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Vergütungen

Die Nahrungsmittelagentur finanziert sich teilweise durch die Abgabe und Vergütungen, die von den Sektoren, die unter die Kontrolle der Nahrungsmittelagentur fallen, bezahlt werden.

Die Vergütungen sind Beträge, die an Dienstleistungen gebunden sind: Entlohnungen für erwiesene Dienstleistungen, zum Beispiel die Ausstellung von Zertifikaten, angefragte Kontrollen oder Audits.

Im Rahmen des Möglichen werden die Rechnungen für Vergütungen monatlich an die Anbieter versendet. Die Vergütungen werden jedes Jahr indexiert.

Zusätzliche Informationen:
FAQ Vergütungen (PDF)


Die Beschwerden oder Informationsanfragen für die Rechnungen "Vergütungen" müssen schriftlich gerichtet werden an :

  • per E-mail : retribut@favv-afsca.be
  • per Fax  02/211.84.02
  • per Post :
    • FAVV-AFSCA
      Service « plaintes rétributions »
      CA Botanique - FOOD SAFETY CENTER - 7ème étage
      Boulevard du Jardin Botanique 55
      1000 Brüssel

Für mehr Informationen :
Call center "Vergütungen": 02/211.88.88 von Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr.


Gesetzgebung bezüglich der Vergütungen