Die Seiten ,,Bedingungen für Zulassungen, Genehmigungen" für die Niederlassungen, die in den Anlagen II und III des K.E. vom 16/01/2006 aufgeführt werden, dienen den Anbieter-Kandidaten als richtungsweisende Informationen, die ihnen die Anträge erleichtern sollen.
Es gibt nach Art der Niederlassung eine Übersicht:
- über die zusätzlichen Informationen, die der Anfrage beigefügt werden müssen, gemäß dem oben zitierten Artikel 4 § 3
- über die wichtigsten gesetzlichen ,,vertikalen" Vorschriften (spezifisch für den Sektor). Diese Texte dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Grundlage.