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Bedingungen für die Genehmigungen

Die nachstehenden Genehmigungsbedingungen betreffen Anbieter, die deren Tätigkeit einer Genehmigung bedarf, wie in Anlage III des K.E. vom 16. Januar 2006 zur Festlegung der Modalitäten der von der FASNK ausgestellten Zulassungen, Genehmigungen und vorherigen Registrierungen angegeben.

Diese Internetseite bietet den (künftigen) Anbietern einen indikativen Rahmen, mit dem die Beantragung der Genehmigung erleichtert werden soll. Die allgemeinen und betriebsspezifischen gesetzlichen Bedingungen in Bezug auf die Infrastruktur, die Ausstattung und das Material sind hier aufgeführt.

Auf der Website können Sie die Tätigkeitsblätter mit den dazugehörigen Tätigkeitscodes abrufen: www.favv-afsca.be > Themen >Starters > ... Oder Sie gehen direkt zu: Tätigkeitenliste FASNK und Tätigkeitsblätter.

Die im Nachstehenden angeführten Informationen umfassen nicht die Betriebsbedingungen, die der Anbieter im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit erfüllen muss. Für diese Bedingungen verweisen wir auf die verfügbaren Eigenkontrollhandbücher und Rundschreiben.

Bitte beachten Sie, dass die Rechtsvorschriften fortwährend überarbeitet werden. Es ist daher ratsam, immer die aktuellsten Rechtsvorschriften zurate zu ziehen und sich nicht nur auf die im Nachstehenden aufgeführten Genehmigungsbedingungen zu berufen.

Allgemeine gesetzliche Vorschriften:

Spezifische gesetzliche Vorschriften:

Nummer Niederlassung
1.1. Einzelhändler
1.2. Etablissement pour la production, la transformation et la mise dans le commerce de denrees alimentaires d'origine non animale
2.1. Fleischverkaufsstellen
2.2. Fischverkaufsstellen
2.3. Schlachthöfe für die Versendung von frischem Schweinefleisch
2.5. Schlachtung von Geflügel und Hasentieren durch den Erzeuger an der Erzeugungsstätte
2.7. Niederlassung für Blutverarbeitungen
2.8. Zubereitung von Fischereiprodukten in Fischereibetrieben
3.1. Fischereifahrzeuge
4.1. Käufer von Kuhmilch.
4.2. Käufer von Milch anderer Milchtiere als Kühe.
4.3. Betriebe zur Vorverpackung oder Verarbeitung von Milch auf dem Hof
5.1. Sammelstellen
5.2. Packstellen
7.2. Sammelstellen und Gerbereien.
8.1. (FR) Betriebe zur Herstellung und/oder zum In-Verkehr-Bringen von Zusatzstoffen.
8.2. (FR) Betriebe zur Herstellung und/oder zum In-Verkehr-Bringen vonVormischungen.
8.3. Betriebe zur Herstellung und/oder zumIn-Verkehr-Bringen von Mischfuttermitteln.
8.4. (FR)

Niederlassungen zur Herstellung von Futtermitteln, die für keine Wiederkäuer bestimmt sind, die gewisse tierische Eiweiße enthalten

8.5. Betriebe zur Herstellung von Mischfuttermitteln für den ausschließlichen Bedarf deslandwirtschaftlichen Betriebs.
8.6. (FR)

Betriebe zur Herstellung von Mischfuttermitteln für Nichtwiederkäuer, die bestimmte tierische Proteine enthalten, für den ausschließlichen Bedarf des landwirtschaftlichen Betriebs

8.7. (FR) Betriebe zum In-Verkehr-Bringen von Futtermitteln, die als kritisch angesehen werden.
8.8. (FR)

Niederlassungen zur Herstellung von Milch, Kolostrum und gewissen anderen aus Milch oder Kolostrum gewonnenen Erzeugnissen bestimmt als Futtermittel für Viehtiere, die für die Lebensmittelgewinnung gehalten werden

8.9. (FR) Viehhaltungsbetriebe, die Milch, Kolostrum und gewisse andere aus Milch oder Kolostrum gewonnene Erzeugnisse an Viehtiere verfüttern, die zur Lebensmittelgewinnung gehalten werden
8.12. (FR)

Niederlassungen zur Herstellung von Futtermitteln für Wiederkäuer, die gewisse tierische Eiweiße enthalten

9.1. Schweinezuchtbetriebe
10.1.

Zuchtbetriebe für Geflügel, Vermehrungsbetriebe für Geflügel und Brütereien.

Circulaire relative aux conditions générales d'autorisation pour la détention de volailles

10.2.

Zuchtbetriebe für Nutzgeflügel.

Circulaire relative aux conditions générales d'autorisation pour la détention de volailles

11.1. Kälbermastbetriebe
11.2. Elevage de bovins
11.3. Elevage de bovins
12.3.1. Transporteur d'animaux agricoles - voyage de longue durée
12.3.2. Transporteur d'animaux agricoles - voyage de courte durée
12.4.1. Etables de négociants (ou installations d'un négociant)
12.4.2. Rassemblements commerciaux d'animaux agricoles
12.4.3. Rassemblements non commerciaux d'animaux agricoles
12.5. Installations de nettoyage et désinfection
12.6. Transporteurs d'animaux
12.6.1. Voyage de longue durée
12.6.2. Voyage de courte durée
14.1. (FR) Betriebe zur Behandlung und Herstellung von Verpackungsmaterial aus Holz.
15.1. (FR) Importeure von Pestiziden.
15.2. (FR) Exporteure von Pestiziden.
15.3. (FR) Betriebe, die Pestizide durch Dritte verpacken, zubereiten oder herstellen lassen, um die Produkte unter dem Namen des Unternehmers in den Handel zu bringen.
16.1. (FR)

Importeure (außerhalb der EU) von :

  •     Mehrnährstoffdünger
  •     Düngemitteln mit mehreren Spurennährstoffen
  •     Düngemittelgemischen zur Zubereitung von Nährlösungen für Hydrokultur und Substratkultur
  •     Erzeugnissen, die ganz oder teilweise aus tierischen Nebenprodukten bestehen
  •     gemischten organischen Bodenverbesserern
17.1. (FR) Exploitation porcine
18.a.1. Zones de production
18.b.1. Fermes aquacoles
18.b.2. Installations ouvertes pour animaux aquatiques ornementaux
18.b.3. Sites d'hébergement temporaire
19.1.

Points de contrôle à l’importation

20.1 (FR) Equipes de collecte d'embryons d'équidés
20.2 (FR) Equipes de production d'embryons d'équidés
20.3 (FR)

Centres de collecte de sperme d'équidés

20.4 (FR) Centres de stockage de sperme d'équidés
21.1. (FR) Poste de contrôle frontalier phytosanitaire