können die Unternehmen ihr eigenes Eigenkontrollsystem entwickeln. Es gibt auch spezifische Handbücher, die zurate gezogen werden können.
- von einer für das betreffende Handbuch zugelassenen Zertifizierungs- und Inspektionsstelle (OCI) mit positivem Ergebnis auditiert worden sein.
- für die Gesamtheit der B2C-Tätigkeiten des Unternehmens zertifiziert worden sein.
Die von den Zertifizierungs- und Inspektionsstellen vorgenommenen Audits werden immer anhand des Handbuchs durchgeführt. Die von der Agentur vorgenommenen Audits erfolgen nicht zwingend auf der Grundlage eines Handbuchs. Darüber hinaus werden im Anschluss kein Zertifikat und kein Smiley ausgestellt. Nichtsdestotrotz profitiert das Unternehmen von den Vorteilen bezüglich der Reduzierung der Inspektionshäufigkeit und der Abgabe.
Wurde die Zertifizierung von einer Zertifizierungs- und Inspektionsstelle vorgenommen, kann der Anbieter folglich seinen Smiley aufhängen. Für den Fall, dass das von der Zertifizierungs- und Inspektionsstelle oder der Agentur durchgeführte Audit nicht positiv ausfällt, kann das Unternehmen ein neues Audit beantragen oder je nach Art der Regelwidrigkeiten kann ein vereinfachtes Audit vorgenommen werden.
Ergibt eine Kontrolle der FASNK und/oder der Zertifizierungs- und Inspektionsstelle, dass das Unternehmen die Anforderungen des Handbuchs nicht einhält und dass das Eigenkontrollsystem nicht ordnungsgemäß angewandt wird, kann die FASNK und/oder die Zertifizierungs- und Inspektionsstelle den Smiley entfernen lassen. Auch in diesem Fall kann ein neues und gegebenenfalls vereinfachtes Audit stattfinden, sodass der Anbieter wieder über ein validiertes Eigenkontrollsystem und einen Smiley verfügt.
Wo finde ich die Handbücher?
- Generischer Eigenkontroll-Leitfaden für den B2C-Sektor: Eigenkontrollhandbuch G-044
- Sektor der Fleischverkaufsstellen (Metzgereien): Eigenkontrollhandbuch G-003
- Einzelhandelssektor: Eigenkontrollhandbuch G-007
- Horeca-Sektor: Eigenkontrollhandbuch G-023
- Bäckereien und Konditoreien: Eigenkontrollhandbuch G-026
- Produktion und Verkauf von Milcherzeugnissen auf dem Hof: Eigenkontrollhandbuch G-034
- Zentren für Kleinkindbetreuung: Eigenkontrollhandbuch G-041
Regeln für die Verwendung des Smileys
Erhalt eines Smileys
Man kann einen Smiley bekommen, wenn alle B2C-Tätigkeiten von einer zu diesem Zweck zugelassenen Zertifizierungsstelle (OCI) zertifiziert wurden. Es ist nicht möglich, einen Smiley zu erhalten, wenn das Audit von der FASNK vorgenommen wurde.
Nutzungsrecht
Der Anbieter hat das Recht, den Smiley zu verwenden, aber jener bleibt dennoch Eigentum der FASNK. Der Anbieter darf diesen Smiley nur für die Niederlassungseinheit, der er erteilt wurde, gebrauchen. Die Bediensteten der FASNK (z. B. im Anschluss an eine Inspektion) oder die Zertifizierungs- und Inspektionsstelle, die das Zertifikat ausgestellt hat, können den Smiley jederzeit vorübergehend oder dauerhaft aberkennen und ihn, wenn nötig, vernichten. Die Entfernung oder Vernichtung können vorgenommen werden, wenn das Zertifikat ausgesetzt oder entzogen wurde oder wenn das Eigenkontrollsystem (EKS) nicht länger der positiven Entscheidung entspricht, die auf dem Zertifikat steht.
Der Anbieter nimmt den Smiley unaufgefordert ab, sobald die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, und sorgt dafür, dass nicht gleichzeitig zwei visuelle Zeichen mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer angebracht sind.
Wurde das Zertifikat ausgesetzt oder entzogen, muss der Anbieter den Smiley abnehmen und an die Zertifizierungs- und Inspektionsstelle, die diesen ausgestellt hat, zurückgeben.
Kopien
Der Anbieter darf unter Berücksichtigung der folgenden Bedingungen Kopien von den Smileys anfertigen:
- Kopien werden einzig und allein von dem Smiley, der mit der gültigen Validierung des EKS der betreffenden Niederlassungseinheit im Zusammenhang steht, angefertigt und dienen den Kommunikationszwecken der Niederlassungseinheit, für die das visuelle Zeichen ausgestellt wurde.
- Auf den Kopien dürfen die Form, die Proportionen der Zeichnung, die Farbe, das Datum und die Nummer nicht geändert werden. Darüber hinaus muss auf jeder Kopie der Hinweis „Vervielfältigung verboten“ angebracht werden.
- Die Kopien werden unverzüglich vernichtet, sobald die Gültigkeit der Validierung des EKS, welche zu der Ausstellung des Originalsmileys führte, abläuft oder die Validierung ausgesetzt wird.
- Der Gebrauch von Kopien von Smileys muss mit den Zielen zur Sicherung der Nahrungsmittelkette in Verbindung stehen. Hiermit darf einzig und allein bezweckt werden, die Verbraucher über den Besitz des Smileys und seine Bedeutung zu informieren.
- Die Verwendung von Kopien von Smileys darf nicht zur Verbreitung von falschen, ungenauen oder zweideutigen Informationen führen.
Der Anbieter, der das von der Zertifizierungs- und Inspektionsstelle, welche das Eigenkontrollsystem (EKS) seiner Niederlassung validiert hat, ausgehändigte visuelle Zeichen vervielfältigt, erkennt an, dass er zivilrechtlich für alle Schäden, die aus der unrechtmäßigen Nutzung dieser Smileykopien – sowohl durch den Anbieter als auch Dritte – entstehen könnten, verantwortlich ist. Der Anbieter verpflichtet sich dazu, Vorkehrungen zu treffen, um eine unsachgemäße Verwendung der von ihm angefertigten Kopien, einschließlich virtueller Kopien (Websites, Filme, elektronische Dokumente usw.), zu verhindern.
Sprache
Die Wahl der Sprache des visuellen Zeichens überlassen die Zertifizierungs- und Inspektionsstellen den betreffenden Anbietern, vorausgesetzt, dass die Sprachgesetzgebung eingehalten wird.
Welche Zertifizierungsstellen können ein Audit durchführen?
Nur die von der FASNK zugelassenen Zertifizierungs- und Inspektionsstellen können ein Eigenkontrollsystem zertifizieren und einen Smiley ausstellen. Die Liste der zugelassenen Zertifizierungs- und Inspektionsstellen für die einzelnen Handbücher und deren Kontaktdaten finden Sie hier.
Für weitere Informationen zu den Audits können Sie eine oder mehrere Zertifizierungs- und Inspektionsstellen Ihrer Wahl kontaktieren, die für Ihren Sektor zugelassen ist beziehungsweise sind.
Unternehmen, die bereits einen Smiley haben
Sie möchten wissen, welche Unternehmen im Besitz eines Smileys sind?
Zum Anzeigen der vollständigen Liste der Unternehmen, die einen Smiley haben: Alle Smileys
Um herauszufinden (ohne die vollständige Liste aufzurufen), ob ein Unternehmen, das Sie kennen, im Besitz eines Smileys ist:
- Klicken Sie auf „Recherche d'opérateurs“ („Suche nach Anbietern“).
- Setzen Sie bei „Smiley“ UND „statut autocontrôle actif“ („aktiver Eigenkontrollstatus“) ein Häkchen.
- Geben Sie die Gemeinde oder die Postleitzahl oder den Namen (Bezeichnung) des Unternehmens an.
- Klicken Sie anschließend auf „Rechercher“ („Suchen“).
Es gibt auch andere Suchoptionen. Sie können sich zum Beispiel die Unternehmen in Ihrer Provinz anzeigen lassen, die Spalten nach Gemeinde, Postleitzahl usw. filtern.
Liste der Smileys im „Open Data-Format“ (CSV)
Die FASNK stellt diese Daten kostenfrei zur Weiterverwendung zur Verfügung. Die Weiterverwendung dieser Daten erfolgt auf eigene Gefahr hin, und die FASNK kann keinesfalls für eventuelle Weglassungen und etwaige fehlende Informationen verantwortlich gemacht werden. Die FASNK kann auch nicht für von Dritten erlittene Schäden oder Verluste, die infolge der Weiterverwendung der Daten entstanden wären, verantwortlich gemacht werden.
Spezifische Modalitäten zu diesem Thema sind in dem Gesetz vom 4. Mai 2016 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors festgelegt, welches eine Umsetzung der Richtlinie 2013/37/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors ist.
Sie haben noch Fragen?
- Bei Fragen können Sie sich an Ihre Vereinigung wenden.
- Für weitere Informationen zu den Audits können Sie eine oder mehrere Zertifizierungs- und Inspektionsstellen Ihrer Wahl kontaktieren, die für Ihren Sektor zugelassen ist beziehungsweise sind.
- Bei sonstigen Fragen können Sie sich als Anbieter an Ihre Lokale Kontrolleinheit wenden.