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Rundschreiben "Tiere"

Rundschreiben der GD Kontrollpolitik der FASNK betreffend Tiere, die die Tiergesundheit, die Rückverfolgbarkeit und die Tierbewegungen abdecken.


Rundschreiben über die Informationen, die von zugelassenen Tierärzten bei der Feststellung der illegalen Einfuhr von Hunden, Katzen oder Frettchen erbeten werden (PCCB/S2/1064997)

  • Anwendbar ab dem 08.07.2025  
  • Anhang I : Muster der Bescheinigung für Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Hunden, Katzen und Frettchen.
  • Anhang I (Englischsprachige)
  • Anhang II : Muster der Bescheinigung für die Verbringung von Hunden, Katzen oder Frettchen zu anderen als Handelszwecken aus einem Gebiet oder Drittland in einen Mitgliedstaat.
  • Anhang II (Englischsprachige)
  • Anhang III : Muster der Bescheinigung für den Eingang von Hunden, Katzen und Frettchen aus Drittländern in die Union.
  • Anhang III (Englischsprachige)
  • Anhang IV : Tabelle mit den tierseuchenrechtlichen Bedingungen für die Verbringung von Hunden, Katzen oder Frettchen nach Belgien.
  • Anhang V : Formular für die Informationen, die von zugelassenen Tierärzten bei der Feststellung der illegalen Einfuhr von Hunden, Katzen oder Frettchen erbeten werden.
  • Anhang VI : Liste der Länder mit einem sehr geringen Tollwutrisiko.

In dem vorliegenden Rundschreiben sollen die allgemeinen Gesetzesbestimmungen in Bezug auf die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen aus anderen Mitgliedstaaten und Drittländern nach Belgien sowie die Tollwutbekämpfung und die bei zugelassenen Tierärzten angeforderten Informationen erörtert werden.



Rundschreiben über den Grenzweidegang von Rindern mit den Niederlanden, dem Großherzogtum Luxemburg und Frankreich (PCCB/S2/1774179)

In dem vorliegenden Rundschreiben sind die Bedingungen für den Erhalt einer Genehmigung für den Grenzweidegang von Rindern in den Niederlanden, dem Großherzogtum Luxemburg oder Frankreich sowie das diesbezügliche Verfahren dargelegt.
 



Rundschreiben über die Testreihen für Besamungsstationen für Equiden (PCCB/S2/1755523)

  • Anwendbar ab dem 09.04.2025
  • Anhang: Testreihen für Spenderhengste gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2020/686.

Ziel dieses Rundschreibens ist es, auf die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2020/686 für Besamungsstationen für Equiden mit einer Zulassung für den innergemeinschaftlichen Handel hinsichtlich der Umsetzung der Testreihen für Spenderhengste hinzuweisen.
 



Rundschreiben über den Grenzweidegang von Schafen und Ziegen mit den Niederlanden, dem Großherzogtum Luxemburg und Frankreich (PCCB/S2/1779964)

In dem vorliegenden Rundschreiben sind die Bedingungen für den Erhalt einer Genehmigung für den Grenzweidegang von Schafen und Ziegen in den Niederlanden, dem Großherzogtum Luxemburg oder Frankreich sowie das diesbezügliche Verfahren dargelegt.
 



Rundschreiben über grenzüberschreitende Verbringungen von Mastkälbern unter ausschließlicher Verwendung elektronischer Dokumente (Identifizierungsdokument und Bescheinigung) (PCCB/S2/1829837)

  • Anwendbar ab dem 01.03.2025
  • Anhang I: Rechtlicher Rahmen für die Form des Identifizierungsdokuments und der Veterinärbescheinigung.
  • Anhang II: Zur Schlachtung bestimmte Kälber (Bescheinigung BOV-INTRA-Y) : Verfahren für grenzüberschreitende Verbringungen von Mastkälbern mit elektronischen Fassungen des Identifizierungsdokuments und der Veterinärbescheinigung.

In dem vorliegenden Rundschreiben wird näher erläutert, wie vorzugehen ist, um Mastkälber, für die eine Bescheinigung ausgestellt wurde, allein mit elektronischen Dokumenten zwischen Belgien und den Niederlanden zu verbringen.
 



Rundschreiben über die Zusätzlichen Garantien für die Bescheinigung bei Verbringungen von Rindern aus und in Mitgliedstaaten oder Regionen, die über ein genehmigtes Tilgungsprogramm oder einen Status "seuchenfrei" in Bezug auf die IBR und die BVD verfügen (oder nicht) (PCCB/S2/1258456)

In diesem Rundschreiben werden die zusätzlichen Garantien für die Bescheinigung / die Verbringungen von Rindern aus und in Mitgliedstaaten oder Regionen in folgenden Fällen beschrieben:
- Mitgliedstaaten oder Regionen mit einem Status "seuchenfrei" in Bezug auf die Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR), mit einem genehmigten Tilgungsprogramm für IBR oder solche Mitgliedstaaten beziehungsweise Regionen, die nicht frei von IBR sind,
- Mitgliedstaaten oder Regionen mit einem Status "seuchenfrei" in Bezug auf die Bovine Virus Diarrhoe (BVD), mit einem genehmigten Tilgungsprogramm für BVD oder solche Mitgliedstaaten beziehungsweise Regionen, die nicht frei von BVD sind.

 



Rundschreiben über die Klinische oder "passive" epidemiologische Überwachung von transmissiblen spongiformen Enzephalopathien und den Tollwutverdacht in Betrieben (PCCB/S2/1633023)

In diesem Rundschreiben werden die Schritte, die im Rahmen der epidemiologischen Überwachung von TSE in landwirtschaftlichen Betrieben zu unternehmen sind, erläutert. Bei einem Tollwutverdacht kommen die gleichen Maßnahmen zur Anwendung, mit Ausnahme der Altersgrenze für die Tests.
 



Rundschreiben über die Rückverfolgbarkeit von Kaninchen (PCCB/S3/1196575)

  • Anwendbar ab dem 05.02.2024

Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, auf die für den Sektor der Kaninchenhaltung geltenden gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit von der Niederlassung, in der die Tiere gehalten werden, bis zum Schlachthof hinzuweisen.
 



Rundschreiben über die Bedingungen für die Isolierung vor der Aufnahme von Rindern in einen konventionellen Bestand (PCCB/S2/1786874)

  • Anwendbar ab dem 17.08.2023

Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, die Bedingungen für die Isolierung von Rindern darzulegen, die bei ihrer Ankunft in einem Betrieb Ankaufsuntersuchungen unterzogen und abgesondert werden müssen, bis günstige Ergebnisse vorliegen. Anschließend können sie in einen konventionellen Bestand oder gegebenenfalls in einen Mastbestand aufgenommen werden.
 



Rundschreiben über die Verschiedenen Statusklassen für die klassische Scrapie (PCCB/S2/1318280)

Ziel dieses Rundschreibens ist es, die Bedingungen für die Erlangung des TSE-Resistenzstatus der Stufe 1, des Status "vernachlässigbares Risiko" für die klassische Scrapie und des Status "kontrolliertes Risiko" für die klassische Scrapie festzulegen.
 



Rundschreiben über die Einrichtung eines freiwilligen Überwachungsprogramms für die Virale Hämorrhagische Septikämie (VHS) und die Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN (PCCB/S2/1778964)

  • Anwendbar ab dem 13.06.2023
  • Anhang 1: Formular zur Meldung der Einrichtung eines freiwilligen Überwachungsprogramms für IHN und VHS
  • Anhang 2: Eigenerklärung für innergemeinschaftliche Verbringungen
  • Anhang 3: Liste der empfänglichen Arten und Überträgerarten für VHS und IHN

Ziel dieses Rundschreibens ist es, die regulatorischen Anforderungen in Bezug auf das freiwillige Überwachungsprogramm, das von den Anbietern in Anwendung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 eingerichtet wird, darzulegen.
 



Rundschreiben über die Gewinnung von Samen, Eizellen und Embryonen von Hunden und Katzen und deren Verbringung in andere Mitgliedstaaten (PCCB/S2/1768896)

  • Anwendbar ab dem 10.04.2023

In diesem Rundschreiben wird eine Übersicht der Bedingungen gegeben, die ein Anbieter erfüllen muss, wenn er Zuchtmaterial von Hunden und Katzen in einen anderen Mitgliedstaat verbringen möchte.
 



Rundschreiben über die Zulassung eines Quarantänebetriebs für Rinder im Rahmen der Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten (PCCB/S2/1766011)

  • Anwendbar ab dem 13.02.2023

Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, die Bedingungen für die Zulassung eines Quarantänebetriebs für Rinder gemäß Artikel 14 und Anhang 1 Teil 8 der Verordnung (EU) 2019/2035 darzulegen, um den für Verbringungen von Rindern zwischen Mitgliedstaaten geltenden Tiergesundheitsanforderungen zu entsprechen. Dieses Rundschreiben betrifft insbesondere die Bovine Virus Diarrhoe (BVD) und die infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR).
 



Vademekum über die geflügelhaltung und die salmonellenbekämpfung bei geflügel (PCCB/S2/769127)



Rundschreiben über die Anlieferung von als Haustiere gehaltenen Huftieren in einem Schlachthof (PCCB/S3/863436)

  • Anwendbar ab dem 08.06.2021

Ziel dieses Rundschreibens ist es, auf die Wichtigkeit der ordnungsgemäßen Anlieferung von als Haustiere gehaltenen Huftieren in Schlachthöfen aufmerksam zu machen.
 



Rundschreiben mit Anweisungen für Betriebstierärzte bezüglich der Risikobewertung in Schweinehaltungsbetrieben (PCCB/S2/1690164)

  • Anwendbar ab dem 01.06.2021
     


Rundschreiben über die Bekämpfung von zoonotischen Salmonellen bei Zuchtgeflügel (PCCB/S2/1653995)

  • Anwendbar ab dem 28.10.2020

Das vorliegende Rundschreiben gibt einen Überblick über die Bekämpfung von Salmonellen bei Zuchthühnern und das Salmonellenmonitoring bei anderen Spezies von Zuchtgeflügel.
 



Rundschreiben über die Bekämpfung von zoonotischen Salmonellen bei Legehennen (PCCB/S2/1653994)

  • Anwendbar ab dem 28.10.2020

In diesem Rundschreiben wird die Bekämpfung von zoonotischen Salmonellen bei Legehennen (Nutzgeflügel ab dem Legestadium) und bei Hühnern für die Aufzucht der Sorte Legegeflügel sowie das Monitoring bei anderen Spezies von Legegeflügel beschrieben.
 



Rundschreiben über die Bekämpfung von zoonotischen Salmonellen bei Nutzgeflügel der Sorte Fleischgeflügel (PCCB/S2/1653993)

  • Anwendbar ab dem 28.10.2020

Die Bekämpfung von Salmonellen bei Masthähnchen und Masttruthühnern und das Monitoring bei dem übrigen Nutzgeflügel der Sorte Fleischgeflügel werden in diesem Rundschreiben erörtert.
 



Rundschreiben über das Verfahren und den Entscheidungsbaum für die Erlangung und Aufrechterhaltung des Status "frei von Maedi Visna/CAE-frei" (PCCB/S2/710644)

In dieser Mitteilung wird das Verfahren zur Erlangung und Aufrechterhaltung des Status "frei von Maedi Visna oder viraler Arthritis/Enzephalitis der Ziege" erläutert, wobei insbesondere auf die zu befolgende Analysestrategie und die Auswirkungen der Auswertungen auf die Zuerkennung des Status eingegangen wird.
 



Rundschreiben über nicht Nicht kommerzielle Ansammlungen von landwirtschaftlichen Nutztieren (PCCB/S2/1609910)

  • Anwendbar ab dem 23.01.2020
  • Annexe : K.E. 10. Juni 2014 - ANHANG II

In diesem Rundschreiben werden die Bedingungen und Regeln für nicht kommerzielle Ansammlungen von landwirtschaftlichen Nutztieren erläutert.
 



Rundschreiben über die Ansammlung von Geflügel in Hobbyhaltung (PCCB/S2/1609912)

  • Anwendbar ab dem 23.01.2020
  • Anhang I: K.E. vom 10. Juni 2014 - ANHANG II
  • Anhang II: Vorlage 2 aus der Anlage II des M.E. vom 24. Juli 2019
  • Anhang III: Vorlage 3 aus der Anlage III des M.E. vom 24. Juli 2019
  • Anhang IV: Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005

In dem vorliegenden Rundschreiben werden die Bedingungen und Regeln für Ansammlungen von Geflügel in Hobbyhaltung erörtert.
 



Rundschreiben über die Bedingungen für den nationalen Handel und den Handelsverkehr mit Samen, Eizellen und Embryonen von Equiden sowie für ihre Einfuhr (PCCB/S2/1388592)

  • Anwendbar ab dem 20.12.2019

Dieses Rundschreiben informiert über die Umsetzung des Königlichen Erlasses vom 22. Juni 2016 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den nationalen Handel und den Handelsverkehr mit Samen, Eizellen und Embryonen von Equiden sowie für ihre Einfuhr und über die Vorschriften für Besamungsstationen, Samendepots, Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten und die Anforderungen an Spenderequiden.
 



Rundschreiben über die Überprüfung der Identität von Pferden und dem Ausschluss von außerhalb einer gesetzlichen Frist identifizierten Pferden zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr (PCCB/S2/900075)

  • Anwendbar ab dem 18.09.2019

In diesem Rundschreiben werden die Anforderungen in Bezug auf die Kontrolle der Pferdeidentifizierung und der Rückverfolgbarkeit von Arzneimittelbehandlungen - wie in den Verordnungen (EG) Nr. 852/2004, 853/2004, 854/2004 und 2015/262 aufgeführt - genau beschrieben und ausgelegt. In diesem Rundschreiben werden die Kriterien für die Identifizierung von Pferden erörtert, welche bei deren Verbringung zum Schlachthof überprüft werden müssen.
 



Rundschreiben über die Allgemeinen Genehmigungsbedingungen für die Geflügelhaltung (PCCB/S2/1122851)

  • Anwendbar ab dem 26.07.2018
  • Anhang: Formular Vertrag Betriebstierarzt

Das vorliegende Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben über die gesundheitliche Einstufung von Geflügel und enthält eine Zusammenfassung der allgemeinen Genehmigungsbedingungen.
 



Rundschreiben über den Handelsverkehr mit Pferden zwischen Belgien, den Niederlanden, dem Großherzogtum Luxemburg und Frankreich (PCCB/S2/CRR/1449604)

  • Anwendbar ab dem 01.06.2017

In diesem Rundschreiben sind die Bedingungen beschrieben, um von den Verpflichtungen bezüglich der Gesundheitsinspektion durch einen amtlichen Tierarzt und der Gesundheitsbescheinigung / Gesundheitsattestation im Rahmen bestimmter Arten des Handelsverkehrs mit Pferden zwischen Belgien, den Niederlanden, dem Großherzogtum Luxemburg und Frankreich abweichen zu können. In dem Rundschreiben wird auch präzisiert, für welche Arten des Transports zwischen diesen Ländern eine vollständige oder partielle Befreiung von den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 möglich ist.
 



Rundschreiben über die Identifizierung und die Speicherung von Equiden in der zentralen Datenbank (PCCB/S2/CRR/1176598)

  • Anwendbar ab dem 11.05.2016
  • Anhang 1: Übersichtstabelle
  • Anhang 2: Registrierung der Änderungen durch die direkte Mitteilung an die Ausstellungsstelle
  • Anhang 3: Verfahren in Bezug auf die Gesundheitskontrolle

In diesem Rundschreiben werden die Anforderungen der neuen europäischen und nationalen Rechtsvorschriften, die für Pferdehändler von besonderem Interesse sind, dargelegt.
 



Rundschreiben über die Pflichten der Schlachthofbetreiber im Rahmen der Kontrolle der Identifizierung von Pferden (PCCB/S2/626734)

  • Anwendbar ab dem 11.05.2016
  • Anhang : Übersichtstabelle "Identifizierung der im Schlachthof dargebotenen Pferde"

Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, die Schlachthofbetreiber an ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Kontrolle der Identifizierung von Pferden und der Verwaltung von Pässen und Mikrochips zu erinnern.
 



Circulaire relative aux conditions pour le commerce national, les échanges et les importations de sperme, des ovules et des embryons d'ovins et de caprins (PCCB/S2/BHOE/1338170)

  • Anwendbar ab dem 28.01.2016
  • Annexe 1 : Conditions d'agrément pour les centres de collecte de sperme pour ovins et caprins qui font du commerce national.
  • Annexe 2 : Conditions d'agrément pour les centres de stockage de sperme pour ovins et caprins qui font du commerce national.
  • Annexe 3 : Conditions d'agrément pour les équipes de collecte et de production d'embryons pour ovins et caprins qui font du commerce national.
  • Annexe 4 : Conditions d'agrément pour les centres de collecte de sperme pour ovins et caprins qui font des échanges.
  • Annexe 5 : Conditions d'agrément pour les centres de stockage de sperme pour ovins et caprins qui font des échanges.
  • Annexe 6 : Conditions d'agrément pour les équipes de collecte d'embryons pour ovins et caprins qui font des échanges.
  • Annexe 7 : Conditions d'agrément pour les équipes de production d'embryons pour ovins et caprins qui font des échanges.

Cette circulaire informe sur l'implémentation de l'arrêté royal du 18 décembre 2015 définissant les conditions de police sanitaire régissant le commerce national, les échanges et les importations de sperme, d'ovules et d'embryons des ovins et des caprins et définissant les conditions pour les centres de collecte et de stockage de sperme, les équipes de collecte et de production d'embryons et les conditions applicables aux animaux donneurs des espèces ovine et caprine.
 



Circulaire relative à l'agrément des organismes, instituts et centres (PCCB/S2/BHOE/1338165)

  • Anwendbar ab dem 28.01.2016
  • Annexe 1 : Plan annuel de surveillance des maladies animales.
  • Annexe 2 : Fil conducteur concernant la quarantaine dans des instituts agréés.

Cette circulaire a pour but d'informer sur les conditions d'agrément des organismes, des instituts et des centres.
 



Rundschreiben über das Einführen von Tauben in die Nahrungsmittelkette (PCCB/S2/HVB/1291129)

  • Anwendbar ab dem 15.06.2015
  • Anhang : Schema - Entscheidungsbaum

Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, die regulatorischen Anforderungen, die beim Einführen von Tauben, einschließlich Sporttauben, in die Nahrungsmittelkette zu beachten sind, nochmals durchzugehen.
 



Rundschreiben über die Registrierung von Anbietern, die Heimtiere außerhalb Belgiens vermarkten (PCCB/S2/BHOE/1247608)

  • Anwendbar ab dem 01.01.2015

Ziel ist es, über die Verpflichtung zur Registrierung für Anbieter, die Heimtiere außerhalb Belgiens vermarkten, zu informieren.
 



Circulaire relative aux Exigences pour les équidés donneurs dont le sperme, les embryons ou les ovules sont échangés (PCCB/S2/BHOE/1226171)

Cette circulaire explique la législation européenne changeante pour les équidés donneurs.
 



Rundschreiben über die Korrekte elektronische Registrierung der Meldung der Schlachtung durch (Geflügel-)Schlachthöfe über Beltrace (PCCB/S6/TBS/1152117)

  • Anwendbar ab dem 20.01.2014
  • Anhang: Anleitung - Meldung von Geflügel im Schlachthof

Ziel dieses Rundschreibens ist es, die Betreiber von (Geflügel-)Schlachthöfen erneut auf die für sie geltende gesetzliche Verpflichtung aufmerksam zu machen, die von den Viehhaltern erhaltenen Informationen zur Nahrungsmittelkette (INK) korrekt über die Computeranwendung Beltrace zu registrieren.
 



Circulaire relative à l'enregistrement des opérateurs actifs dans le secteur de l'aquaculture et aux conditions d'autorisation / agrément des installations (PCCB/S2/781508)

  • Anwendbar ab dem 23.05.2013
  • Annexe I : FAQ (19/04/2011)
  • Annexe II : Liste des codes activités AFSCA relatives au secteur de l'aquaculture et de la pêche
  • Annexe III : A.R. du 09/11/2009 relatif aux conditions de police sanitaire applicables aux animaux et aux produits d'aquaculture, et relatif à la prévention de certaines maladies chez les animaux aquatiques et aux mesures de lutte contre ces maladies
  • Annexe IV : Récapitulatif des exigences d'enregistrement, d'autorisation et agrément et des conditions d'obtention

La circulaire décrit les conditions relatives à l'autorisation/agrément des installations d'aquaculture ainsi que la procédure d'introduction d'une demande d'autorisation/agrément. Elle fixe une date limite pour l'introduction d'une demande d'enregistrement ou d'autorisation/agrément pour tous les opérateurs en activité.
 



Rundschreiben über die Durchführung des Königlichen Erlasses vom 27. Februar 2013 zur Festlegung von Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen (PCCB/S2/CRR/1034289)

  • Anwendbar ab dem 04.04.2013
  • Anhang 1: Königlicher Erlass vom 27. Februar 2013 zur Festlegung von Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen
  • Anhang 2: Tabelle mit Erklärungen zu den verschiedenen Kategorien von Stoffen

In diesem Rundschreiben wird der Königliche Erlass vom 27. Februar 2013 zur Festlegung von Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen erörtert und ausgelegt.
 



Rundschreiben über die Untersuchung auf die spongiforme Rinderenzephalopathie in Schlachthöfen mittels diagnostischer Schnelltests (PCCB/S2/PDW/692911)

  • Anwendbar ab dem 01.01.2013
  • Anhang I: Muster des Dokuments zur Übermittlung von Proben für TSE-Schnelltests an das zugelassene Labor
  • Anhang II: Schema der im Schlachthof zu treffenden Entscheidungen bezüglich des getesteten Schlachtkörpers und der Nachbarschlachtkörper
  • Anhang III: Formular der Veterinärkontrolle des Transports, der Zerlegung und der Lagerung von Fleisch in Erwartung der Ergebnisse der BSE-Tests
  • Anhang IV: Liste der EU-Mitgliedstaaten mit der Erlaubnis, ihr jährliches BSE-Überwachungsprogramm zu überarbeiten
  • Anhang V: Zusammenfassende Liste der an das zugelassene Labor für den BSE-Schnelltest bei Rindern gesandten Proben (LAB I 501-F004a)

In dem vorliegenden Rundschreiben werden die Anweisungen hinsichtlich der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in Bezug auf die aktive epidemiologische BSE-Überwachung bei Rindern in Schlachthöfen mittels diagnostischer Schnelltests dargelegt.
 



Circulaire relative aux autopsies des cadavres de bovins (PCCB/S2/PDW/548659)

  • Anwendbar ab dem 01.10.2010
  • Annexe I : Liste des Etats membres repris à l'annexe VI de l'arrêté royal du 22/12/2005
  • Annexe II : Prélèvement correct du tronc cérébral des bovins pour le diagnostic de l'E.S.B.
  • Annexe III : Formulaire de prélèvement en vue d'un test rapide E.S.B.
  • Annexe IV : Autorisation de transport d'une tête de bovin en vue de tests de diagnostic de l'E.S.B.
  • Annexe V : Liste récapitulavie des échantillons envoyés au Laboratoire agréé pour le test rapide E.S.B.
  • Annexe VI : Formulaire d'information de la "banque de données EST" à l'AFSCA
  • Annexe VII : Document de transfert d'échantillons destinés à des tests rapides E.S.B. depuis une salle d'autopsie vers un laboratoire agréé
  • Annexe VIII : Communication du résultat défavorable d'un test rapide de dépistage de l'E.S.B.

La circulaire commente les directives nécessaires aux vétérinaires des salles d'autopsie autorisés à prélever le tronc cérébral en vue de la réalisation du test de dépistage des E.S.T. dans un laboratoire agréé.
 



Circulaire relative à la réception de cadavres en provenance de l'étranger (PCCB/S2/RPT/271940)

  • Anwendbar ab dem 28.01.2009

La circulaire mentionne les exigences légales pour le transport d'un cadavre de l'étranger vers la Belgique pour y être autopsié