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Rundschreiben "Tiere"

Rundschreiben der GD Kontrollpolitik der Agentur aufgeführt in Bezug auf die tiere.
Thema Datum Referenz

Klinische oder „passive“ epidemiologische Überwachung von transmissiblen spongiformen Enzephalopathien und den Tollwutverdacht in Betrieben.

In diesem Rundschreiben werden die Schritte, die im Rahmen der epidemiologischen Überwachung von TSE in landwirtschaftlichen Betrieben zu unternehmen sind, erläutert. Bei einem Tollwutverdacht kommen die gleichen Maßnahmen zur Anwendung, mit Ausnahme der Altersgrenze für die Tests.

19/02/2024

PCCB/S2/1633023

Version avec mise en évidence des modifications par rapport à la version précédente

Rückverfolgbarkeit von Kaninchen.
- Anhang : Begleitdokument für Kaninchen

Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, auf die für den Sektor der Kaninchenhaltung geltenden gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit von der Niederlassung, in der die Tiere gehalten werden, bis zum Schlachthof hinzuweisen.
05/02/2024 PCCB/S3/1196575
Bedingungen für die Isolierung vor der Aufnahme von Rindern in einen konventionellen Bestand.

Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, die Bedingungen für die Isolierung von Rindern darzulegen, die bei ihrer Ankunft in einem Betrieb Ankaufsuntersuchungen unterzogen und abgesondert werden müssen, bis günstige Ergebnisse vorliegen. Anschließend können sie in einen konventionellen Bestand oder gegebenenfalls in einen Mastbestand aufgenommen werden.
17/08/2023 PCCB/S2/1786874
Verschiedenen Statusklassen für die klassische Scrapie
Anlage : Dokument „Obligatorische Untersuchung auf Scrapie für den innergemeinschaftlichen Handel mit Zuchtschafen und -ziegen“.

Ziel dieses Rundschreibens ist es, die Bedingungen für die Erlangung des TSE-Resistenzstatus der Stufe 1, des Status „vernachlässigbares Risiko“ für die klassische Scrapie und des Status „kontrolliertes Risiko“ für die klassische Scrapie festzulegen.
01/08/2023 PCCB/S2/1318280
- Anlage

Version miet hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
Einrichtung eines freiwilligen Überwachungsprogramms für die Virale Hämorrhagische Septikämie (VHS) und die Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN)
- Anhang 1: Formular zur Meldung der Einrichtung eines freiwilligen Überwachungsprogramms für IHN und VHS
- Anhang 2: Eigenerklärung für innergemeinschaftliche Verbringungen
- Anhang 3: Liste der empfänglichen Arten und Überträgerarten für VHS und IHN

Ziel dieses Rundschreibens ist es, die regulatorischen Anforderungen in Bezug auf das freiwillige Überwachungsprogramm, das von den Anbietern in Anwendung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 eingerichtet wird, darzulegen.
13/06/2023 PCCB/S2/1778964
- Anhang 1
- Anhang 2
- Anhang 3
Grenzweidegang von Schafen und Ziegen mit den Niederlanden, dem Großherzogtum Luxemburg und Frankreich
- Anhang I : Einverständniserklärung für den Grenzweidegang in den Niederlanden.
- Anhang I : Einverständniserklärung für den Grenzweidegang im Großherzogtum Luxemburg.
- Anhang I : Einverständniserklärung für den Grenzweidegang in Frankreich.
- Anhang II : Muster der Liste der Schafe oder Ziegen für den Grenzweidegang im Großherzogtum Luxemburg
- Anhang III : Muster der Liste der Schafe oder Ziegen für den Grenzweidegang im Großherzogtum Luxemburg

In dem vorliegenden Rundschreiben sind die Bedingungen für den Erhalt einer Genehmigung für den Grenzweidegang von Schafen und Ziegen in den Niederlanden, dem Großherzogtum Luxemburg oder Frankreich sowie das diesbezügliche Verfahren dargelegt.
17/05/2023 PCCB/S2/1779964
- Anhang 1 (Niederlande)
- Anhang 1 (Luxemburg)
- Anhang 1 (Frankreich)
- Anhang 2 (Luxemburg)
- Anhang 3 (Luxemburg)
Grenzweidegang von Rindern mit den Niederlanden, dem Großherzogtum Luxemburg und Frankreich
- Anhang I: Einverständniserklärung für den Grenzweidegang in den Niederlanden.
- Anhang I: Einverständniserklärung für den Grenzweidegang im Großherzogtum Luxemburg.
- Anhang I: Einverständniserklärung für den Grenzweidegang in Frankreich.
- Anhang II: Muster der Genehmigung für den Grenzweidegang im Großherzogtum Luxemburg.
- Anhang III: Muster der Liste der Rinder für den Grenzweidegang im Großherzogtum Luxemburg.

In dem vorliegenden Rundschreiben sind die Bedingungen für den Erhalt einer Genehmigung für den Grenzweidegang von Rindern in den Niederlanden, dem Großherzogtum Luxemburg oder Frankreich sowie das diesbezügliche Verfahren dargelegt.
20/04/2023 PCCB/S2/1774179
- Anhang 1 (Niederlanden)
- Anhang 1 (Luxemburg)
- Anhang 1 (Frankreich)
- Anhang 2 (Luxemburg)
- Anhang 3 (Luxemburg)
Gewinnung von Samen, Eizellen und Embryonen von Hunden und Katzen und deren Verbringung in andere Mitgliedstaaten In diesem Rundschreiben wird eine Übersicht der Bedingungen gegeben, die ein Anbieter erfüllen muss, wenn er Zuchtmaterial von Hunden und Katzen in einen anderen Mitgliedstaat verbringen möchte. 10/04/2023 PCCB/S2/1768896
Zulassung eines Quarantänebetriebs für Rinder im Rahmen der Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, die Bedingungen für die Zulassung eines Quarantänebetriebs für Rinder gemäß Artikel 14 und Anhang 1 Teil 8 der Verordnung (EU) 2019/2035 darzulegen, um den für Verbringungen von Rindern zwischen Mitgliedstaaten geltenden Tiergesundheitsanforderungen zu entsprechen. Dieses Rundschreiben betrifft insbesondere die Bovine Virus Diarrhoe (BVD) und die infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR). 13/02/2023 PCCB/S2/1766011

 
Zusätzlichen Garantien für die Bescheinigung bei Verbringungen von Rindern aus und in Mitgliedstaaten oder Regionen, die über ein genehmigtes Tilgungsprogramm oder einen Status „seuchenfrei“ in Bezug auf die IBR verfügen (oder nicht).

In diesem Rundschreiben werden die zusätzlichen Garantien für die Bescheinigung / die Verbringungen von Rindern aus und in Mitgliedstaaten oder Regionen mit einem Status „seuchenfrei“ in Bezug auf die Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR), mit einem genehmigten Tilgungsprogramm für IBR oder solche Mitgliedstaaten beziehungsweise Regionen, die nicht frei von IBR sind, beschrieben.
13/07/2022 PCCB/S2/1258456
Vademekum über die geflügelhaltung und die salmonellenbekämpfung bei geflügel
- Anlage I: Hygienogramm in einem Geflügelbetrieb
- Anlage II: Hygienogramm in der Brüterei
04/02/2022 PCCB/S2/769127
- Anlage 1
- Anlage 2

Version miet hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
Anlieferung von als Haustiere gehaltenen Huftieren in einem Schlachthof.

Ziel dieses Rundschreibens ist es, auf die Wichtigkeit der ordnungsgemäßen Anlieferung von als Haustiere gehaltenen Huftieren in Schlachthöfen aufmerksam zu machen.
08/06/2021 PCCB/S3/863436

Rundschreiben mit Anweisungen für Betriebstierärzte bezüglich der Risikobewertung in Schweinehaltungsbetrieben

01/06/2021 PCCB/S2/1690164
Bekämpfung von zoonotischen Salmonellen bei Zuchtgeflügel.

Das vorliegende Rundschreiben gibt einen Überblick über die Bekämpfung von Salmonellen bei Zuchthühnern und das Salmonellenmonitoring bei anderen Spezies von Zuchtgeflügel.
28/10/2020 PCCB/S2/1653995
Bekämpfung von zoonotischen Salmonellen bei Legehennen.

In diesem Rundschreiben wird die Bekämpfung von zoonotischen Salmonellen bei Legehennen (Nutzgeflügel ab dem Legestadium) und bei Hühnern für die Aufzucht der Sorte Legegeflügel sowie das Monitoring bei anderen Spezies von Legegeflügel beschrieben.
28/10/2020 PCCB/S2/1653994
Bekämpfung von zoonotischen Salmonellen bei Nutzgeflügel der Sorte Fleischgeflügel.

Die Bekämpfung von Salmonellen bei Masthähnchen und Masttruthühnern und das Monitoring bei dem übrigen Nutzgeflügel der Sorte Fleischgeflügel werden in diesem Rundschreiben erörtert.
28/10/2020 PCCB/S2/1653993
Verfahren und den Entscheidungsbaum für die Erlangung und Aufrechterhaltung des Status „frei von Maedi Visna/CAE-frei“
- Anlage I: Entscheidungsbaum Maedi Visna
- Anlage II: Entscheidungsbaum AEC

In dieser Mitteilung wird das Verfahren zur Erlangung und Aufrechterhaltung des Status „frei von Maedi Visna oder viraler Arthritis/Enzephalitis der Ziege“ erläutert, wobei insbesondere auf die zu befolgende Analysestrategie und die Auswirkungen der Auswertungen auf die Zuerkennung des Status eingegangen wird.
04/08/2020 PCCB/S2/710644
- Anlage 1
- Anlage 2

Version miet hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
Nicht kommerzielle Ansammlungen von landwirtschaftlichen Nutztieren
- Anhang: K.E. 10. Juni 2014 - ANHANG II

In diesem Rundschreiben werden die Bedingungen und Regeln für nicht kommerzielle Ansammlungen von landwirtschaftlichen Nutztieren erläutert.
23/01/2020 PCCB/S2/1609910
- Anhang
Ansammlung von Geflügel in Hobbyhaltung
- Anhang I: K.E. vom 10. Juni 2014 - ANHANG II
- Anhang II: Vorlage 2 aus der Anlage II des M.E. vom 24. Juli 2019
- Anhang III: Vorlage 3 aus der Anlage III des M.E. vom 24. Juli 2019
- Anlage IV: Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005

In dem vorliegenden Rundschreiben werden die Bedingungen und Regeln für Ansammlungen von Geflügel in Hobbyhaltung erörtert.
23/01/2020 PCCB/S2/1609912
- Anhang 1 (fr)
- Anhang 2
- Anhang 3
- Anhang 4
Bedingungen für den nationalen Handel und den Handelsverkehr mit Samen, Eizellen und Embryonen von Equiden sowie für ihre Einfuhr
- Anhang 1 : Zulassungsbedingungen für im nationalen Handel tätige Besamungsstationen für Equiden.
- Anhang 2 : Zulassungsbedingungen für im nationalen Handel tätige Samendepots für Equiden.
- Anhang 3 : Zulassungsbedingungen für im nationalen Handel tätige Einheiten für die Entnahme und Erzeugung von Embryonen für Equiden.
- Anhang 4 : Zulassungsbedingungen für im Handelsverkehr tätige Besamungsstationen für Equiden.
- Anhang 5 : Zulassungsbedingungen für im Handelsverkehr tätige Samendepots für Equiden.
- Anhang 6 : Zulassungsbedingungen für im Handelsverkehr tätige Equidenembryo-Entnahmeeinheiten.
- Anhang 7 : Zulassungsbedingungen für im Handelsverkehr tätige Equidenembryo-Erzeugungseinheiten.

Dieses Rundschreiben informiert über die Umsetzung des Königlichen Erlasses vom 22. Juni 2016 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den nationalen Handel und den Handelsverkehr mit Samen, Eizellen und Embryonen von Equiden sowie für ihre Einfuhr und über die Vorschriften für Besamungsstationen, Samendepots, Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten und die Anforderungen an Spenderequiden.
20/12/2019 PCCB/S2/1388592
- Anhang 1
- Anhang 2
- Anhang 3
- Anhang 4
- Anhang 5
- Anhang 6
- Anhang 7
Überprüfung der Identität von Pferden und dem Ausschluss von außerhalb einer gesetzlichen Frist identifizierten Pferden zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr

In diesem Rundschreiben werden die Anforderungen in Bezug auf die Kontrolle der Pferdeidentifizierung und der Rückverfolgbarkeit von Arzneimittelbehandlungen - wie in den Verordnungen (EG) Nr. 852/2004, 853/2004, 854/2004 und 2015/262 aufgeführt - genau beschrieben und ausgelegt. In diesem Rundschreiben werden die Kriterien für die Identifizierung von Pferden erörtert, welche bei deren Verbringung zum Schlachthof überprüft werden müssen.
18/09/2019 PCCB/S2/900075
Allgemeinen Genehmigungsbedingungen für die Geflügelhaltung
- Anhang I: Formular Vertrag Betriebstierarzt

Das vorliegende Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben über die gesundheitliche Einstufung von Geflügel und enthält eine Zusammenfassung der allgemeinen Genehmigungsbedingungen.
26/07/2018 PCCB/S2/1122851
- Anhang
Handelsverkehr mit Pferden zwischen Belgien, den Niederlanden, dem Großherzogtum Luxemburg und Frankreich In diesem Rundschreiben sind die Bedingungen beschrieben, um von den Verpflichtungen bezüglich der Gesundheitsinspektion durch einen amtlichen Tierarzt und der Gesundheitsbescheinigung / Gesundheitsattestation im Rahmen bestimmter Arten des Handelsverkehrs mit Pferden zwischen Belgien, den Niederlanden, dem Großherzogtum Luxemburg und Frankreich abweichen zu können. In dem Rundschreiben wird auch präzisiert, für welche Arten des Transports zwischen diesen Ländern eine vollständige oder partielle Befreiung von den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 möglich ist. 01/06/2017 PCCB/S2/CRR/1449604
Conditions pour le commerce national, les échanges et les importations de sperme, des ovules et des embryons d’équidés.
- Annexe 1 : Conditions d'autorisation pour les centres de collecte de sperme pour équidés qui font du commerce national.
- Annexe 2 : Conditions d'autorisation pour les centres de stockage de sperme pour équidés qui font du commerce national.
- Annexe 3 : Conditions d’autorisation pour les équipes de collecte et de production d’embryons pour équidés qui font du commerce national.
- Annexe 4 : Conditions d’agrément pour les centres de collecte de sperme pour équidés qui font des échanges.
- Annexe 5 : Conditions d’agrément pour les centres de stockage de sperme pour équidés qui font des échanges.
- Annexe 6 : Conditions d’agrément pour les équipes de collecte d’embryons pour équidés qui font des échanges.
- Annexe 7 : Conditions d’agrément pour les équipes de production d’embryons pour équidés qui font des échanges.

Cette circulaire informe sur l’implémentation de l’arrêté royal du 22 juin 2016 définissant les conditions de police sanitaire régissant le commerce national, les échanges et les importations de sperme, d’ovules et d’embryons d’équidés et définissant les conditions pour les centres de collecte et de stockage de sperme, les équipes de collecte et de production d’embryons et les conditions applicables aux équidés donneurs.
01/01/2017 PCCB/S2/BHOE/1388592
- Annexe 1
- Annexe 2
- Annexe 3
- Annexe 4
- Annexe 5
- Annexe 6
- Annexe 7
Identifizierung und die Speicherung von Equiden in der zentralen Datenbank.
- Anhang 1 : Übersichtstabelle
- Anhang 2 : Registrierung der Änderungen durch die direkte Mitteilung an die Ausstellungsstelle
- Anhang 3 : Verfahren in Bezug auf die Gesundheitskontrolle

In diesem Rundschreiben werden die Anforderungen der neuen europäischen und nationalen Rechtsvorschriften, die für Pferdehändler von besonderem Interesse sind, dargelegt.
11/05/2016 PCCB/S2/CRR/1176598
- Anhang 1
- Anhang 2
- Anhang 3
Pflichten der Schlachthofbetreiber im Rahmen der Kontrolle der Identifizierung von Pferden.
- Anhang : Übersichtstabelle „Identifizierung der im Schlachthof dargebotenen Pferde“

Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, die Schlachthofbetreiber an ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Kontrolle der Identifizierung von Pferden und der Verwaltung von Pässen und Mikrochips zu erinnern.
11/05/2016 PCCB/S2/626734
- Anhang
Conditions pour le commerce national, les échanges et les importations de sperme, des ovules et des embryons d’ovins et de caprins
- Annexe 1 : Conditions d’agrément pour les centres de collecte de sperme pour ovins et caprins qui font du commerce national.
- Annexe 2 : Conditions d’agrément pour les centres de stockage de sperme pour ovins et caprins qui font du commerce national.
- Annexe 3 : Conditions d’agrément pour les équipes de collecte et de production d’embryons pour ovins et caprins qui font du commerce national.
- Annexe 4 : Conditions d’agrément pour les centres de collecte de sperme pour ovins et caprins qui font des échanges.
- Annexe 5 : Conditions d’agrément pour les centres de stockage de sperme pour ovins et caprins qui font des échanges.
- Annexe 6 : Conditions d’agrément pour les équipes de collecte d’embryons pour ovins et caprins qui font des échanges.
- Annexe 7 : Conditions d’agrément pour les équipes de production d’embryons pour ovins et caprins qui font des échanges.

Cette circulaire informe sur l’implémentation de l’arrêté royal du 18 décembre 2015 définissant les conditions de police sanitaire régissant le commerce national, les échanges et les importations de sperme, d’ovules et d’embryons des ovins et des caprins et définissant les conditions pour les centres de collecte et de stockage de sperme, les équipes de collecte et de production d’embryons et les conditions applicables aux animaux donneurs des espèces ovine et caprine.

28/01/2016 PCCB/S2/BHOE/1338170
- Annexe 1
- Annexe 2
- Annexe 3
- Annexe 4
- Annexe 5
- Annexe 6
- Annexe 7
Agrément des organismes, instituts et centres
- Annexe 1 : Plan annuel de surveillance des maladies animales.
- Annexe 2 : Fil conducteur concernant la quarantaine dans des instituts agréés.

Cette circulaire a pour but d’informer sur les conditions d'agrément des organismes, des instituts et des centres.
28/01/2016 PCCB/S2/BHOE/1338165
- Annexe 1
- Annexe 2
Einführen von Tauben in die Nahrungsmittelkette

Anhang : Schema - Entscheidungsbaum

Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, die regulatorischen Anforderungen, die beim Einführen von Tauben, einschließlich Sporttauben, in die Nahrungsmittelkette zu beachten sind, nochmals durchzugehen.
15/06/2015 PCCB/S2/HVB/1291129
- Annexe
Informationen, die von zugelassenen Tierärzten bei der Feststellung der illegalen Einführung von Hunden, Katzen oder Frettchen erbeten werden Anhang I: Muster der Bescheinigung für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen
Anhang II: Muster der Bescheinigung für Verbringungen von Hunden, Katzen und Frettchen zu anderen als Handelszwecken aus einem Drittland in die Union
Anhang III: Muster der Bescheinigung für die Einfuhr (= Verbringungen zu Handelszwecken aus Drittländern) von Hunden, Katzen und Frettchen
Anhang IV: Tabelle der tierseuchenrechtlichen Bedingungen für die Einführung von Hunden, Katzen oder Frettchen nach Belgien
Anhang V: Formular für die Informationen, die bei der Feststellung der illegalen Einführung von Hunden, Katzen oder Frettchen von zugelassenen Tierärzten erbeten werden

In dem vorliegenden Rundschreiben sollen die allgemeinen Gesetzesbestimmungen in Bezug auf die Einführung von Hunden, Katzen und Frettchen aus anderen Mitgliedstaaten oder Drittländern nach Belgien sowie in Bezug auf die Tollwutbekämpfung und die von zugelassenen Tierärzten erbetenen Informationen erörtert werden.
11/02/2015 PCCB/S2/MVN/1064997
- Anhang 1
- Anhang 2
- Anhang 3
- Anhang 4
- Anhang 5
Registrierung von Anbietern, die Heimtiere außerhalb Belgiens vermarkten.

Ziel ist es, über die Verpflichtung zur Registrierung für Anbieter, die Heimtiere außerhalb Belgiens vermarkten, zu informieren.
01/01/2015 PCCB/S2/BHOE/1247608
Exigences pour les équidés donneurs dont le sperme, les embryons ou les ovules sont échangés.

Cette circulaire explique la législation européenne changeante pour les équidés donneurs.
29/10/2014 PCCB/S2/BHOE/1226171

Version avec mise en évidence des modifications par rapport à la version précédente
Korrekte elektronische Registrierung der Meldung der Schlachtung durch (Geflügel-)Schlachthöfe über Beltrace
- Anhang : Anleitung - Meldung von Geflügel im Schlachthof

Ziel dieses Rundschreibens ist es, die Betreiber von (Geflügel-)Schlachthöfen erneut auf die für sie geltende gesetzliche Verpflichtung aufmerksam zu machen, die von den Viehhaltern erhaltenen Informationen zur Nahrungsmittelkette (INK) korrekt über die Computeranwendung Beltrace zu registrieren.
20/01/2014 PCCB/S6/TBS/1152117
- Anhang
Enregistrement des opérateurs actifs dans le secteur de l’aquaculture et aux conditions d’autorisation / agrément des installations.
- Annexe I : FAQ (19/04/2011)
- Annexe II : Liste des codes activités AFSCA relatives au secteur de l’aquaculture et de la pêche
- Annexe III : A.R. du 09/11/2009 relatif aux conditions de police sanitaire applicables aux animaux et aux produits d’aquaculture, et relatif à la prévention de certaines maladies chez les animaux aquatiques et aux mesures de lutte contre ces maladies
- Annexe IV : Récapitulatif des exigences d’enregistrement, d’autorisation et agrément et des conditions d’obtention

La circulaire décrit les conditions relatives à l'autorisation/agrément des installations d'aquaculture ainsi que la procédure d'introduction d'une demande d'autorisation/agrément. Elle fixe une date limite pour l'introduction d'une demande d'enregistrement ou d'autorisation/agrément pour tous les opérateurs en activité.
23/05/2013 PCCB/S2/781508
- Annexe 1
- Annexe 2
- Annexe 3
- Annexe 4
Durchführung des Königlichen Erlasses vom 27. Februar 2013 zur Festlegung von Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen
- Anhang 1 : Königlicher Erlass vom 27. Februar 2013 zur Festlegung von Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen
- Anhang 2 : Tabelle mit Erklärungen zu den verschiedenen Kategorien von Stoffen

In diesem Rundschreiben wird der Königliche Erlass vom 27. Februar 2013 zur Festlegung von Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen erörtert und ausgelegt.
04/04/2013 PCCB/S2/CRR/1034289
- Anhang 1
- Anhang 2
Untersuchung auf die spongiforme Rinderenzephalopathie in Schlachthöfen mittels diagnostischer Schnelltests.
- Anhang I: Muster des Dokuments zur Übermittlung von Proben für TSE-Schnelltests an das zugelassene Labor
- Anhang II: Schema der im Schlachthof zu treffenden Entscheidungen bezüglich des getesteten Schlachtkörpers und der Nachbarschlachtkörper
- Anhang III: Formular der Veterinärkontrolle des Transports, der Zerlegung und der Lagerung von Fleisch in Erwartung der Ergebnisse der BSE-Tests
- Anhang IV: Liste der EU-Mitgliedstaaten mit der Erlaubnis, ihr jährliches BSE-Überwachungsprogramm zu überarbeiten
- Anhang V: Zusammenfassende Liste der an das zugelassene Labor für den BSE-Schnelltest bei Rindern gesandten Proben (LAB I 501-F004a)

In dem vorliegenden Rundschreiben werden die Anweisungen hinsichtlich der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in Bezug auf die aktive epidemiologische BSE-Überwachung bei Rindern in Schlachthöfen mittels diagnostischer Schnelltests dargelegt.
01/01/2013 PCCB/S2/PDW/692911
- Anhang 1
- Anhang 2
- Anhang 3
- Anhang 4
- Anhang 5
Autopsies des cadavres de bovins.
- Annexe I : Liste des Etats membres repris à l'annexe VI de l'arrêté royal du 22/12/2005
- Annexe II : Prélèvement correct du tronc cérébral des bovins pour le diagnostic de l'E.S.B.
- Annexe III : Formulaire de prélèvement en vue d'un test rapide E.S.B.
- Annexe IV : Autorisation de transport d'une tête de bovin en vue de tests de diagnostic de l'E.S.B.
- Annexe V : Liste récapitulavie des échantillons envoyés au Laboratoire agréé pour le test rapide E.S.B.
- Annexe VI : Formulaire d'information de la "banque de données EST" à l'AFSCA
-Annexe VII : Document de transfert d'échantillons destinés à des tests rapides E.S.B. depuis une salle d'autopsie vers un laboratoire agréé
- Annexe VIII : Communication du résultat défavorable d'un test rapide de dépistage de l'E.S.B.

La circulaire commente les directives nécessaires aux vétérinaires des salles d’autopsie autorisés à prélever le tronc cérébral en vue de la réalisation du test de dépistage des E.S.T. dans un laboratoire agréé.
01/10/2010 PCCB/S2/PDW/548659
- Annexe 1
- Annexe 2
- Annexe 3
- Annexe 4
- Annexe 5
- Annexe 6
- Annexe 7
- Annexe 8
Réception de cadavres en provenance de l'étranger.

La circulaire mentionne les exigences légales pour le transport d’un cadavre de l’étranger vers la Belgique pour y être autopsié.
28/01/2009 PCCB/S2/RPT/271940