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Finanzierung der FASNK

Die Nahrungsmittelagentur wird teilweise durch Abgaben und Vergütungen, die Anbieter der Nahrungsmittelkette, die der Kontrolle durch die Nahrungsmittelagentur unterliegen, zahlen müssen, finanziert.

Die Vergütungen sind Beträge, die an die Dienstleistungen gebunden sind: Entlohnungen für erwiesene Dienstleistungen, zum Beispiel die Ausstellung von Zertifikaten, angefragte Kontrollen oder Audits.

Die Abgaben werden in allen Sektoren erhoben, die in der Nahrungsmittelkette tätig sind oder bei denen die FASNK Kontrollaufgaben durchführt.
Sie sollen einen Teil der Kosten der Kontrollaufträge der FASNK decken

Modalitäten betreffend die Rechnungen, die die FASNK an Anbieter sendet (Abgaben, Vergütungen usw.):

Ab dem 1. Januar 2026 müssen für die Rechnungsstellung zwischen allen belgischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen strukturierte elektronische Rechnungen verwendet werden. Der direkte Austausch dieser Rechnungen wird durch die Software der beiden Betriebe ermöglicht. Die FASNK passt derzeit ihre Systeme an, um spätestens ab dem 1. Januar 2026 auch elektronische Rechnungen an ihre bei der ZDU registrierten Anbieter senden zu können. Der Versand einer Rechnung im PDF-Format per E-Mail oder über eine Plattform wird dann nicht länger genügen.

Basisgesetzgebung der FASNK : Finanzierung

Tätigkeitsbericht 2022 - Finanzierung (FR)