Merkblätter mit technischen Leitlinien für Unternehmer, die Pflanzenpässe ausstellen
Die FASNK stellt Unternehmern, die Pflanzenpässe ausstellen, Leitlinien zur Verfügung; hierbei handelt es sich um eine in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/827 festgelegte Anforderung. Ziel dieser technischen Leitlinien ist es, den Unternehmern bei der Ausarbeitung eines Risikomanagementplans für Schädlinge zu helfen, wobei dieser gewährleistet und belegt, dass jene auf diesem Gebiet über ein hohes Maß an Kompetenz verfügen und sich des Pflanzengesundheitsrisikos bewusst sind, das die kritischen Punkte ihrer beruflichen Tätigkeiten aufweisen. Die technischen Leitlinien enthalten Informationen über:
- die Biologie der Quarantäneschädlinge und die betreffenden Vektoren sowie die relevanten Aspekte der Biologie der betreffenden Wirtspflanzen;
- die Durchführung visueller Untersuchungen;
- die Vorbeugung eines Befalls mit den betreffenden Quarantäneschädlingen und die Verhütung ihrer Ausbreitung;
- und die Einführung eines effektiven Plans, der bei Verdacht auf Quarantäneschädlinge oder Nachweis von Quarantäneschädlingen, die die jeweiligen Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse befallen oder befallen könnten, befolgt werden muss.
Der Unternehmer muss daher die kritischen Punkte überwachen, die seine Erzeugungs- und Verbringungsprozesse von Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen mit sich bringen. Die Untersuchung umfasst zumindest eine visuelle Kontrolle jeglicher eingegangenen, erzeugten und verkauften Handelseinheit, um sicherzustellen, dass diese keine Symptome von Quarantäneschädlingen und ihrer potenziellen Vektoren aufweist, sowie eine Überprüfung, dass für die Wirtspflanzen, die in seine Niederlassung gebracht werden, ein Pflanzenpass vorliegt. Werden Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse aus Drittländern eingeführt, muss er sich vergewissern, dass ein Pflanzengesundheitszeugnis vorliegt und die spezifischen Einfuhrbestimmungen der EU erfüllt sind. Die FASNK empfiehlt die Pflanzen regelmäßig (einmal im Monat) während ihrer Wachstumsphase zu kontrollieren, wenn es sich um Freilandkulturen handelt; befinden sich die Pflanzen in Gewächshäusern, sollte dies das ganze Jahr über geschehen. Das ist umso wichtiger, wenn die Wirtspflanzen aus Ländern stammen, für die man von Befällen Kenntnis hat. Im Zweifelsfall wird dringend angeraten, dass der Unternehmer eine Probe nimmt und diese analysieren lässt, um zu überprüfen, dass es keine Quarantäneschädlinge in seiner Niederlassung gibt. Vermutet der Unternehmer, dass ein Quarantäneschädling auf Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen, für die er die Verantwortung trägt, vorkommt oder stellt er einen Befall mit einem solchen Schädling fest, setzt er seine LKE der FASNK umgehend davon in Kenntnis.
Die FASNK hat für die 20 prioritären Schädlinge Merkblätter mit technischen Leitlinien erstellt (Delegierte Verordnung (EU) 2019/1702) (siehe die nachstehende Tabelle 1). Alle anderen Quarantäneschädlinge, Schutzgebiet-Quarantäneschädlinge und unionsgeregelten Nicht-Quarantäneschädlinge (RNQPs) sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 aufgelistet. In dem Dokument „Meldepflicht und Meldegrenzen“ der FASNK sind auch alle Quarantäneschädlinge mit den dazugehörigen wichtigsten Wirtspflanzen aufgeführt. Informationen zu den Quarantäneschädlingen, Schutzgebiet-Quarantäneschädlingen und unionsgeregelten Nicht-Quarantäneschädlingen (RNQPs) sowie den mit ihnen einhergehenden Symptomen, ihren Wirtspflanzen und ihrer geografischen Verbreitung finden Sie auf der Website EPPO Global Database. Für manche dieser Schädlinge hat die EFSA Pest Survey Cards erstellt, die interessante Informationen enthalten.
Tabelle 1: Liste der prioritären Schädlinge und der betreffenden Branchen
| Prioritärer Schädling | Art des Schädlings | Ackerkulturen | Gemüsebau | Obstbau |
Zierpflanzenbau |
Wald Holz |
Aroma-, Medizinal- und Gewürzpflanzen | Weinbau |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Agrilus anxius | Käfer | X | X | |||||
| Agrilus planipennis | Käfer | X | X | |||||
| Anoplophora chinensis | Käfer | X | X | X | ||||
| Anoplophora glabripennis | Käfer | X | X | X | ||||
| Anthonomus eugenii | Käfer | X | ||||||
| Aromia bungii | Käfer | X | X | X | ||||
| Conotrachelus nenuphar | Käfer | X | ||||||
| Popillia japonica | Käfer | X | X | X | X | X | ||
| Anastrepha ludens | Zweiflügler | X | X | |||||
| Bactrocera dorsalis | Zweiflügler | X | X | |||||
| Bactrocera zonata | Zweiflügler | X | ||||||
| Rhagoletis pomonella | Zweiflügler | X | ||||||
| Bactericera cockerelli | Schnabelkerfe | X | X | (X) | ||||
| Dendrolimus sibiricus | Schmetterling | X | X | |||||
| Spodoptera frugiperda | Schmetterling | X | X | X | ||||
| Thaumatotibia leucotreta | Schmetterling | X | X | X | X | X | ||
| Phyllosticta citricarpa | Pilz | X | X | |||||
|
und der betreffende Vektor Monochamus sp. |
Nematode
Käfer |
X | X | |||||
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Candidatus Liberibacter spp., Erreger des „Citrus greenings“
und die betreffenden Vektoren Diaphorina citri, Trioza erytreae |
Bakterium
Schnabelkerfen |
X | X | |||||
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und die betreffenden Vektoren Cicadella viridis, Philaenus spumarius |
Bakterium
Schnabelkerfen |
X | X | X | X | X |