Die Nahrungsmittelagentur finanziert sich teilweise durch die Abgabe und Vergütungen, die von den Sektoren, die unter die Kontrolle der Nahrungsmittelagentur fallen, bezahlt werden.
Die Vergütungen sind Beträge, die an Dienstleistungen gebunden sind: Entlohnungen für erwiesene Dienstleistungen, zum Beispiel die Ausstellung von Zertifikaten, angefragte Kontrollen oder Audits.
Im Rahmen des Möglichen werden die Rechnungen für Vergütungen monatlich an die Anbieter versendet. Die Vergütungen werden jedes Jahr indexiert.
Zusätzliche Informationen:
- FAQ Vergütungen (PDF)
- Gesetzgebung bezüglich der Vergütungen
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FASNK
Service « plaintes rétributions »
CA Botanique - FOOD SAFETY CENTER - 7ème étage
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1000 Brüssel
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