Rundschreiben zur pflanzlichen Produktion, in denen die Vorschriften und Empfehlungen zu Sicherheit, Qualität und Konformität pflanzlicher Erzeugnisse zusammengefasst sind.
Circulaire relative au contrôle officiel lors de l’importation, depuis des pays tiers, d’échantillons d’origine animale destinés à des fins commerciaux et/ou d’articles d’exposition (PCCB/S1/707274)
- Entrée en vigueur le 30/01/2026 (nouvelle version) - in Übersetzung.
- Version avec mise en évidence des modifications par rapport à la version précédente
- Annexe : Formulaire de demande pour l’obtention d’une autorisation d’importation, depuis des pays tiers, d’articles d’exposition ou d’échantillons commerciaux d’origine animale
La présente circulaire précise les différentes étapes à suivre pour l’importation d’échantillons à des fins commerciales et/ou d’articles d’exposition de sous-produits animaux non destinés à la consommation humaine.
Circulaire relative au contrôle officiel à l’importation, depuis des pays tiers, d’échantillons d’origine animale destinés à des fins de recherche et/ou de diagnostic (PCCB/S1/665817)
- Entrée en vigueur le 30/01/2026 (nouvelle version) - in Übersetzung.
- Version avec mise en évidence des modifications par rapport à la version précédente
- Annexe : formulaire de demande d'autorisation d'importation d'échantillons de recherche et de diagnostic d'origine animale
La présente circulaire précise les différentes étapes à suivre pour l’importation d'échantillons à des fins de recherche et/ou de diagnostic d'origine animale.
Rundschreiben (FR) über die Führung von Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel durch berufliche Verwender und Händler von Pflanzenschutzmitteln (PCCB/S1/676013)
- Anwendbar ab dem 17.12.2025 (neue version) (in Übersetzung)
- Version miet hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version (FR)
- Frühere Version
Ziel dieses Rundschreibens ist es, eine Übersicht über die unterschiedlichen Rechtsvorschriften zu geben, aufgrund derer berufliche Verwender und Händler zur Führung von Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel verpflichtet sind.
Rundschreiben über Maßnahmen zur Bekämpfung der Kartoffelnematoden Globodera pallida und G. rostochiensis (PCCB/S1/1845116)
- Anwendbar ab dem 01.11.2025
- Anhang: Antragsformular für die Durchführung einer Beprobung und Analyse des Bodens auf Globodera.
Dieses Rundschreiben gilt für die Feststellung und Überwachung von Befällen mit Globodera pallida und G. rostochiensis in diversen Kulturen (Pflanzkartoffeln, Speisekartoffeln, bestimmte Gemüse- und Obstpflanzen, die zum Anpflanzen bestimmt sind, Zier- und Baumschulpflanzen).
Rundschreiben über die Verwendung von nicht in der EU zugelassenen und für die Ausfuhr bestimmten Zusatzstoffen im Futtermittelsektor (PCCB/S1/1625021)
- Anwendbar ab dem 01.09.2025
- Anhang: Kategorien von nicht zugelassenen Zusatzstoffen oder Futtermitteln, die solche enthalten.
Ziel dieses Rundschreibens ist es, das Verbot des Inverkehrbringens zwecks Ausfuhr in Länder außerhalb der EU von nicht in der EU zugelassenen Futtermittelzusatzstoffen in Belgien umzusetzen und Übergangsphasen festzulegen, sodass die Industrie die nötigen Anpassungen vornehmen kann.
Rundschreiben über die Anmeldung und Bescheinigung von eingeführtem oder ausgeführtem Obst und Gemüse (PCCB/S1/597024)
- Anwendbar ab dem 28.07.2025
- Anhang 1: Tabelle mit den Erzeugnissen, die den Vermarktungsnormen entsprechen müssen und/oder für die das Ursprungsland angegeben werden muss
- Anhang 2: Anmeldeformular
- Anhang 3: Konformitätsbescheinigung
- Anhang 4: Anhang der Konformitätsbescheinigung
In dem vorliegenden Rundschreiben wird dargelegt, wie Belgien die europäischen Rechtsvorschriften betreffend die Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse in Bezug auf die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen umsetzt. Des Weiteren soll der Sektor auf diesem Wege über das Anmelde- und Bescheinigungsverfahren informiert werden.
Rundschreiben über die Nutzung von Wasser in der pflanzlichen Primärproduktion (PCCB/S1/1829373)
- Anwendbar ab dem 05.05.2025
- Anhang: Beispiele von Kulturen, die für den Frischmarkt bestimmt sind und die unter die Kategorien "frische Pflanzenerzeugnisse, die roh verzehrt werden/verzehrfertig sind" und "sonstige Pflanzenerzeugnisse (gekocht, geschält, vollständig abgespült)" fallen.
In diesem Rundschreiben werden Richtlinien gegeben, um den Unternehmern (Anbietern) dabei zu helfen, die Hygienevorschriften bezüglich der Verwendung von Wasser im Rahmen der pflanzlichen Primärproduktion einzuhalten.
Rundschreiben zur näheren Erläuterung der Anforderungen für Pflanzenschutzmittel zu Forschungs- und Entwicklungszwecken (PCCB/S1/1816971)
- Anwendbar ab dem 05.05.2025
Ziel dieses Rundschreibens ist es, die Anforderungen darzulegen, die für Anbieter gelten, die im Bereich der Herstellung, der Einfuhr, der Ausfuhr, des Umpackens, der Lagerung oder der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu Forschungs- und Entwicklungszwecken tätig sind.
Rundschreiben über die Technische Kontrolle von Spritz- und Sprühgeräten (PCCB/S1/662485)
- Anwendbar ab dem 10.03.2025
- Version miet hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
Ziel dieses Rundschreibens ist es, die Verwender von Pflanzenschutzmitteln über die Veröffentlichung des Königlichen Erlasses vom 13. März 2011 über die vorgeschriebene Prüfung von Spritz- und Sprühgeräten und seiner Änderungen im Belgischen Staatsblatt zu informieren.
Rundschreiben über tierische Nebenprodukte enthaltende Düngemittel / Bodenverbesserungsmittel / Kultursubstrate (PCCB/S1/575349)
- Anwendbar ab dem 28.01.2025
- Version miet hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
Ziel dieses Dokuments ist es, die geltenden Rechtsvorschriften betreffend Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel, die tierische Nebenprodukte enthalten, darzulegen.
Circulaire relative aux mesures d'urgence de contrôle du riz et produits à base de riz génétiquement modifié non-autorisé originaires de Chine (PCCB/S3/799241)
- Anwendbar ab dem 10.12.2024
Le 26 mai 2013, les Etats membres ont adopté une nouvelle décision d'exécution de la Commission modifiant la décision d'exécution 2011/884/UE sur des mesures d'urgence concernant la présence d'OGM non autorisés dans le riz et les produits de riz provenant de Chine. Ces mesures font suite aux nombreuses non-conformités qui ont persisté dans les produits chinois et à l'impossibilité apparente pour les autorités chinoises de résoudre le problème. Cette circulaire a pour but de préciser la mise en oeuvre de la décision d'exécution 2011/884/UE dans les secteurs des denrées alimentaires et des aliments pour animaux.
Rundschreiben über pflanzenschutzrechtliche Notfallmaßnahmen zur Bekämpfung von Xylella fastidiosa (PCCB/S1/1290899)
- Anwendbar ab dem 09.12.2024
- Version miet hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
In dem vorliegenden Rundschreiben werden die Notfallmaßnahmen, die für belgische Anbieter gelten, die für das Bakterium Xylella fastidiosa anfällige Pflanzen erzeugen, einführen und vermarkten, erläutert.
Rundschreiben über die Verwertung von Produktströmen im Bereich der Tierernährung: Verwendungsverbot für Abfälle, neuer Rechtsstatus für diese Erzeugnisse (PCCB/S1/1653698)
- Anwendbar ab dem 06.09.2024
- Anhang: Welcher Produktstrom darf bei einem Anbieter, der Futtermittel bearbeitet, ankommen?
Das vorliegende Rundschreiben richtet sich an Lebensmittelunternehmer, die Abfälle an Anbieter lieferten, die letztere dann wiederum innerhalb des Futtermittelsektors verwerteten.
Rundschreiben über die Regulatorischen Anforderungen für die Erzeugung und Verwendung von Nachbaupflanzgut (PCCB/S1/1033538)
- Anwendbar ab dem 14.03.2024
- Anhang 1: Meldung der Erzeugung von Nachbaupflanzgut (Kartoffeln).
- Anhang 2: Antrag auf Durchführung einer Bodenprobenahme für Globodera auf Parzellen, die für die Erzeugung von Nachbaupflanzgut bestimmt sind.
- Anhang 3: Häufig gestellte Fragen - K.E. vom 22. Februar 2021 Art. 9 über Nachbaupflanzgut.
Ziel dieser regulatorischen Anforderungen ist es, die gesamte "Kartoffelbranche" bestmöglich vor der Ausbreitung von Quarantäneschädlingen, insbesondere der Braun- und Ringfäule (Ralstonia und Clavibacter) und Nematoden (Meloidogyne, Globodera usw.), zu schützen.
Rundschreiben über die Meldung von in Belgien gelegenen Parzellen, auf denen pflanzenpasspflichtige Pflanzen angebaut werden, durch ausländische Anbieter (PCCB/S1/641723)
- Anwendbar ab dem 02.12.2022
- Anhang 1: Siehe Formular in Anhang 2 des Rundschreibens PCCB/S1/1033538
- Anhang 2: Meldung von pflanzenpasspflichtigen Pflanzenkulturen
In dem vorliegenden Rundschreiben ist die Vorgehensweise beschrieben, die von ausländischen Anbietern im Rahmen der Beantragung von amtlichen Inspektionen und Probenahmen bei der FASNK zu befolgen ist.
Rundschreiben über die Kontrolle der Verpackung und Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln durch die FASNK (PCCB/S1/1102444)
- Anwendbar ab dem 04.11.2022
- Version miet hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
Ziel dieses Rundschreibens ist es, Vertreiber und Verwender von Pflanzenschutzmitteln über den Ansatz, den die FASNK im Rahmen der Kontrolle der Kennzeichnung und Verpackung von Pflanzenschutzmitteln anwendet, zu informieren.
Rundschreiben über die Kreuzkontamination von Futtermitteln (PCCB/S1/626741)
- Anwendbar ab dem 14.06.2022
Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, die Grundsätze in Bezug auf das Management von Kreuzkontaminationen zu rekapitulieren und bestimmte Punkte, die in dem Dokument über die Aktionen, Aktionsgrenzwerte sowie Harmonisierungsvorschläge im Rahmen der amtlichen Kontrollen der FASNK angesprochen werden, näher zu erläutern.
Rundschreiben über Spenden von Heimtierfuttermitteln (petfood) (PCCB/S1/1338166)
- Anwendbar ab dem 17.05.2022
In dem vorliegenden Rundschreiben werden gelockerte Leitlinien bezüglich der Auslegung der Haltbarkeitsdaten, der Rückverfolgbarkeit und der Etikettierung von Heimtierfuttermitteln für Tierheime, Lebensmittelbanken und karitative Vereinigungen gegeben.
Rundschreiben über die Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Wurzelgallenälchen Meloidogyne chitwoodi und M. fallax zum Schutz von Kartoffelkulturen (PCCB/S1/1180194)
- Anwendbar ab dem 17.05.2022
- Version miet hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
In diesem Rundschreiben werden die Bekämpfungsmaßnahmen zum Schutz von Kartoffelkulturen im Falle einer Kontamination von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder Parzellen mit Meloidogyne chitwoodi oder M. fallax festgelegt.
Rundschreiben über die direkte Trocknung von Futtermitteln (PCCB/S1/1215094)
- Anwendbar ab dem 17.05.2022
Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, an die wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit dem direkten Trocknungsverfahren zu erinnern und die Bedeutsamkeit der Kontrolle des Verfahrens sowie der getrockneten Futtermittel zu unterstreichen.
Rundschreiben über das Dioxin-Monitoring von risikobehafteten Erzeugnissen für die Tierfütterung (PCCB/S1/912984)
- Anwendbar ab dem 16.05.2022
In dem vorliegenden Rundschreiben sind die Modalitäten bezüglich der Umsetzung und Kontrolle des Dioxin-Monitorings von Futtermitteln, wie es in der Verordnung (EU) Nr. 183/2005 und im K.E. vom 21.02.2006 beschrieben ist, erläutert
Rundschreiben über die Umsetzung der HACCP-Grundsätze im Futtermittelsektor (PCCB/S1/658323)
- Anwendbar ab dem 16.05.2022
Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, an die Regeln bezüglich der Umsetzung der HACCP-Grundsätze im Futtermittelsektor zu erinnern.
Anweisung bezüglich des innergemeinschaftlichen Versands von unverarbeiteter Gülle (PCCB/S1/976053)
- Anwendbar ab dem 18.11.2021
- Anhang : Antragsformular
In der vorliegenden Anweisung werden die verschiedenen Schritte in Bezug auf den innergemeinschaftlichen Versand von unverarbeiteter Gülle von Belgien in andere Mitgliedstaaten für die betreffenden Anbieter erläutert.
Rundschreiben über die Bekämpfung von Salmonellen in Futtermitteln (PCCB/S1/483559)
- Anwendbar ab dem 09.08.2021
- Version miet hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
- Anhang: Aktionen des Entscheidungsbaums
Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, die von der FASNK eingeleiteten Schritte im Falle eines nicht vorschriftsmäßigen Ergebnisses in Bezug auf Salmonellen in Futtermitteln pflanzlichen Ursprungs zu erörtern.
Rundschreiben über Pflanzengesundheitskontrollen bei der Einfuhr von Verpackungsmaterial aus Holz in Sendungen mit spezifizierten Waren mit den Zollcodes KN 2514, 2515, 2516, 4401, 4415, 6801, 6802, 6803, 6907 und 7606 mit Ursprung in China, Belarus oder Indien (PCCB/S1/1680520)
- Anwendbar ab dem 15.04.2021
- Anhang: Spezifizierte Waren und deren Inspektionshäufigkeit
In dem vorliegenden Rundschreiben werden die Gründe für die Einführung verstärkter Kontrollen in der EU für Verpackungsmaterial aus Holz in Sendungen mit bestimmten spezifizierten Waren (siehe Anhang) mit Ursprung in China, Belarus oder Indien sowie die Umsetzung dieser Kontrollen in Belgien erläutert.
Rundschreiben über die Kontamination von Düngemitteln, Obst und Gemüse mit Perchlorat (PCCB/S1-3/1102962)
- Anwendbar ab dem 04.08.2020
- Version miet hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
In diesem Rundschreiben steht die Problematik im Zusammenhang mit Perchlorat in Düngemitteln sowie in Obst und Gemüse im Mittelpunkt. Mit diesem Rundschreiben wird der Sektor über den europäischen und belgischen Ansatz in dieser Frage und die festgelegten Höchstgehalte informiert.
Instruction relative à l'envoi et à l'acquisition intracommunautaires de protéines animales transformées, de farines de viande et d'os et de graisses animales dérivées de matières de catégorie 2 destinées à l'alimentation animale, aux engrais ou aux amendements du sol (PCCB/S1/CKS/805795)
- Anwendbar ab dem 19.03.2020
- Version miet hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
- Anhang 1: Formulaire de notification (FR)
- Anhang 1: Formulaire de notification (EN)
- Anhang 2: Document commercial
Cette instruction clarifie les différentes étapes inhérentes aux échanges commerciaux intracommunautaires de protéines animales transformées (PAT). Ces échanges englobent tant l'envoi (depuis la Belgique vers un autre État membre) que l'acquisition (depuis un État membre vers la Belgique) de protéines animales transformées.
Rundschreiben über die Anwendung der Vorschriften bezüglich der Pestizidrückstände in Futtermitteln (PCCB/S1/1587618)
- Anwendbar ab dem 29.08.2019
Ziel dieses Rundschreibens ist es, die Rechtsvorschriften über Pestizidrückstände zu erläutern, wenn sie bei Futtermitteln Anwendung finden. Im Rahmen dieses Rundschreibens werden die Ergebnisse der Beratungen zwischen der FASNK, dem FÖD Volksgesundheit und den betroffenen Sektorvereinigungen berücksichtigt.
Rundschreiben über den Besitz von Pflanzenschutzmitteln und Zusatzstoffen, deren Vermarktung oder Verwendung verboten ist (PCCB/S1/JFS/625325)
- Anwendbar ab dem 30.07.2018
Ziel dieses Rundschreibens ist es, die Vertreiber und Verwender von Pflanzenschutzmitteln über die Toleranzregel, die die FASNK beim Besitz von nicht verkaufbaren (NVPM) und nicht brauchbaren (NBPM) Pflanzenschutzmitteln und Zusatzstoffen anwendet, sowie über die zu beachtenden Bedingungen zu informieren, damit diese Toleranzregel gilt.
Rundschreiben über die Verwendung von Insektiziden in Unternehmen, die Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse lagern und verarbeiten (PCCB/S1/JFS/1367728)
- Anwendbar ab dem 29.06.2017
Ziel dieses Rundschreibens ist es, über die Art der Insektizide, die je nach beabsichtigtem Zweck zu verwenden sind, aufzuklären und an die für die Verwendung dieser Produkte geltenden Anforderungen zu erinnern.
Rundschreiben über den Versand von Milcherzeugnissen und deren Verwendung als Futtermittel bei Viehhaltern in Übereinstimmung mit den nationalen Bedingungen (PCCB/S1/CKS/1440815)
- Anwendbar ab dem 02.05.2017
- Anhang: Antragsformular "Ausnahme für das Inverkehrbringen von Milch, die gemäß den nationalen Normen verarbeitet wurde"
Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, das Verfahren und die Bedingungen, unter denen Milcherzeugnisse/Milch direkt an Viehhalter geliefert werden können, um gemäß den "nationalen Normen" als Futtermittel verwendet zu werden, zu erläutern.
Rundschreiben über den Gebrauch von Angaben bei der Kennzeichnung von Futtermitteln (PCCB/S1/DVO/1398173)
- Anwendbar ab dem 16.11.2016
In diesem Rundschreiben soll zusammengefasst werden, was in Bezug auf die Angaben im Rahmen der Kennzeichnung von Futtermitteln erlaubt und untersagt ist.
Circulaire relative à l'enregistrement, autorisation et agrément des établissements du secteur de l'alimentation animale (PCCB/S1/637117)
- Anwendbar ab dem 02.12.2014
- Version miet hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
- Anhang 1: Table des enregistrements, ... liés aux aliments autres que les sous-produits animaux.
Anhang 1: Version miet hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version. - Anhang 2: Table des enregistrements, ... liés aux sous-produits animaux.
Anhang 2: Version miet hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version.
La circulaire rappelle les obligations en matière d'agrément, d'autorisation et d'enregistrement des opérateurs du secteur des aliments pour animaux. Elle précise également les limites de certaines activités en précisant les activités considérées comme implicites à d'autres et ne nécessitant pas d'enregistrement supplémentaire.
Rundschreiben über die Zulassungs-/Registrierungsbedingungen für Betriebe zur Lagerung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind (PCCB/S1/CKS/1204428)
- Anwendbar ab dem 23.07.2014
Ziel ist es, die Auslegung der Zulassungsbedingungen zu präzisieren und Informationen zu den Zulassungsmodalitäten für Betriebe zur Lagerung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind und in den Zuständigkeitsbereich der FASNK fallen, bereitzustellen.
Circulaire relative aux exigences phytosanitaires pour les banques de gènes et les laboratoires de propagation in vitro de végétaux d'espèces stolonifères ou à tubercules de Solanum L. destinés à la plantation (PCCB/S1/DME/974554)
- Anwendbar ab dem 04.02.2013
La circulaire permet de répondre aux exigences phytosanitaires spécifiques en matière de lutte contre les organismes nuisibles des végétaux et des produits végétaux.
Rundschreiben über die Vorschriften bezüglich der Temperatur während der Lagerung und des Transports von tierischen Nebenprodukten, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind (PCCB/S1/666285)
- Anwendbar ab dem 06.05.2011
In diesem Rundschreiben sind die Temperaturanforderungen für die Lagerung und den Transport von tierischen Nebenprodukten, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, zusammengefasst.