Andere offizielle Informationen und Dienste: www.belgium.be

Bovine virus diarrhoe – BVD

Situation in Belgien

Im Hinblick auf die europäischen Anforderungen ist Belgien nicht frei von BVD.

Seit dem 1. Januar 2015 gibt es in Belgien ein nationales Tilgungsprogramm, allerdings kein von der Europäischen Union genehmigtes Tilgungsprogramm. Das nationale Programm umfasst die Ermittlung von immuntoleranten Kälbern, die persistent infiziert sind (IPI-Kälbern), und die obligatorischen Analysen im Falle eines Abortus.

Auf den nachstehenden Seiten finden Sie nützliche Informationen zu dem nationalen Bekämpfungsplan und der epidemiologischen Situation in Belgien:

Die Zuteilung des Gesundheitsstatus im Hinblick auf die BVD fällt in den Zuständigkeitsbereich der Vereinigungen ARSIA und DGZ.

Rechtlicher Rahmen

Seit dem 1. Januar 2015 verfügt Belgien über ein nationales Tilgungsprogramm, allerdings nicht über ein von der Europäischen Union genehmigtes Tilgungsprogramm. Je nach Vorhaben müssen daher die belgischen und/oder europäischen Rechtsvorschriften zu Rate gezogen werden: nationaler Handel, innergemeinschaftliche Verbringungen, Einfuhr/Ausfuhr in/aus Drittländern.

Zum Beispiel: Derzeit ist es so, dass ein Bestand, der gemäß den nationalen Kriterien als frei von BVD gilt, nicht zwangsläufig als frei von BVD gemäß den europäischen Kriterien erachtet werden kann.

Rundschreiben

  • Rundschreiben über die Zulassung eines Quarantänebetriebs für Rinder im Rahmen der Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten (PCCB/S2/1766011)
  • Rundschreiben über die Bedingungen für die Isolierung vor der Aufnahme von Rindern in einen konventionellen Bestand (PCCB/S2/1786874)
  • Rundschreiben über die zusätzlichen Garantien für die Bescheinigung bei Verbringungen von Rindern aus und in Mitgliedstaaten oder Regionen, die über ein genehmigtes Tilgungsprogramm oder einen Status „seuchenfrei“ in Bezug auf die IBR und die BVD verfügen (oder nicht) (PCCB/S2/1258456)

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