Für Verbraucher
- Warum werden die Inspektionsergebnisse von der FASNK veröffentlicht?
- Sind alle Betriebe betroffen?
- Welche Ergebnisse werden veröffentlicht?
- Wo und wie findet man diese Ergebnisse?
- In welcher Form werden die Ergebnisse in FHR veröffentlicht?
- Warum wird mit Symbolen gearbeitet?
- Warum sind bestimmte Betriebe nicht zu finden?
- Was ist ein Smiley, ein zertifiziertes Eigenkontrollsystem und ein validiertes Eigenkontrollsystem?
- Welche Checklisten werden zur Ermittlung des Ergebnisses verwendet?
- Was wird bei einer Inspektion mit der Checkliste „grundlegender Scope“ überprüft?
- Was bedeutet die Klassifizierung „keine kürzlich erfolgte Inspektion“?
- Warum werden für manche Betriebe keine Ergebnisse angezeigt?
Für Betreiber
- Warum werden die Inspektionsergebnisse von der FASNK veröffentlicht?
- Sind alle Betriebe von der Veröffentlichung der Ergebnisse betroffen?
- Welche Ergebnisse werden veröffentlicht?
- Wo und wie findet man diese Ergebnisse?
- Wie finde ich meine eigenen Ergebnisse?
- In welcher Form werden die Ergebnisse in FHR veröffentlicht?
- Warum wird mit Symbolen gearbeitet?
- Wann trat dieses System in Kraft?
- Kann ich einen Anbieter finden, der keiner B2C-Aktivität nachgeht?
- Warum sind bestimmte Betriebe nicht zu finden?
- Was ist ein Smiley, ein zertifiziertes Eigenkontrollsystem und ein validiertes Eigenkontrollsystem?
- Welche Checklisten werden zur Ermittlung des Ergebnisses verwendet?
- Was wird bei einer Inspektion mit der Checkliste „grundlegender Scope“ überprüft?
- Wann wird ein Ergebnis anpasst?
- Wann wird ein vorläufiges Ergebnis in ein endgültiges Ergebnis umgewandelt
- Kann man die Nachprüfungen früher als geplant durchführen lassen, um schneller zu einem endgültigen Ergebnis zu gelangen?
- Ich bin mit meinem Ergebnis nicht zufrieden. Was kann ich tun, um ein besseres Ergebnis zu erzielen?
- Was bedeutet die Klassifizierung „keine kürzlich erfolgte Inspektion“?
- Warum werden für manche Betriebe keine Ergebnisse angezeigt?
- Wie lange behält man die Einstufung „ausgezeichnet“?
- Sie sind sich nicht sicher, warum Sie dieses Inspektionsergebnis erhalten haben, oder es scheint nicht korrekt zu sein?
- Wie erhalte ich die Bekanntmachung meiner Zulassung oder Registrierung?
- Bin ich verpflichtet, mein Inspektionsergebnis anzuzeigen?
Für Verbraucher
Warum werden die Inspektionsergebnisse von der FASNK veröffentlicht?
Die Veröffentlichung der Ergebnisse von Inspektionen in Betrieben des Verbrauchersektors (Restaurants, Imbissbuden, Sandwichläden, Supermärkte usw.) ist eine legitime Erwartung der Bürger und trägt zur Stärkung des Verbrauchervertrauens bei. Im Sinne der Transparenz hat die FASNK daher gemeinsam mit allen betroffenen Parteien beschlossen, ein klares und benutzerfreundliches System sowohl für die Verbraucher als auch für die Akteure der Nahrungsmittelkette zu entwickeln.
Nein. Nur Betriebe im Bereich „Business to Consumer (B2C)“, d. h. Betriebe, in denen Lebensmittel direkt an den Endverbraucher verkauft werden, sind betroffen.
Daher sind folgende Tätigkeiten betroffen: Hotel- und Gaststättengewerbe, Imbissbuden, Großküchen, Einzelhandel, Metzgereien, Bäckereien, Fischgeschäfte, Direktverkauf ab Hof, Schulküchen, Kindergärten, Krankenhausküchen usw.
Welche Ergebnisse werden veröffentlicht?
Nur das Ergebnis der letzten anhand der Checkliste durchgeführten Inspektion „grundlegender Scope“ wird veröffentlicht. Die Ergebnisse von Inspektionen mit anderen Checklisten (z. B. Rückverfolgbarkeit, Eigenkontrolle, usw.) und die Ergebnisse von Laboranalysen werden nicht berücksichtigt.
Wo und wie findet man diese Ergebnisse?
Die Ergebnisse werden in der App „Food Hygiene Rating“ veröffentlicht und können dort von jedermann eingesehen werden. Um darauf zuzugreifen, gehen Sie auf die Website der FASNK und klicken Sie auf der Startseite oben rechts auf „Meine FASNK“, dann auf „Meine FASNK Verbraucher“ und schließlich auf „Food Hygiene Rating“.
Geben Sie in der Suchleiste der Anwendung die Suchkriterien ein, mit deren Hilfe Sie den/die gesuchte(n) Betrieb(e) finden können (Weitere Hilfe hier).
In welcher Form werden die Ergebnisse in FHR veröffentlicht?
LDie Ergebnisse werden in Form von Symbolen veröffentlicht, zusammen mit einer kurzen Beschreibung ihrer Bedeutung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Warum wird mit Symbolen gearbeitet?
Die Inspektionen der FASNK werden auf der Grundlage von standardisierten Checklisten durchgeführt, die einen harmonisierten und transparenten Ablauf der Kontrollen ermöglichen. Es sind vor allem technische Dokumente, die erstellt werden, um eine Inspektion effizient durchführen zu können. Sie sind daher für Laien schwer lesbar. Aus diesem Grund hat sich die Agentur für eine alternative Veröffentlichungsmethode entschieden, die auf einem Punktesystem basiert, das auf einfache Weise einen Gesamteindruck des Ergebnisses vermittelt, ähnlich wie die Sterne im Guide Michelin oder das Punktesystem von „Gault&Millau“, mithilfe einer Gesamtpunktzahl und einem Symbol pro Betriebseinheit (mehr Infos).
Dieses System wurde in enger Abstimmung sowohl mit den Branchenverbänden, den Verbrauchern als auch mit allen anderen Akteuren des Beratenden Ausschusses der FASNK erarbeitet.
Warum sind bestimmte Betriebe nicht zu finden?
Dafürkann es mehrere Gründe geben: Entweder ist der Betrieb der FASNK nicht bekannt oder die Suchkriterien, die Sie in der Suchleiste der Anwendung eingegeben haben, sind nicht detailliert genug.
Alle in der Lebensmittelkette tätigen Akteure in Belgien müssen sich bei der FASNK anmelden und sich somit registrieren lassen. Für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten ist außerdem eine Genehmigung oder Zulassung erforderlich. Alle Betriebe, die bei der FASNK bekannt sind, können in „Food Hygiene Professional“ gefunden werden. Betriebe, die direkt an den Endverbraucher liefern, sind in „Food Hygiene Rating“ ersichtlich.
Am einfachsten ist die Suche, wenn Sie die Nummer des Betreibers verwenden: die Nummer der Niederlassungseinheit (NUE) oder die Unternehmensnummer (NE).
Wenn Sie in „Food Hygiene Rating“ nach dem Namen eines Betreibers suchen, werden Sie ihn nicht immer finden. Der Grund dafür ist, dass die Betreiber bei der FASNK manchmal unter einem anderen Namen als dem Handelsnamen ihres Betriebs bekannt sind.
Bei einer Suche mit dem Straßennamen und der Gemeinde oder der Postleitzahl des Betreibers finden Sie nur Niederlassungseinheiten, d. h. dort, wo die Tätigkeiten ausgeführt werden.
Was ist ein Smiley, ein zertifiziertes Eigenkontrollsystem und ein validiertes Eigenkontrollsystem?
LDie Betreiber können ihr Eigenkontrollsystem durch die FASNK validieren lassen oder durch eine für den betreffenden Sektor zugelassene Zertifizierungs- und/oder Inspektionsstelle (OCI).
Wir sprechen von einem validierten Eigenkontrollsystem , wenn das Eigenkontrollsystem von der FASNK positiv geprüft wurde.
Um ein zertifiziertes Eigenkontrollsystem zu erhalten, muss das Eigenkontrollsystem eine Reihe von Bedingungen erfüllen:
- Es muss auf der Grundlage eines speziellen Leitfadens für die Eigenkontrolle eingeführt werden
- Es muss von einer für den betreffenden Sektor zugelassenen Zertifizierungs- und/oder Inspektionsstelle (OCI) positiv geprüft worden sein.
Der Smiley ist ein Aufkleber, der beweist, dass der Betrieb ein glaubwürdiges Hygienesystem verwendet. Ein Smiley wird an Betreiber vergeben, die über ein zertifiziertes Eigenkontrollsystem für alle ihre B2C-Aktivitäten verfügen. Betreiber mit einem Smiley werden automatisch als „ausgezeichnet“ eingestuft.
Siehe auch https://favv-afsca.be/de/themen/kontrollen/die-interne-kontrollen-der-unternehmen/smiley
Welche Checklisten werden zur Ermittlung des Ergebnisses verwendet?
Das Inspektionsergebnis wird auf der Grundlage des Ergebnisses der Kontrollen berechnet, die mithilfe von Checklisten vom Typ „grundlegender Scope“ durchgeführt wurden. Diese Checklisten können auf der Website der FASNK eingesehen werden:
https://favv-afsca.be/de/themen/kontrollen/kontrollen-durch-die-fasnk/checklisten-inspektionen
Was wird bei einer Inspektion mit der Checkliste „grundlegender Scope“ überprüft?
Die Checklisten können auf der Website der FASNK eingesehen werden:
https://favv-afsca.be/de/themen/kontrollen/kontrollen-durch-die-fasnk/checklisten-inspektionen
Was bedeutet die Klassifizierung „keine kürzlich erfolgte Inspektion“?
Diese Klassifizierung hat mehrere Bedeutungen:
Dieser Betreiber wurde noch nicht kontrolliert oder die letzte Inspektion dieses Unternehmers erfolgte außerhalb der Fristen der von der FASNK festgelegten Inspektionshäufigkeiten.
ODER
Der Betreiber wurde vor Kurzem zum ersten Mal kontrolliert. Die Resultate werden noch verarbeitet.
ODER
Dieser Betreiber wurde erstmals kontrolliert und erhielt ein „ungünstiges“ Resultat. Der Betreiber wartet auf eine Nachinspektion.
Warum werden für manche Betriebe keine Ergebnisse angezeigt?
Wenn keine Ergebnisse angezeigt werden, klicken Sie auf den Namen des Betriebs, um den Grund dafür zu erfahren.
Die verschiedenen möglichen Gründe sind:
- Da dieser Betreiber ausschließlich vorverpackte und nicht verderbliche Erzeugnisse verkauft, finden die Kontrollen nicht in regelmäßigen Abständen statt.
- Dieser Betreiber übt allein ambulante Tätigkeiten aus. Die Ambulante Händler werden von der FASNK bei spezifischen Aktionen kontrolliert.
Für Betreiber
Warum werden die Inspektionsergebnisse von der FASNK veröffentlicht?
Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Kontrollen, die in Betrieben des Verbrauchersektors (Restaurants, Imbissbuden, Sandwichbars, Supermärkte usw.) durchgeführt werden, ist eine legitime Erwartung der Bürger, die zur Stärkung des Verbrauchervertrauens beiträgt. Im Sinne der Transparenz hat die FASNK daher gemeinsam mit allen betroffenen Parteien beschlossen, ein klares und benutzerfreundliches System sowohl für die Verbraucher als auch für die Akteure der Nahrungsmittelkette zu entwickeln.
Sind alle Betriebe von der Veröffentlichung der Ergebnisse betroffen?
Nein. Nur Betriebe im Bereich „Business to Consumer (B2C)“, d. h. Betriebe, in denen Lebensmittel direkt an den Endverbraucher verkauft werden, sind betroffen.
Daher sind folgende Tätigkeiten betroffen: Hotel- und Gaststättengewerbe, Imbissbuden, Großküchen, Einzelhandel, Metzgereien, Bäckereien, Fischgeschäfte, Direktverkauf ab Hof, Schulküchen, Kindergärten, Krankenhausküchen usw.
Welche Ergebnisse werden veröffentlicht?
Nur das Ergebnis der letzten anhand der Checkliste durchgeführten Inspektion „grundlegender Scope“ wird veröffentlicht. Die Ergebnisse von Inspektionen mit anderen Checklisten (z. B. Rückverfolgbarkeit, Eigenkontrolle, usw.) und die Ergebnisse von Laboranalysen werden nicht berücksichtigt.
Wo und wie findet man diese Ergebnisse?
Die Ergebnisse werden in der App „Food Hygiene Rating“ veröffentlicht und können dort von jedermann eingesehen werden. Um darauf zuzugreifen, gehen Sie auf die Website der FASNK und klicken Sie auf der Startseite oben rechts auf „Meine FASNK“, dann auf „Meine FASNK Verbraucher“ und schließlich auf „Food Hygiene Rating“.
Geben Sie in der Suchleiste der Anwendung die Suchkriterien ein, mit deren Hilfe Sie den/die gesuchte(n) Betrieb(e) finden können (Weitere Hilfe hier).
Wie finde ich meine eigenen Ergebnisse?
Die Inspektionsergebnisse Ihrer Betriebe (NUE) werden im privaten Bereich von Foodweb veröffentlicht. Um Zugang zum privaten Bereich von Foodweb zu erhalten, benötigen Sie Ihren Benutzernahmen und Ihr Passwort. Diese Angaben finden Sie auf der Rückseite des Briefes, den Sie erhalten haben und in dem Sie aufgefordert wurden, Ihre Erklärung auszufüllen. Wenn Sie Ihren Benutzernamen oder Ihr Passwort nicht mehr haben, wenden Sie sich über center.contact@favv-afsca.be an dem Helpdesk.
In welcher Form werden die Ergebnisse in FHR veröffentlicht?
Die Ergebnisse werden in Form von Symbolen veröffentlicht, zusammen mit einer kurzen Beschreibung ihrer Bedeutung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Warum wird mit Symbolen gearbeitet?
Die Inspektionen der FASNK werden auf der Grundlage von standardisierten Checklisten durchgeführt, die einen harmonisierten und transparenten Ablauf der Kontrollen ermöglichen. Es sind vor allem technische Dokumente, die erstellt werden, um eine Inspektion effizient durchführen zu können. Sie sind daher für Laien schwer lesbar. Aus diesem Grund hat sich die Agentur für eine alternative Veröffentlichungsmethode entschieden, die auf einem Punktesystem basiert, das auf einfache Weise einen Gesamteindruck des Ergebnisses vermittelt, ähnlich wie die Sterne im Guide Michelin oder das Punktesystem von „Gault&Millau“. Jeder Betrieb erhält eine Gesamtpunktzahl und ein erkennbares Symbol (mehr Infos).
Dieses System wurde in enger Abstimmung sowohl mit den Branchenverbänden, den Verbrauchern als auch mit allen anderen Akteuren des Beratenden Ausschusses der FASNK erarbeitet.
Wann trat dieses System in Kraft?
Die Einführung erfolgte im Juni 2015. Ab dem 1. Juni 2015 konnten die Betreiber bereits ihre eigenen Ergebnisse im privaten Bereich von Foodweb überprüfen. Seit November 2025 sind die Ergebnisse von Betrieben, die direkt an Endverbraucher liefern, in der App „Food Hygiene Rating“ öffentlich einsehbar.
Kann ich einen Anbieter finden, der keiner B2C-Aktivität nachgeht?
Ja. Ein Unternehmer, der nicht an Endverbraucher liefert, ist zwar nicht in „Food Hygiene Rating“ aufgeführt, kann aber in „Food Hygiene Professional“ gefunden werden, seine Inspektionsergebnisse werden jedoch nicht veröffentlicht.
So kann man jedoch erkennen, ob dieser Betreiber der FASNK bekannt ist und für welche Aktivität(en).
Um sich bei Food Hygiene Professional anzumelden, besuchen Sie die Website der FASNK und klicken Sie auf der Startseite oben rechts auf „Meine FASNK“, dann auf „Meine FASNK Betreiber“ und schließlich auf „Food Hygiene Professional“.
Warum sind bestimmte Betriebe nicht zu finden?
Dafürkann es mehrere Gründe geben: Entweder ist der Betrieb der FASNK nicht bekannt oder die Suchkriterien, die Sie in der Suchleiste der Anwendung eingegeben haben, sind nicht detailliert genug.
Alle in der Lebensmittelkette tätigen Akteure in Belgien müssen sich bei der FASNK anmelden und sich somit registrieren lassen. Für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten ist außerdem eine Genehmigung oder Zulassung erforderlich. Alle Betriebe, die bei der FASNK bekannt sind, können in „Food Hygiene Professional“ gefunden werden. Betriebe, die direkt an den Endverbraucher liefern, sind auch in „Food Hygiene Rating“ ersichtlich.
Am einfachsten ist die Suche, wenn Sie die Nummer des Betreibers verwenden: die Nummer der Niederlassungseinheit (NUE) oder die Unternehmensnummer (NE).
Wenn Sie in „Food Hygiene Rating“ oder „Food Hygiene Professional“ nach dem Namen eines Betreibers suchen, werden Sie ihn nicht immer finden. Der Grund dafür ist, dass die Betreiber bei der FASNK manchmal unter einem anderen Namen als dem Handelsnamen ihres Betriebs bekannt sind.
Bei einer Suche mit dem Straßennamen und der Gemeinde oder der Postleitzahl des Betreibers werden nur Niederlassungseinheiten und keine Unternehmen angezeigt.
Was ist ein Smiley, ein zertifiziertes Eigenkontrollsystem und ein validiertes Eigenkontrollsystem?
Sie können ihr Eigenkontrollsystem durch die FASNK validieren lassen oder durch eine für den betreffenden Sektor zugelassene Zertifizierungs- und/oder Inspektionsstelle (OCI).
Wir sprechen von einem validierten Eigenkontrollsystem, wenn das Eigenkontrollsystem von der FASNK positiv geprüft wurde. In diesem Fall ist die Verwendung eines speziellen Leitfadens für die Eigenkontrolle zur Einführung des Eigenkontrollsystems nicht erforderlich.
Um ein zertifiziertes Eigenkontrollsystem zu erhalten, muss das Eigenkontrollsystem eine Reihe von Bedingungen erfüllen:
- Es muss auf der Grundlage eines speziellen Leitfadens für die Eigenkontrolle eingeführt werden
- Es muss von einer für den betreffenden Sektor zugelassenen Zertifizierungs- und/oder Inspektionsstelle (OCI) positiv geprüft worden sein.
Der Smiley ist ein Aufkleber, der beweist, dass der Betrieb ein glaubwürdiges Hygienesystem verwendet. Ein Smiley wird an Betreiber vergeben, die über ein zertifiziertes Eigenkontrollsystem für alle ihre B2C-Aktivitäten verfügen. Betreiber mit einem Smiley werden automatisch als „ausgezeichnet“ eingestuft.
Siehe auch https://favv-afsca.be/de/themen/kontrollen/die-interne-kontrollen-der-unternehmen/smiley
Welche Checklisten werden zur Ermittlung des Ergebnisses verwendet?
Das Inspektionsergebnis wird auf der Grundlage des Ergebnisses der Kontrollen berechnet, die mithilfe von Checklisten vom Typ „grundlegender Scope“ durchgeführt wurden. Diese Checklisten können auf der Website der FASNK eingesehen werden:
https://favv-afsca.be/de/themen/kontrollen/kontrollen-durch-die-fasnk/checklisten-inspektionen
Wenn das Ergebnis der Inspektion mit der Checkliste „grundlegender Scope“ günstig ist (mit Anmerkungen), erhalten Sie die Einstufung „sehr gut“. Es werden also keine möglichen Maßnahmen in der Mission für andere Checklisten untersucht.
Was wird bei einer Inspektion mit der Checkliste „grundlegender Scope“ überprüft?
Die Checklisten können auf der Website der FASNK eingesehen werden:
https://favv-afsca.be/de/themen/kontrollen/kontrollen-durch-die-fasnk/checklisten-inspektionen
Wann wird ein Ergebnis anpasst?
Das Inspektionsergebnis wird nach jeder Änderung, die das Ergebnis beeinflusst, so schnell wie möglich angepasst. Dazu gehören Änderungen Ihrer Aktivitäten oder Ihres Eigenkontrollstatus, die Durchführung einer Kontrolle oder einer erneuten Kontrolle und die Zuweisung von Maßnahmen im Falle einer ungünstigen Kontrolle oder einer erneuten Kontrolle.
Jede Nacht läuft die Berechnungs-Engine für alle Betreiber, bei denen mindestens einer der Faktoren, die einen Einfluss auf das Ergebnis haben, in den Datenbanken der FASNK geändert wurde.
Ein positives Ergebnis (mit Anmerkungen) wird bereits am Tag nach der Eingabe durch den Prüfer in Foodnet veröffentlicht. Bei einer negativen Prüfung mit Verwarnung oder Protokoll wird das Ergebnis jedoch erst nach Abschluss des Auftrags angepasst. Für den Abschluss von Aufträgen mit Maßnahmen hat der Prüfer bis zu 30 Tage Zeit (abhängig von der Maßnahme). Diese Fristen sind gesetzlich festgelegt. Bei einer ungünstigen Prüfung kann es daher einige Zeit dauern, bis das Ergebnis veröffentlicht wird.
Eine Änderung des Status der Eigenkontrolle des Betreibers kann auch zu einer Änderung des Ergebnisses führen. Die vorgesehenen Fristen für die Anpassung der Eigenkontrolldaten in den Datenbanken der FASNK werden in einem Verfahren festgelegt.
Wann wird ein vorläufiges Ergebnis in ein endgültiges Ergebnis umgewandelt?
Ihr vorläufiges Ergebnis „zufriedenstellend“ oder „verbesserungswürdig“ wird in ein endgültiges Ergebnis geändert, sobald eine der geplanten Nachprüfungen zu einem Protokoll führt oder zumindest, wenn alle geplanten Nachprüfungen durchgeführt wurden.
Als endgültiges Ergebnis können Sie in diesem Fall „gut“ oder „verbesserungswürdig“ erhalten.
Kann man die Nachprüfungen früher als geplant durchführen lassen, um schneller zu einem endgültigen Ergebnis zu gelangen?
Dies ist bei Nachprüfungen, die in den ersten sechs Monaten nach der negativen Prüfung geplant werden, nicht möglich. Wenn die Frist zur Wiederherstellung der Ordnung länger als sechs Monate ist, können Sie jedoch beantragen, dass die erneute Überprüfung früher als geplant durchgeführt wird.
Z. B.: Sie vereinbaren mit dem Prüfer, dass die notwendigen Umbauarbeiten innerhalb von 9 Monaten durchgeführt werden. Die Arbeiten waren jedoch bereits nach sieben Monaten abgeschlossen. In diesem Fall können Sie den Prüfer bitten, seine Nachprüfung früher durchzuführen.
Ich bin mit meinem Ergebnis nicht zufrieden. Was kann ich tun, um ein besseres Ergebnis zu erzielen?
Sie können das Eigenkontrollsystem für Ihre B2C-Aktivitäten zertifizieren oder validieren lassen. Im Falle eines zertifizierten Eigenkontrollsystems werden Sie als „ausgezeichnet“ eingestuft, im Falle eines validierten Eigenkontrollsystems erhalten Sie das Inspektionsergebnis „sehr gut“. Sie behalten diese Klassifizierungen bei, solange Ihr Eigenkontrollsystem validiert oder zertifiziert ist.
Was bedeutet die Klassifizierung „keine kürzlich erfolgte Inspektion“?
Diese Klassifizierung hat mehrere Bedeutungen:
Dieser Betreiber wurde noch nicht kontrolliert oder die letzte Inspektion dieses Unternehmers erfolgte außerhalb der Fristen der von der FASNK festgelegten Inspektionshäufigkeiten.
ODER
Der Betreiber wurde vor Kurzem zum ersten Mal kontrolliert. Die Resultate werden noch verarbeitet.
ODER
Dieser Betreiber wurde erstmals kontrolliert und erhielt ein „ungünstiges“ Resultat. Der Betreiber wartet auf eine Nachinspektion.
Warum werden für manche Betriebe keine Ergebnisse angezeigt?
Wenn keine Ergebnisse angezeigt werden, klicken Sie auf den Namen des Betriebs, um den Grund dafür zu erfahren.
Die verschiedenen möglichen Gründe sind:
- Der Betrieb verkauft nicht direkt an Endverbraucher: Dieser Betrieb erscheint nicht in „Food Hygiene Rating“, sondern auf der Registerkarte „Food Hygiene Professional“.
- Da dieser Betreiber ausschließlich vorverpackte und nicht verderbliche Erzeugnisse verkauft, finden die Kontrollen nicht in regelmäßigen Abständen statt.
- Dieser Betreiber übt allein ambulante Tätigkeiten aus. Die Ambulante Händler werden von der FASNK bei spezifischen Aktionen kontrolliert.
Wie lange behält man die Einstufung „ausgezeichnet“?
Sie behalten diese Einstufung, solange das Eigenkontrollsystem aller Ihrer B2C-Aktivitäten zertifiziert ist und Sie Anspruch auf einen Smiley haben.
Wenn Sie Ihre Zertifizierung (und den Smiley) verlieren, verlieren Sie jedoch auch Ihre Einstufung „ausgezeichnet“. Ihre neue Einstufung wird auf der Grundlage Ihrer letzten Inspektion mit der Basis-Checkliste berechnet.
Sie sind sich nicht sicher, warum Sie dieses Inspektionsergebnis erhalten haben, oder es scheint nicht korrekt zu sein?
Wenn Sie eine Frage oder Anmerkung zu Ihrem Inspektionsergebnis haben, helfen wir Ihnen gerne weiter unter FHR@favv-afsca.be. Bitte geben Sie dabei Ihre Niederlassungseinheitsnummer (NEN) an, damit wir Ihre Anfrage schnell und korrekt bearbeiten können.
Für alle anderen Fragen oder Beschwerden können Sie sich direkt an die zuständige Dienststelle wenden. Die Kontaktdaten finden Sie unter https://favv-afsca.be/de/kontakt.
Wie erhalte ich die Bekanntmachung meiner Zulassung oder Registrierung?
Sie können Ihre Genehmigungs- oder Registrierungsbekanntmachung bei der LKE, in der sich Ihr Betrieb befindet, erhalten oder, seit Anfang 2017, nach Anmeldung über Foodweb selbst ausdrucken.
Wenn Sie die Bekanntmachung selbst über Foodweb ausdrucken, können Sie wählen, ob Sie Ihre Genehmigung oder Registrierung mit oder ohne Ihre Inspektionsergebnisse ausdrucken möchten. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Genehmigung oder Registrierung auszudrucken, sind Sie nach einer Inspektion verpflichtet, die Bekanntmachung auf dem neuesten Stand zu halten und daher zu ersetzen, wenn es Änderungen an den Inspektionsergebnissen gibt.
Bin ich verpflichtet, mein Inspektionsergebnis anzuzeigen?
Nein, es gibt keine Verpflichtung, das Ergebnis der Inspektion anzuzeigen. Sie dürfen Ihre Genehmigung oder Registrierung nur an einer Stelle aushängen, die für die Öffentlichkeit sichtbar und zugänglich ist. Wenn Sie sich freiwillig dafür entscheiden, Ihre Genehmigung oder Registrierung zusammen mit dem Inspektionsergebnis auszuhängen, verpflichten Sie sich, die Bekanntmachung auf dem neuesten Stand zu halten und es daher bei Änderungen des Inspektionsergebnisses zu ersetzen.