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Rundschreiben "Tierische Produkte"

Rundschreiben der GD Kontrollpolitik der Agentur aufgeführt in Bezug auf die tierischen Produkte: Fleisch, Fisch, Milch, Eier,…
Thema Datum Referenz
Schlachtung von als Haustiere gehaltenen Huftieren am Haltungsort. (NEUE VERSION)
Anhänge : Muster der Veterinärbescheinigung.

Mit diesem Rundschreiben soll erläutert werden, wie Schlachtungen von als Haustiere gehaltenen Huftieren am Haltungsort gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zu organisieren sind. In diesem Rundschreiben wird jedoch nicht näher auf Notschlachtungen und zugelassene mobile Schlachtanlagen eingegangen.
12/09/2024

Neue Version wird derzeit übersetzt :

PCCB/S3/1704341 (fr)
Anhänge (fr)

Frühere Version :

PCCB/S3/1704341
Anhänge

Reinigung und Desinfektion der Transportmittel für landwirtschaftliche Nutztiere und der Transportausrüstung in Schlachthöfen (NEUE VERSION)

Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, auf die regulatorischen Anforderungen in Bezug auf die Reinigung und Desinfektion der Transportmittel für landwirtschaftliche Nutztiere und der Transportausrüstung in Schlachthöfen aufmerksam zu machen.
13/08/2024

PCCB/S3/1033881

Version mit hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version

Circulaire concernant la classification, la surveillance et la gestion des zones de production et de reparcage des mollusques bivalves vivants. (Uniquement disponible en NL) (NEUE VERSION) 06/08/2024 PCCB/S3/1626565
Beschau von jungen Rindern, jungen Kleinwiederkäuern, Einhufern und Schweinen (NEUE VERSION)
- Anhang : Anforderungen in Bezug auf den Status „kontrollierte Haltungsbedingungen“.

Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, auf die Durchführung einer auf einer Risikobewertung beruhenden und vor allem visuellen Beschau von Fleisch von jungen Rindern, jungen Kleinwiederkäuern, Einhufern und Schweinen und auf die einzuhaltenden Bedingungen zur Ermöglichung einer solchen Beschau aufmerksam zu machen.
23/07/2024

PCCB/S3/1152342

Anhang

Grenzüberschreitenden Handel mit nicht enthäutetem frei lebendem Großwild

Die Anwendung dieses Rundschreibens wird ab dem 21. Juli 2024 und bis auf Weiteres ausgesetzt, was den Handel mit Deutschland betrifft.
- Anhang 1: Musterbescheinigung der kundigen Person (Französisch)
- Anhang 2: Musterbescheinigung der kundigen Person (Niederländisch)
- Anhang 3: Musterbescheinigung der kundigen Person (Luxemburgisch)

Ziel dieses Rundschreibens ist es, eine Ausnahme von der Pflicht zur Vorlage einer Gesundheitsbescheinigung für nicht enthäutete Tierkörper von frei lebendem Großwild einzuführen, vorausgesetzt, dass das Wild bei der Jagd in einem Grenzgebiet erlegt wird und die Körper anschließend in einen Wildverarbeitungsbetrieb auf dem nationalen Hoheitsgebiet Belgiens verbracht werden.

18/03/2024 PCCB/S3/1347004
- Anhang 1 (fr)
- Anhang 2 (nl)
- Anhang 3 (fr)

Version mit hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version

Rundschreiben über die Schlachtung von Zuchtwild und Bisons und das Zerlegen von Zuchtwildfleisch in einem zugelassenen Betrieb

- Anhang 1 : Veterinärbescheinigung für im Betrieb geschlachtete Tiere
- Anhang 2 : Erklärung des Lebensmittelunternehmers, der die Tiere aufgezogen hat
- Anhang 3 : Veterinärbescheinigung für Zuchtwild, das im Betrieb getötet wurde, gemäß Anhang III Abschnitt III Nummer 3 bis der Verordnung (EG) Nr. 853/2004.
 

In diesem Rundschreiben werden die gesetzlichen Hygieneanforderungen bei der Schlachtung von Zuchtwild und Bisons sowie die Hygieneanforderungen bei der Zerlegung dieser Tiere erläutert. In den europäischen Rechtsvorschriften ist eine Ausnahme vorgesehen, um die Schlachtung von Zuchtwild und in Ausnahmefällen von Bisons im Betrieb zu ermöglichen. In diesem Rundschreiben werden die Regeln zur Umsetzung dieser Ausnahme in Belgien erörtert. Auch die Regeln bezüglich des Transports (lebender oder getöteter Tiere) zu einem Schlachthof oder einem anderen zugelassenen Betrieb, in dem Schlachtkörper zugerichtet und verarbeitet werden, werden in diesem Rundschreiben aufgeführt. Die zugelassenen Zerlegungsbetriebe für Zuchtwildfleisch fallen ebenfalls unter dieses Rundschreiben.

08/03/2024 PCCB/S3/1172442
- Anhang 1 
- Anhang 2
- Anhang 3
 

Zu verwendender Schnelltests und mikrobiologischer Hemmstofftests zum Nachweis von Hemmstoffen in Rohmilch im Rahmen der Eigenkontrolle.

- Anhang 1 : Bedingungen zur Anerkennung eines Schnelltests für das Screening auf Antibiotikarückstände in Rohmilch.

- Anhang 2 : Bedingungen zur Anerkennung eines mikrobiologischen Hemmstofftests zwecks Bestätigung eines nicht konformen Ergebnisses im Rahmen eines Schnelltests während des Screenings auf Antibiotikarückstände in Rohmilch.

Dieses Rundschreiben hat zum Ziel, die Anbieter über die Tests zu informieren, die sie im Rahmen der Eigenkontrolle verwenden können, um Hemmstoffe in Rohmilch nachzuweisen.

15/02/2024 PCCB/S3/96718
- Anhang 1
- Anhang 2

Link zu :
- Liste des tests rapides
- Capacité de détection des tests rapides
- Liste des tests inhibiteurs microbiologiques

Version mit hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
Rückverfolgbarkeit von Kaninchen
- Anhang : Begleitdokument für Kaninchen

Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, auf die für den Sektor der Kaninchenhaltung geltenden gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit von der Niederlassung, in der die Tiere gehalten werden, bis zum Schlachthof hinzuweisen.
05/02/2024 PCCB/S3/1196575 
Anhang
 
Rückverfolgbarkeit und Etikettierung von Rindfleisch

Zweck dieses Rundschreibens ist es, die regulatorischen Anforderungen an die spezifischen Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von Rindfleisch zu erläutern.
03/01/2024 PCCB/S3/1460489
 
Desinfektion von Arbeitsgeräten mithilfe alternativer Methoden zu Heißwasser mit einer Temperatur von mindestens 82 °C in Schlachthöfen, Zerlegebetrieben und Betrieben, die Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch herstellen

Ziel dieses Rundschreibens ist es, die Bedingungen zur Nutzung anderer Systeme als jenem mit Wasser mit einer Temperatur von mindestens 82 °C für die Desinfektion von Arbeitsgeräten in Schlachthöfen, Zerlegebetrieben und Betrieben, die Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch herstellen, festzulegen.
31/10/2023 PCCB/S3/1123560
 
Gegenseitige Anerkennung der kundigen Person in den Beneluxstaaten
- Anhang 1: Antragsformular auf Anerkennung und Registrierung als KP.

Ziel dieses Rundschreibens ist es, die kundigen Personen, im Folgenden „KP“ genannt, die in Belgien registriert sind, über die Möglichkeit zu informieren, die Anerkennung ihres Status im Großherzogtum Luxemburg und/oder in den Niederlanden zu erhalten und dort als KP registriert zu sein, um die erste Untersuchung von frei lebendem Wild in diesen drei Ländern durchzuführen. Darüber hinaus wird das zu befolgende Verfahren für diese Anerkennung und Registrierung dargelegt.
25/08/2023 PCCB/S3/878741
- Anhang
 
Informationen zur Nahrungsmittelkette für Tiere - INK-Standardformular
- Anhang 1: Zu übermittelnde Mindestangaben für Rinder
- Anhang 2: Zu übermittelnde Mindestangaben für Ziegen und Schafe
- Anhang 3: Zu übermittelnde Mindestangaben für Hasentiere
- Anhang 4: Zu übermittelnde Mindestangaben für Geflügel
- Anhang 5: Zu übermittelnde Mindestangaben für Schweine
- Anhang 6: Zu übermittelnde Mindestangaben für Kälber
- Anhang 7: Zu übermittelnde Mindestangaben für Einhufer
- Anhang 8: INK-Standardformular

Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, die regulatorischen Anforderungen hinsichtlich der Informationen zur Nahrungsmittelkette (INK) zu erläutern, die der Betreiber des Herkunftsbetriebs der zur Schlachtung bestimmten Tiere dem Schlachthofbetreiber zukommen lassen muss. Das Rundschreiben richtet sich an Betreiber, die Tiere zu einem Schlachthof verbringen, und Schlachthofbetreiber.
29/06/2023 PCCB/S3/1782288
- Anhang 1
- Anhang 2
- Anhang 3
- Anhang 4
- Anhang 5
- Anhang 6
- Anhang 7
- Anhang 8
Collecte et acheminement de sperme, d’ovocytes et d’embryons de chiens et de chats vers d'autres États membres

Cette circulaire donne un aperçu des conditions auxquelles un opérateur doit satisfaire s’il souhaite acheminer des produits germinaux de chiens et chats vers un autre État membre.
10/04/2023 PCCB/S2/1768896
Entsorgung von spezifizierten Risikomaterialien (SRM) in Schlachthöfen, Zerlegebetrieben, Niederlassungen, die Hackfleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse herstellen, und Fleischverkaufsstellen.
Anhang : Liste der Länder mit vernachlässigbarem, kontrolliertem und unbestimmtem BSE-Risiko.

Das vorliegende Rundschreiben hat zum Ziel, die Anforderungen bezüglich der Entfernung von spezifizierten Risikomaterialien, welche in der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 (Anhang V) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien und der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte festgehalten sind, zu erläutern.
19/10/2022 PCCB/S3/1340075
Anhang

Version mit hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version

 
Kontrolle der Rohmilchqualität

Ziel dieses Rundschreibens ist es, die Käufer von Rohmilch an die Verpflichtungen in Bezug auf die Kontrolle der Rohmilchqualität zu erinnern.
29/04/2022

PCCB/S3/JWS/1352818

Version mit hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version

Verkauf von nicht vorverpackter Rohmilch über einen Milchautomaten

Das vorliegende Rundschreiben hat als Ziel die Anbieter, die nicht vorverpackte Rohmilch über einen Milchautomaten verkaufen, über die anwendbaren Anforderungen in Sachen Hygiene zu informieren.
22/03/2022

PCCB/S3/374206

Version mit hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
 

 

Inverkehrbringen von Reptilienfleisch
Dieses Rundschreiben legt die Bedingungen für das Inverkehrbringen dieses Fleisches im Inland fest.
04/11/2021 PCCB/S3/1535520

Version mit hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
 
Zulassung und den Betrieb von mobilen Schlacht- und Zerlegeanlagen.

Ziel dieses Rundschreibens ist es, die Anwendung und Auslegung der Vorschriften betreffend die Zulassung und den Betrieb von mobilen Anlagen im Bereich der Schlachthöfe und Zerlegebetriebe zu erläutern.
27/09/2021 PCCB/S3/1703195
Verordnungsrechtlichen Pflichten kundiger Personen bei der Erstuntersuchung von erlegtem Wild - Aufruf zur Wachsamkeit in Bezug auf Läsionen, die auf Afrikanische Schweinepest oder Tuberkulose bei frei lebendem Wild hinweisen
- Anhang 1 : Fotos mit für die Afrikanische Schweinepest typischen Läsionen
- Anhang 2 : Fotos von Wildkörpern mit für Tuberkulose typischen Läsionen
- Anhang 3 : Muster einer Erklärung

Der Zweck dieses Rundschreibens ist es, die kundigen Personen (KP) an die verordnungsrechtlichen Pflichten bei der Erstuntersuchung von erlegtem Wild zu erinnern und sie zur Wachsamkeit in Bezug auf Anomalien aufzurufen, die auf Afrikanische Schweinepest oder Tuberkulose bei frei lebendem Wild hinweisen.
01/09/2021 PCCB/S3/1219397
-Anhang 1 (LäsionenAfrikanische Schweinepest)
-Anhang 2 (Läsionen Tuberkulose)
-Anhang 3

Version mit hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
 
Hygienepraktiken und die Rückverfolgbarkeit von frei lebendem Wild in Wildverarbeitungsbetrieben sowie die Tätigkeitserklärungen, die diese Niederlassungen der FASNK übermitteln müssen
- Anlage 1: Vorlage des Registers für die eingehenden Teile von frei lebendem Wild
- Anlage 2: Erklärung der KP
- Anlage 3: Vorlage der tierärztlichen Bescheinigung
- Anlage 4: Statistiques d’abattage : gibier sauvage

Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, die vorschriftsgemäßen Anforderungen in Bezug auf die guten Hygienepraktiken und die Rückverfolgbarkeit, die für zugelassene Wildverarbeitungsbetriebe gelten, sowie die Verpflichtung dieser Niederlassungen, die Einzelheiten ihrer Tätigkeiten bei der FASNK zu melden, zu erläutern.

 

18/08/2021 PCCB/S3/1548213
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4

Version mit hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
 
Notschlachtungen von als Haustiere gehaltenen Huftieren

Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, die verordnungsrechtlichen Anforderungen bezüglich der Notschlachtungen von als Haustiere gehaltenen Huftieren darzulegen.
20/07/2021 PCCB/S3/952588

Version mit hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
Anlieferung von als Haustiere gehaltenen Huftieren in einem Schlachthof.

Ziel dieses Rundschreibens ist es, auf die Wichtigkeit der ordnungsgemäßen Anlieferung von als Haustiere gehaltenen Huftieren in Schlachthöfen aufmerksam zu machen.
08/06/2021 PCCB/S3/863436
 
Private Schlachtungen von als Haustiere gehaltenen Huftieren
Anhang: Schematische Abbildung der aufeinanderfolgenden Bestimmungsorte des Fleisches aus privaten Schlachtungen

Ziel dieses Rundschreibens ist es, die regulatorischen Anforderungen bezüglich privater Schlachtungen von als Haustiere gehaltenen Huftieren zu erläutern.
05/05/2021 PCCB/S3/116116
- Anhang

Version mit hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
Sicherstellung von Rindernieren
Anhang 1 : Liste der Gemeinden des Umicore-Gebiets.
Anhang 2 : Sanitel/Beltrace

Ziel dieses Rundschreibens ist es, die Betreiber von Rinderschlachthöfen über die Kriterien zu informieren, gemäß derer Rindernieren für genussuntauglich zu erklären sind.
29/04/2021 PCCB/S3/1227561
- Anhang 1
- Anhang 2
 
Fellzustand von zur Schlachtung gebrachten Tieren
Anhang: Musterformular für die Meldung von Haltern, die ihrer Pflicht regelmäßig nicht nachkommen, an die FASNK

Das vorliegende Rundschreiben soll verdeutlichen, wie die regulatorischen Anforderungen in Bezug auf die Sauberkeit der Haut beziehungsweise des Fells von zur Schlachtung gebrachten Tieren eingehalten werden.
28/04/2021 PCCB/S3/1044541
- Anhang
 
Organisation der Untersuchung mit betrieblicher Mitwirkung

Ziel dieses Rundschreibens ist es, die Organisation und den Verlauf der Untersuchung in Geflügelschlachthöfen, im Rahmen derer Betriebsassistenten dem amtlichen Tierarzt assistieren, darzulegen.
04/02/2021 PCCB/S3/1669193
Contrôles des produits de la pêche dans les minques

Cette circulaire a pour but de fournir des précisions au sujet des contrôles obligatoires réalisés sur les produits de la pêche dans les minques, à savoir les contrôles effectués dans le cadre de l'autocontrôle par les exploitants d’une part et les contrôles officiels menés par l'AFSCA d’autre part.
15/01/2021 PCCB/S3/1168818

Version avec mise en évidence des modifications par rapport à la version précédente
Entsorgung von spezifizierten Risikomaterialien (SRM) in Schlachthöfen, Zerlegebetrieben, Niederlassungen, die Hackfleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse herstellen, und Fleischverkaufsstellen.
Anhang : Liste der Länder mit vernachlässigbarem, kontrolliertem und unbestimmtem BSE-Risiko.

Das vorliegende Rundschreiben hat zum Ziel, die Anforderungen bezüglich der Entfernung von spezifizierten Risikomaterialien, welche in der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 (Anhang V) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien und der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte festgehalten sind, zu erläutern.
06/01/2021 PCCB/S3/1340075
Anhang

Version mit hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version

 
Zwischenlagerung von Rinderhäuten in Erwartung des Ergebnisses des BSE-Schnelltests.

Das vorliegende Rundschreiben umfasst die Bestimmungen über die Verwahrung von Häuten in Erwartung des Ergebnisses des BSE-Schnelltests.
23/11/2020

PCCB/S3/1657907

Verwertung von Geflügelfüßen in Schlachthöfen.

In diesem Rundschreiben wird die Sammlung von Füßen für den menschlichen Verzehr in zugelassenen Geflügelschlachthöfen behandelt.
09/11/2020 PCCB/S3/794978

Version mit hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
Schlachthygiene bei als Haustiere gehaltenen Huftieren

Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, auf die Bedeutsamkeit der Schlachthygiene bei der Schlachtung von als Haustiere gehaltenen Huftieren sowie die diesbezüglichen gesetzlichen Anforderungen hinzuweisen. Es enthält vor allem Richtlinien, um die Verschmutzung von Schlachtkörpern zu vermeiden oder dieser abzuhelfen.
27/07/2020 PCCB/S3/927854
Mikrobiologischen Kriterien für Schlachtkörper von als Haustiere gehaltenen Huftieren und die Möglichkeit für „kleine Schlachthöfe“, von Lockerungen in Bezug auf die Probenahmehäufigkeit zu profitieren
- Anhang : Screenshots

Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, die Prozesshygienekriterien für Schlachtkörper von als Haustiere gehaltenen Huftieren zu erörtern.
15/05/2020 PCCB/S3/148040
- Anhang

Version mit hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
 
Rundschreiben betreffend:
- Das Prozesshygienekriterium Salmonella spp., das auf Schlachtkörper von Masthähnchen und Puten anwendbar ist;
- Das Prozesshygienekriterium Campylobacter spp., das auf Schlachtkörper von Masthähnchen anwendbar ist;
- das Lebensmittelsicherheitskriterium Salmonella enteritidis/Salmonella typhimurium, das auf frisches Geflügelfleisch anwendbar ist;
- die Möglichkeit einer Lockerung der Probenahmehäufigkeit für die „kleinen Schlachthöfe“ und die „kleinen Zerlegebetriebe“ für Geflügel.
- Anhang 1: Häufigkeiten der Probenahme in Schlachthöfen und Zerlegebetrieben
- Anhang 2: Bildschirmausdruck
01/01/2020

PCCB/S3/823823
- Anhang 1
- Anhang 2 

Version mit hervorgehobenen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version (FR)

Bedingungen für den nationalen Handel und den Handelsverkehr mit Samen, Eizellen und Embryonen von Equiden sowie für ihre Einfuhr
- Anhang 1 : Zulassungsbedingungen für im nationalen Handel tätige Besamungsstationen für Equiden.
- Anhang 2 : Zulassungsbedingungen für im nationalen Handel tätige Samendepots für Equiden.
- Anhang 3 : Zulassungsbedingungen für im nationalen Handel tätige Einheiten für die Entnahme und Erzeugung von Embryonen für Equiden.
- Anhang 4 : Zulassungsbedingungen für im Handelsverkehr tätige Besamungsstationen für Equiden.
- Anhang 5 : Zulassungsbedingungen für im Handelsverkehr tätige Samendepots für Equiden.
- Anhang 6 : Zulassungsbedingungen für im Handelsverkehr tätige Equidenembryo-Entnahmeeinheiten.
- Anhang 7 : Zulassungsbedingungen für im Handelsverkehr tätige Equidenembryo-Erzeugungseinheiten.

Dieses Rundschreiben informiert über die Umsetzung des Königlichen Erlasses vom 22. Juni 2016 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den nationalen Handel und den Handelsverkehr mit Samen, Eizellen und Embryonen von Equiden sowie für ihre Einfuhr und über die Vorschriften für Besamungsstationen, Samendepots, Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten und die Anforderungen an Spenderequiden.
20/12/2019 PCCB/S2/1388592
- Anhang 1
- Anhang 2
- Anhang 3
- Anhang 4
- Anhang 5
- Anhang 6
- Anhang 7
Zuweisung eines spezifischen Stempelcodes an Geflügelbetriebe für die Eierkennzeichnung

In diesem Rundschreiben sind Erläuterungen zu den folgenden Punkten enthalten:
- die Art der Registrierung der Geflügelbetriebe in SANITEL, welche Bruteier und Konsumeier herstellen;
- die Zuweisung des spezifischen Stempelcodes, mit dem diese Eier bedruckt (gekennzeichnet) werden;
- die Art der Eierkennzeichnung pro Bestand.
22/07/2019 PCCB/S2/1583899
Stromabschaltungsplan

Die Anbieter der Nahrungsmittelkette auf den Stromabschaltungsplan der Föderalregierung sowie die notwendigen einzuleitenden Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen von Ausfällen der Stromversorgung auf die Nahrungsmittelsicherheit aufmerksam machen.
12/11/2018 PCCB/S3/JIM/1234074
Genehmigung und Zulassung von Produzenten von Milcherzeugnissen im landwirtschaftlichen Betrieb und der Verwendung von Handbüchern zur Eigenkontrolle 
Anhang 1: Entscheidungsbaum für Milcherzeuger, in dem festgelegt wird, ob der Anbieter über eine Genehmigung oder eine Zulassung verfügen muss

Zweck dieses Rundschreibens ist es, die Bedingungen festzulegen, die bestimmen, ob ein Produzent von landwirtschaftlichen Milchprodukten über eine Genehmigung oder eine Zulassung verfügen muss. In diesem Rundschreiben wird auch kurz der Anwendungsbereich der verschiedenen Handbücher zur Eigenkontrolle für den Milchsektor erläutert.
18/05/2018 PCCB/S3/NDZ/1136184
Verwendung von Milchsäure in Rinderschlachthöfe. Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, auf die regulatorischen Anforderungen in Bezug auf die Verwendung von Milchsäure in Rinderschlachthöfen hinzuweisen. 31/01/2018 PCCB/S3/1019324

Zugang zu Schlachthöfen für andere Kontrolldienste als die FASNK

Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, die Hygienevorschriften zu erläutern, die zu beachten sind, wenn andere Kontrolldienste als die FASNK Zugang zu einem Schlachthof erhalten möchten, und das auch in Fällen, in denen die Schnelligkeit des Eingreifens ein entscheidender Faktor für den Erfolg der beabsichtigten Kontrolle ist.

30/01/2018 PCCB/S3/1094135
Transport von nicht vollständig abgekühltem Schweineblut und nicht vollständig abgekühlten Schlachtkörpern und Schlachtkörperteilen von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen Ziel dieses Rundschreibens ist es, auf die praktischen Modalitäten in Bezug auf den ausgehend von einem Schlachthof erfolgenden Transport von nicht vollständig abgekühltem Schweineblut und nicht vollständig abgekühlten Schlachtkörpern und Schlachtkörperteilen von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen hinzuweisen.
 
01/12/2017 PCCB/S3/TVV/387969

- Verordnung (EU) 2017/1981
Probenahmehäufigkeit für Hackfleisch und Fleischzubereitungen und die diesbezügliche Lockerung im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 für Niederlassungen des Verarbeitungssektors
Anhang 1: Mikrobiologische Kriterien für Hackfleisch und Fleischzubereitungen im Rahmen der gesetzlichen Probenahmehäufigkeit (siehe Verordnung (EG) Nr. 2073/2005)
Anhang 2: Mikrobiologische Kriterien im Rahmen der gelockerten Probenahmehäufigkeit
Anhang 3: Schema der Probenahmehäufigkeit

Ziel dieses Rundschreibens ist es, auf die Probenahmehäufigkeit für Hackfleisch und Fleischzubereitungen zum Zwecke der mikrobiologischen Analyse im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 und des K.E. vom 26. April 2009 für Niederlassungen innerhalb des Verarbeitungssektors aufmerksam zu machen

 
14/07/2017 PCCB/S3/VCT/1367700
Anhang 1
Anhang 2
Anhang 3
Collecte de sperme de verrats d’élevage dans le cadre du contrôle des performances : règlement d’exception

Cette circulaire a pour but de clarifier l’exécution pratique de l’article 4 de l’arrêté royal du 6 octobre 2006 relatif aux conditions sanitaires de la production, du commerce national, des échanges intracommunautaires et de l'importation de sperme porcin, qui a trait à l’utilisation de sperme provenant de verrats inscrits dans un livre généalogique tenu par une association d’éleveurs agréée ou de verrats d'élevage hybrides, destinés à l’insémination de truies dans un établissement de référence ou une exploitation de testage et dont les descendants sont destinés à être engraissés dans le cadre du contrôle des performances dans une station de contrôle de performances ou dans cette exploitation de testage.
24/01/2017 PCCB/S2/PDW/1419860
Pflichten der Schlachthofbetreiber im Rahmen der Kontrolle der Identifizierung von Pferden
- Anhang : Übersichtstabelle „Identifizierung der im Schlachthof dargebotenen Pferde“ Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, die Schlachthofbetreiber an ihre Pflichten im
Zusammenhang mit der Kontrolle der Identifizierung von Pferden und der Verwaltung von Pässen und
Mikrochips zu erinnern.
11/05/2016 PCCB/S2/626734 
 
Exigences d'hygiène pour la production de viande de lapins

Cette circulaire rappelle certains points d’attention pour lesquels des problèmes sont le plus souvent constatés lors des audits et inspections et auxquels les opérateurs doivent être plus particulièrement attentifs afin que leurs établissements satisfassent aux exigences légales.
25/03/2016 PCCB/S3/EHC/1205855

Version avec mise en évidence des modifications par rapport à la version précédente
Conditions pour le commerce national, les échanges et les importations de sperme, des ovules et des embryons d’ovins et de caprins
- Annexe 1 : Conditions d’agrément pour les centres de collecte de sperme pour ovins et caprins qui font du commerce national.
- Annexe 2 : Conditions d’agrément pour les centres de stockage de sperme pour ovins et caprins qui font du commerce national.
- Annexe 3 : Conditions d’agrément pour les équipes de collecte et de production d’embryons pour ovins et caprins qui font du commerce national.
- Annexe 4 : Conditions d’agrément pour les centres de collecte de sperme pour ovins et caprins qui font des échanges.
- Annexe 5 : Conditions d’agrément pour les centres de stockage de sperme pour ovins et caprins qui font des échanges.
- Annexe 6 : Conditions d’agrément pour les équipes de collecte d’embryons pour ovins et caprins qui font des échanges.
- Annexe 7 : Conditions d’agrément pour les équipes de production d’embryons pour ovins et caprins qui font des échanges.

Cette circulaire informe sur l’implémentation de l’arrêté royal du 18 décembre 2015 définissant les conditions de police sanitaire régissant le commerce national, les échanges et les importations de sperme, d’ovules et d’embryons des ovins et des caprins et définissant les conditions pour les centres de collecte et de stockage de sperme, les équipes de collecte et de production d’embryons et les conditions applicables aux animaux donneurs des espèces ovine et caprine.
28/01/2016 PCCB/S2/BHOE/1338170
- Annexe 1
- Annexe 2
- Annexe 3
- Annexe 4
- Annexe 5
- Annexe 6
- Annexe 7
Direkte Abgabe kleiner Mengen bestimmter Lebensmittel tierischen Ursprungs durch den Primärerzeuger an den Endverbraucher oder an ein örtliches Einzelhandelsunternehmen
Anhang: Liste der vom Rundschreiben betroffenen Tätigkeitsdatenblätter

Im vorliegenden Rundschreiben werden die Anwendungsmodalitäten des Königlichen Erlasses vom 7. Januar 2014 über die direkte Abgabe kleiner Mengen bestimmter Lebensmittel tierischen Ursprungs durch den Primärerzeuger an den Endverbraucher oder an ein örtliches Einzelhandelsunternehmen dargelegt.
 
03/11/2015 PCCB/S3/EH/1260681
Korrekte Meldung von toten Rindern Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, an die Wichtigkeit der Meldung und die korrekte Registrierung von toten Rindern bei Sanitel und Rendac zu erinnern. 18/03/2013 PCCB/S2/PDW/1021289
Untersuchung auf die spongiforme Rinderenzephalopathie in Schlachthöfen mittels diagnostischer Schnelltests.
Anhang I: Muster des Dokuments zur Übermittlung von Proben für TSE-Schnelltests an das zugelassene Labor
Anhang II: Schema der im Schlachthof zu treffenden Entscheidungen bezüglich des getesteten Schlachtkörpers und der Nachbarschlachtkörper
Anhang III: Formular der Veterinärkontrolle des Transports, der Zerlegung und der Lagerung von Fleisch in Erwartung der Ergebnisse der BSE-Tests
Anhang IV: Liste der EU-Mitgliedstaaten mit der Erlaubnis, ihr jährliches BSE-Überwachungsprogramm zu überarbeiten
Anhang V: Zusammenfassende Liste der an das zugelassene Labor für den BSE-Schnelltest bei Rindern gesandten Proben (LAB I 501-F004a)

In dem vorliegenden Rundschreiben werden die Anweisungen hinsichtlich der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in Bezug auf die aktive epidemiologische BSE-Überwachung bei Rindern in Schlachthöfen mittels diagnostischer Schnelltests dargelegt.
01/01/2013 PCCB/S2/PDW/692911
 
Rückverfolgbarkeit bei der Versendung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs

Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, auf die regulatorischen Anforderungen in Bezug auf Dokumente, die aus Gründen der Rückverfolgbarkeit bei der Versendung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs erforderlich sind, aufmerksam zu machen.
01/07/2012 PCCB/S2/GDS/891700
Enregistrement des opérateurs actifs dans le secteur de l’aquaculture et conditions d’autorisation/agrément des installations
- Annexe 1 : FAQ (19/04/2011)
- Annexe 2 : Liste des codes activités AFSCA relatives au secteur de l’aquaculture et de la pêche
- Annexe 3 : A.R. du 09/11/2009 relatif aux conditions de police sanitaire applicables aux animaux et aux produits d’aquaculture, et relatif à la prévention de certaines maladies chez les animaux aquatiques et aux mesures de lutte contre ces maladies
- Annexe 4 : Récapitulatif des exigences d’enregistrement, d’autorisation et agréments et des conditions d’obtention

La circulaire décrit les conditions relatives à l’autorisation/agrément des installations d'aquaculture, ainsi que la procédure d’introduction d’une demande d’autorisation/agrément.
01/12/2011 PCCB/S2/781508
- Annexe 1
- Annexe 2
- Annexe 3
- Annexe 4
Schlachthöfe geltende Verpflichtung zur elektronischen Registrierung von Angaben bezüglich der Schlachtung mittels Beltrace im Hinblick auf die Anwendung des Königlichen Erlasses vom 10. November 2005 über die Vergütungen. Ziel dieses Rundschreibens ist es, Schlachthofbetreiber im Hinblick auf die Anwendung des Königlichen Erlasses vom 10. November 2005 über die Vergütungen auf die gesetzliche Verpflichtung in Bezug auf die Registrierung der Angaben bezüglich der Schlachtung in dem computergestützten System Beltrace aufmerksam zu machen. Mit diesem Rundschreiben wird auch der Sektor über die Sanktionen informiert, die verhängt werden, wenn keine, unvollständige oder falsche Angaben in das computergestützte Register eingetragen werden. 20/09/2011 PCCB/S6/744561
Schlachthöfe geltende Verpflichtung zur Registrierung der elektronisch übermittelten Informationen zur Nahrungsmittelkette (eINK) mittels Beltrace. Ziel dieses Rundschreibens ist es, Schlachthofbetreiber auf die für sie geltende gesetzliche Verpflichtung aufmerksam zu machen, die Informationen zur Nahrungsmittelkette (INK) ab dem 31. März 2011 mittels der IT-Anwendung Beltrace zu registrieren, wenn diese Informationen von den Haltern elektronisch übermittelt werden.
 
28/03/2011 PCCB/S6/641883
Impression de la marque d’identification sur les rubans de scellage des emballages de viandes de découpe ou d’abats.

La circulaire a pour but d’autoriser l’utilisation de bandes de fermeture portant la marque d’identification (pré)imprimée à la place d’une étiquette sur les emballages de découpe de volailles.
22/11/2010 PCCB/S2/569019