Verwaltungsunterlagen, die nicht als „Open Data“ (offene Daten) bereitgestellt werden oder über die Website abrufbar sind, können gemäß dem Gesetz vom 11. April 1994 über die Öffentlichkeit der Verwaltung und Artikel 32 der Verfassung angefordert werden.
Hierfür können Sie mittels des Formulars, das Sie unten auf dieser Internetseite finden, oder durch eine E-Mail an dirco@favv-afsca.be einen elektronischen Antrag stellen.
Für den Fall, dass Sie Ihren Antrag per Post einreichen möchten, bitten wir Sie, ihn an folgende Adresse zu richten:
Food Safety Center
GD Kontrolle
An die Zentraldirektion der GD Kontrolle
Avenue du Jardin Botanique 55
1000 Brüssel
Die Beantwortung reiner Bitten um eine Auskunft ist in diesem Rahmen nicht vorgesehen. Bitte wenden Sie sich mit solchen Fragen an folgende Stellen: Kontaktieren Sie uns.
Punkte, die es bei der Beantragung von Verwaltungsunterlagen zu beachten gilt.
Obwohl die FASNK der Transparenz einen hohen Stellenwert beimisst, kann es sein, dass bestimmte Anträge abgelehnt werden.
Einige Beispiele:
- Die FASNK verfügt nicht über die angeforderten Unterlagen (zum Beispiel: Unterlagen aus der Datenbank TRACES).
- Der Antrag verstößt gegen den Schutz von personenbezogenen Daten oder von Daten zur Identität.
- Der Antrag verletzt die Geheimhaltung des Gerichtsverfahrens.
- Der Antrag ist zu vage formuliert.
- Der Antrag ist ungerechtfertigt.
Sie finden alle Ausnahmegründe in den vorerwähnten Rechtsvorschriften (Gesetz vom 11. April 1994 über die Öffentlichkeit der Verwaltung).
Bei Bemerkungen oder ergänzenden Informationen können Sie uns gerne per E-Mail an nachstehende Adresse kontaktieren: dirco@favv-afsca.be.