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Registrierung und/oder Änderung Ihrer Aktivitäten

Einleitung

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, darf ein in Belgien innerhalb der Nahrungsmittelkette tätiger Anbieter keine  Tätigkeit ausüben, ohne sich zuvor bei der FASNK registriert zu haben oder eine Genehmigung beziehungsweise Zulassung vonseiten der FASNK erhalten zu haben.

In Abhängigkeit von dem Risiko, das mit der Tätigkeit einhergeht, ist entweder eine Zulassung, eine Genehmigung oder eine Registrierung erforderlich.

Eine Zulassung betrifft eine Tätigkeit, die mit einem hohen Risiko für die Lebensmittelsicherheit verbunden ist. Vor Ausstellung der Zulassung bedarf es einer administrativen Untersuchung und eines vorangehenden Besuchs.

Eine Genehmigung betrifft eine Tätigkeit, die mit einem mittleren Risiko für die Lebensmittelsicherheit verbunden ist. Vor Ausstellung der Genehmigung ist eine administrative Untersuchung erforderlich.

Eine Registrierung betrifft eine Tätigkeit, die mit einem geringen Risiko für die Lebensmittelsicherheit verbunden ist. Vor Ausstellung der Registrierung ist eine Notifizierung erforderlich.

Nachstehend finden Sie die Rechtsvorschriften bezüglich der zur Ausübung dieser Tätigkeiten zu stellenden Anträge, der Art und Weise, wie diese Anträge eingereicht werden können, sowie die mit den einzelnen Tätigkeiten einhergehenden Besonderheiten.

 

Gesetzgebung und Rundschreiben

K.E. vom 16.01.2006 (PDF) (B.S. vom 02.03.2006) zur Festlegung der Modalitäten der von der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette ausgestellten Zulassungen, Genehmigungen und vorherigen Registrierungen.
Einführung bezüglich des K.E. vom 16.01.2006
(NUMAC-Nr. - 2005023114 - zum Aufrufen der koordinierten Fassung)

M.E. vom 08.08.2008 (PDF) (B.S. vom 22.09.2008) zur Festlegung der besonderen Modalitäten für eine Notifizierung zwecks Registrierung oder einen Antrag auf Genehmigung und/oder Zulassung bei der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette.
AnhangMuster des Antragsformulars für eine Registrierung, Genehmigung und/oder Zulassung
(NUMAC-Nr. - 2008018234 - zum Aufrufen der koordinierten Fassung)

Rundschreiben mit dem Titel „Circulaire concernant les écoles de boucherie (PCCB/S3/574427)“ (Rundschreiben über Fleischerschulen)

Rundschreiben vom 11.01.2013 (PDF)
zu den von der FASNK ausgestellten Zulassungen, Genehmigungen und vorherigen Registrierungen.
- Anlage 1 (PDF) Tätigkeiten, die einer Zulassung, Genehmigung oder Registrierung durch die Agentur bedürfen.
- Anlage 2 (PDF) Einrichtungen, deren Tätigkeiten einer Zulassung durch die Agentur bedürfen.
- Anlage 3 (PDF) Niederlassungen, deren Tätigkeiten einer Genehmigung durch die Agentur bedürfen.

 

Registrieren und/oder seine Tätigkeiten abändern

Im Nachfolgenden finden Sie verschiedene Informationen, die Ihnen dabei helfen sollen, die Tätigkeiten, die ausgeübt werden und für die zuvor ein Antrag gestellt werden muss, um sie ausüben zu dürfen, zu ermitteln.

ACHTUNG: Die Stellung dieses Antrags befreit Sie nicht von anderen gesetzlichen Verpflichtungen, welche nicht in den Zuständigkeitsbereich der FASNK fallen, wie MwSt., ZDU, LSS usw.

Tätigkeitenliste FASNK
Diese Liste enthält verschiedene Details zu den FASNK-Tätigkeiten, Beschreibungen sowie die dazugehörigen Codes (PL: Ort - AC: Tätigkeit - PR: Erzeugnis), die auf dem Antragsformular zu vermerken sind. Durch das Filtern anhand von Schlüsselbegriffen können Sie sich einen Überblick über die möglichen Tätigkeiten, die Sie suchen, verschaffen.

Tätigkeitsblätter
In den Tätigkeitsblättern finden Sie für jede Tätigkeit eine detaillierte Beschreibung und eine Definition sowie die dazugehörigen Informationen (Code, Sektor, obligatorische und implizite Tätigkeiten, sektorielles Handbuch, für den Antrag notwendige Dokumente usw.).

Antrag auf Genehmigung von Plänen der Anbieter durch die LKE
Bei bestimmten Tätigkeiten, die einer Genehmigung bedürfen, und Tätigkeiten, für die eine Zulassung erforderlich ist, müssen.

Antragsformular für eine Registrierung, Genehmigung und/oder Zulassung
Sie müssen dieses Formular ausfüllen, um die zukünftige Ausübung Ihrer Tätigkeiten zu melden und/oder Ihre ausgeübten Tätigkeiten sowie Ihre Kontaktdaten abzuändern (insbesondere im Falle von Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit).

Bedingungen für eine Zulassung oder Genehmigung
Auf der folgenden Internetseite finden Sie eine Übersicht über die zusätzlichen Informationen, die einem Antrag im Falle von Tätigkeiten, die einer Zulassung oder einer Genehmigung bedürfen, beigefügt werden müssen, und die tätigkeitsspezifischen gesetzlichen Bestimmungen.

FAQ „Zulassungen, Genehmigungen und Registrierungen“

 

Andere administrative Schritte

Allgemein:
Antrag auf Genehmigung von Plänen der Anbieter durch die LKE: Sie können Ihre Pläne gerne bei den zuständigen Diensten Ihrer LKE zur Genehmigung vorlegen.

Verkauf oder Lieferung von Lebensmitteln an den Endverbraucher (B2C) :
Pflicht zur Anbringung von Genehmigungs- oder Registrierungsbescheinigungen für Niederlassungen, die Lebensmittel an den Endverbraucher verkaufen oder liefern (B2C).