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Zu Beginn Ihrer Tätigkeit

Alle Unternehmen der Lebensmittelkette müssen unabhängig von ihrer Größe dem FASNK bekannt sein.

Wie Sie von der FASNK bekannt sein müssen, hängt von Ihrer Tätigkeit ab. Für die meisten Aktivitäten müssen Sie registriert sein oder eine Genehmigung haben. Einige Tätigkeiten erfordern eine Zulassung.

Gehen Sie zunächst zum Abschnitt „Was Sie vor dem Start wissen müssen“, um sich bereits administrativ in Ordnung zu bringen. Außerdem erfahren Sie, was Sie als Nächstes unbedingt tun müssen.

Wussten Sie, dass Sie Schulungen zu den relevanten Vorschriften und deren Einhaltung absolvieren können? Gehen Sie dazu auf die Rubrik „Schulung“ (Link unten).